Ratgeber Immobilien

Teilung einer Immobilie: Ablauf, Vorteile und Fehler

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) räumt Immobilieneigentümern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein, ihre Immobilie grundbuchrechtlich aufzuteilen. Dadurch können private Zwei- und Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus in gesonderte Teilflächen aufgeteilt werden. Doch was spricht für eine Immobilienteilung, wie wird dabei vorgegangen und welche Fallstricke drohen?
Teilungserklärung und Teilung einer Immobilie im Überblick

Was spricht für die Teilung einer Immobilie?

Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Aufteilung einer Immobilie in mehrere Einheiten von abgeschlossenem Teileigentum sprechen können:

  • Die Immobilie wird zwischen den Miterben einer Erbengemeinschaft aufgeteilt
  • Innerhalb der Familie soll ein Teil des Immobilienbesitzes weitergegeben werden
  • Durch Teilverkäufe soll es zu finanzieller oder persönlicher Entlastung kommen
  • Die Teilung wird aus steuerlichen Optimierungsgründen vorgenommen
  • Durch den Verkauf von Teilflächen soll eine höhere Rendite erzielt werden

Wie funktioniert die Teilung einer Immobilie?

Bei der Teilung einer Immobilie kann der Eigentümer selbst entscheiden, wie die einzelnen Räume in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden sollen. Dies legt er – meistens zusammen mit den Sondernutzungsrechten – in einer Teilungserklärung fest.
Die Teilungserklärung regelt formell die genaue Aufteilung der Immobilie, aber auch die Rechte und Pflichten der späteren Wohnungseigentümer.
Zu einer Teilungserklärung gehören folgende Bestandteile:

  • Aus dem Aufteilungsplan geht die genaue Aufteilung der Immobilie hervor. Hier sind auch die Lage und die Größe der Teile zu entnehmen. Die Eigentumsanteile werden in der Regel in Tausendstel der Gesamtimmobilie angegeben.
  • Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind und völlig unabhängig voneinander verwendet werden können.
  • Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der verschiedenen Eigentümer im Umgang miteinander.

Bevor neue bzw. einzelne Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt werden können, müssen alle Bestandteile der Teilungserklärung von einem Notar beglaubigt werden. Mit dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Notar, dass der Eigentümer die Teilungserklärung wirklich selbst unterschrieben hat.
Mit der Beurkundung erklärt der Notar, dass es sich um eine rechtlich einwandfreie Teilungserklärung handelt. Die Kosten für die Beurkundung einer Teilungserklärung orientieren sich an der Hälfte des Verkehrswerts der Immobilie und liegen meistens im dreistelligen Bereich.

Was passiert, wenn eine Teilungserklärung fehlerhaft ist?

Enthält eine Teilungserklärungen Fehler, kann das böse Folgen haben. Erstens kann es im Fall der Fälle dazu kommen, dass sich Versicherungsunternehmen weigern, Leistungen zu übernehmen. Zweitens kann es zu Haftungsproblemen bei Schäden oder Unfällen kommen. Drittens kann es Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Kostenaufteilung geben. Deshalb sollte eine Immobilienteilung möglichst professionell erstellt werden.
Rosa Immobilien berät Sie gern, ob sich eine Teilung Ihrer Immobilie in Ihrem Fall lohnt und welche Alternativen es gibt. Gerne kümmern wir uns auch um den Verkauf von Teilflächen und erzielen attraktive Verkaufserlöse.

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