Ratgeber Immobilien

Grunderwerbssteuer sparen beim Hauskauf

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg
Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Thema Grunderwerbssteuer zum Hauskauf und geht dabei auf einzelne Details ein. Darüber hinaus erhalten angehende Hauseigentümer nützliche Tipps und Tricks. So zum Beispiel, was es beim Sparen der Grunderwerbssteuer zu beachten gilt.
Hauskauf Grunderwerbssteuer sparen

Was ist die Grunderwerbssteuer?

Nach dem Kauf einer Immobilie (Haus, Wohnung) oder einem Grundstück fällt neben dem Kaufpreis zusätzlich die sogenannte Grunderwerbssteuer an. Diese ist direkt an das Finanzamt zu entrichten und stellt oftmals eine große Belastung für den Hauskäufer dar. Erst wenn der vollständige Betrag beglichen wurde, erfolgt die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Wie berechnet man die Grunderwerbssteuer?

Zur Berechnung der Grunderwerbssteuer dient ein prozentualer Steuersatz des Kaufpreises laut Notarvertrag. Der Steuersatz variiert von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Früher zahlten Immobilienkäufer bundesweit einheitlich 3,5 Prozent. Seit dem 01.09.2006 werden die verschiedenen Steuersätze veranschlagt.

Ablauf der Zahlung

Direkt nach dem Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks wird dem neuen Besitzer die Grunderwerbssteuer in Rechnung gestellt. Dabei gibt es einen einheitlichen Vorgang, wie die jeweilige Abrechnung verläuft.

Der Ablauf im Überblick

  • Hat der neue Eigentümer beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben, meldet dieser den Kauf beim zuständigen Finanzamt. Anschließend kümmert sich das Finanzamt um die Berechnung und lässt dem neuen Hausbesitzer den Bescheid der Grunderwerbssteuer zukommen. Laut Grunderwerbssteuergesetz besteht nun die Pflicht, die Steuer binnen eines Monats zu überweisen.
  • Hat das Finanzamt den Zahlungseingang der Grunderwerbssteuer verzeichnet, stellt dieses eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Bescheinigung besagt, dass die Grunderwerbssteuer vollständig beglichen wurde und keine Steuerschulden mehr bestehen. Die Bescheinigung wird anschließend an das Notariat gesendet.
  • Nun erfolgt die Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch.

Wann zahlt man keine Grunderwerbssteuer?

In bestimmten Situationen gibt es Ausnahmen. Dann wird der neue Hauseigentümer von der Grunderwerbssteuer befreit.
Die Ausnahmen im Überblick:

  • Erbschaft: Erbt eine Person ein Grundstück oder eine Immobilie, wird diese von der Grunderwerbssteuer befreit.
  • Verwandtschaft: Erfolgt ein Verkauf zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkelkindern oder Ehepartnern, wird hierfür keiner Steuer berechnet. Bei einem Verkauf unter Geschwistern hingegen wird die Grunderwerbssteuer erhoben.
  • Freigrenze: Bundesweit existiert eine Freigrenze in Höhe von 2.500 Euro. Wird diese überschritten, ist für den gesamten Betrag eine Grunderwerbssteuer zu entrichten.

Tipps zum Sparen der Grunderwerbssteuer

Bevor der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie beginnt, ist es durchaus sinnvoll die Pflicht zur Zahlung der Grunderwerbssteuer von einem Experten überprüfen zu lassen. Dies kann z. B. Rosa Immobilien oder auch Ihr Steuerberater sein. Wir wissen, worauf es ankommt und können mögliche Gefahren oder Stolperfallen entdecken.

  • Bauvertrag und Grundstücksvertrag trennen: Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer ist der Kaufpreis laut Notarvertrag. Entscheiden sich Interessenten für den Kauf eines Grundstücks inklusive des Hauses, ist die Steuer für beides zu entrichten. Werden Grundstück und Bauvertrag vollständig separat voneinander geschlossen, muss keine Grunderwerbssteuer auf das zu errichtende Gebäude bezahlt werden.
  • Eigenleistungen beim Neubau: Es funktioniert nur schwer bis gar nicht, einen Gesamtvertrag zu vermeiden? Dann gibt es hierbei einen Trick: Anstatt, dass der Käufer alle Arbeiten von Baufirmen und Handwerkerbetrieben durchführen lässt, entscheidet er sich Eigenleistungen ausführen zu lassen. In dem Fall führt der Käufer einen Großteil der Arbeiten selbst durch. Dazu zählt beispielsweise das Tapezieren und Streichen der Wände oder das Verlegen von Fliesen. Auf diese Arbeiten muss dann keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
  • Maklerprovision als Außenprovision: Hat ein Immobilienmakler die Vermittlung von einem Objekt oder Grundstück erfolgreich abgeschlossen, erhält dieser eine entsprechende Provision. Käufer sollten möglichst darauf achten, dass diese als Außenprovision berechnet wird. Andernfalls legt der Verkäufer die Kosten auf den Kaufpreis um. Dies steigert wiederrum den Kaufpreis und eine höhere Grunderwerbssteuer ist die Folge.

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