Ratgeber Immobilien

Hausverkauf bei einer Scheidung – Was ist zu tun?

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg
Wenn Ehepartner sich trennen, gibt es häufig Konflikte bezüglich des Umgangs mit Vermögenswerten. Ist kein Ehevertrag vorhanden, der die Verteilung von Gütern und Geld genau regelt, wird das Vermögen nach dem Zugewinnausgleich verteilt.
Was Sie im Fall einer Scheidung beim Hausverkauf zu tun haben

Bei gemeinsam gekauften Häusern ist das aber gar nicht so einfach, denn ein solches kann man nicht gerecht in der Mitte aufteilen. Außerdem kann es Streitigkeiten über den Wert des Hauses geben. Im Folgenden, erläutern wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Hausverkauf bei Scheidung“.

Umgang mit der Immobilie nach der Scheidung

Wird eine Immobilie im Laufe der Ehe gemeinsam angeschafft, zählt sie zum Vermögen des Paares und wird demnach bei einer Scheidung über den Zugewinnausgleich fair zwischen beiden Parteien aufgeteilt. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Ausgleichszahlung an einen der Partner erfolgen muss, wenn das Haus vom anderen Partner gehalten werden möchte.

In diesem Zusammenhang stellen sich den Ehepartnern aber einige Fragen:

  • Wer hat überhaupt das Recht, im Haus wohnen zu bleiben?
  • Was geschieht mit laufenden Krediten?
  • Was spricht für den Verkauf des Hauses?
  • Was spricht gegen den Verkauf des Hauses?

Wer darf im Haus wohnen bleiben?

Zur Beantwortung der Frage, wer grundsätzlich das Recht hat, im Haus wohnen zu bleiben, sollte ein Blick ins Grundbuch geworfen werden. Hier könnte ein Partner alleine oder beide Partner gemeinsam eingetragen sein.

Sind beide Partner eingetragen, haben beide auch das Recht dazu, weiterhin im Haus zu wohnen. Allerdings gestaltet sich das in der Praxis eher schwierig – schließlich will man nicht unbedingt mit seinem Ex-Mann oder seiner Ex-Frau gemeinsam leben. Sollten sich beide Parteien aber zunächst nicht einigen können, ist ein solches Konstrukt – zumindest übergangsweise – denkbar.

Ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen, darf er den anderen Partner zwar nicht vor der Scheidung aus dem Haus verweisen, ist aber nach Beendigung der Ehe dazu berechtigt. Allerdings muss dafür auch eine gewisse Frist eingeräumt werden.

Was geschieht mit laufenden Krediten?

Viele Paare nehmen den Kredit zur Hausfinanzierung gemeinsam auf. In anderen Fällen unterzeichnet nur eine Partei den Kreditvertrag. Auch der Eintrag im Grundbuch spielt wieder eine Rolle.

Alleiniger Grundbucheintrag und alleiniger Kreditnehmer: Die Person muss den Kredit nach Ende der Ehe allein tragen, dafür gehört dieser Person das Haus aber auch alleine.

Gemeinsamer Grundbucheintrag und alleiniger Kreditnehmer: Der Kreditnehmer erhält von seinem geschiedenen Partner einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des Kreditwertes. Beiden Parteien steht die Immobilie zur Hälfte zu.

Alleiniger Grundbucheintrag und zwei Kreditnehmer: Der alleinig im Grundbuch eingetragene Partner ist der Eigentümer des Hauses. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Ausgleich der Verbindlichkeiten.

Gemeinsamer Grundbucheintrag und zwei Kreditnehmer: Beide vormaligen Ehepartner müssen für den Kredit aufkommen und beiden gehört auch gleichermaßen die Immobilie.

Was spricht für den Verkauf des Hauses?

Wie bereits aus den vorherigen Abschnitten ersichtlich ist, müssen teilweise sehr hohe Ausgleichszahlungen von einem Partner an den anderen geleistet werden. Oft verfügen die jeweiligen Parteien jedoch nicht über die nötigen Mittel, um dies zu stemmen.

Der Verkauf des Hauses nach der Scheidung ist daher oftmals die beste Möglichkeit, um die Vermögensverhältnisse zwischen den geschiedenen Ehepartnern geordnet und übersichtlich aufzuteilen.

Natürlich gilt das nur dann, wenn dem anderen Partner ein Ausgleich zusteht. Allerdings wird dies häufig der Fall sein, da in der Regel beide Parteien im Grundbuch eingetragen sind und auch der Kredit von beiden aufgenommen wurde. Hat einer der Partner das Haus schon vor der Ehe gekauft und ist damit alleiniger Eigentümer, kann die Wertsteigerung dennoch in den Zugewinnausgleich einbezogen werden.

Es gibt also zahlreiche, finanzielle Fallstricke, die sich beim Halten der Immobilie ergeben könnten. Daher ist ein Verkauf des Hauses häufig die „sauberste“ Lösung. Beachten müssen beide Parteien jedoch, dass es bei der Ablösung von laufenden Krediten zu hohen Vorfälligkeitsentschädigungen kommen kann.

Was spricht gegen den Verkauf des Hauses?

Für Kinder ist eine Scheidung ohnehin belastend genug. Wenn diese auch noch aus ihrem häuslichen Umfeld gerissen werden, könnte sich die Situation noch dramatisieren. Daher sollte in einem solchen Szenario nicht nur die finanzielle Seite betrachtet werden, sondern auch soziale Aspekte.

Beide Parteien müssen darüber aber klare Absprachen treffen, um die Finanzierbarkeit des Vorhabens zu ermöglichen und keinen geschiedenen Partner schlechter zu stellen.

Denkbar wäre z.B., dass die Mutter mit den Kindern weiter im Haus wohnen darf, der Vater dafür aber von seinen Unterhaltsforderungen befreit wird. In jedem Fall bedarf es in einer solchen Situation vertraglicher Regelungen, die mit einem Rechtsanwalt diskutiert werden sollten.

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