Ratgeber Immobilien

Worauf kommt es bei einem Immobilienkaufvertrag an?

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg
Ein Immobilienkaufvertrag gilt als rechtliche Grundlagen für den Kauf einer Immobilie. Um rechtsgültig zu sein, muss der Vertrag sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben und von einem Notar beurkundet werden. Doch worauf sollte man bei einem Immobilienkaufvertrag besonders achten?
Worauf sollte man bei einem Immobilienkaufvertrag besonders achten?

Inhalte eines Immobilienkaufvertrags

Ein Immobilienkaufvertrag beinhaltet alle wichtigen Informationen für den Immobilienverkauf. Dazu sollten zum Beispiel folgende Angaben gehören:

  • Namen und Anschriften beider Parteien
  • Grundstück und betreffende Immobilie
  • Angaben zum Wohnobjekt, wie Größe und Eigentumsverhältnisse
  • Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden oder Nutzungsrechte Dritter
  • Objektzustand und etwaige Mängel
  • Kaufpreis
  • Art der Entrichtung
  • Zahlungsplan bei Ratenzahlung
  • Aufteilung der Nebenkosten
  • Zahlungstermin
  • Verzugszinsen für verspätete Übergabe
  • Übergabetermin

Vor allem der Zahlungs- und Übergabetermin sollten in einem Immobilienkaufvertrag genau festgelegt werden, damit es später nicht zu Unklarheiten und womöglich Rechtstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer kommt.

Extratipp: Inventar der Immobilie gesondert aufführen

Die Grunderwerbsteuer, die der Käufer zahlen muss, richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Deshalb ist es sinnvoll, bewegliches Inventar gesondert in den Kaufvertrag aufzunehmen, ihren Wert aus dem Kaufpreis herauszurechnen und dafür einen gesonderten Preis festzulegen. Dadurch mindert sich der Immobilienkaufpreis und die Grunderwerbsteuer sinkt, sodass der Käufer Geld sparen kann.

Wann wird der Immobilienkaufvertrag aufgesetzt?

Der Immobilienkaufvertrags wird erstellt, sobald sich der Käufer und der Verkäufer über den Immobilienverkauf und den Kaufpreis geeinigt haben. Dabei wird oft bereits ein sogenannter Vorvertrag abgeschlossen, um Rechtssicherheit zu schaffen, bevor der eigentliche Immobilienkaufvertrag geschlossen wird.

Der Immobilienkaufvertrag wird in der Regel von einem Notar aufgesetzt und der Entwurf beiden Parteien 14 Tage vor dem vereinbarten Notartermin zur Verfügung gestellt. Bis zum Notartermin können Käufer und Verkäufer den Inhalt des Kaufvertrags auf Richtigkeit prüfen. Vor allem die Daten zur Immobilie und die Namen der Vertragspartner müssen exakt stimmen. Aber auch die Regelungen zu Bezahlung und Übergabe sollten natürlich mit den eigenen Wünschen und Planungen übereinstimmen.

Sollte die Baufinanzierung schon vor dem Kaufvertrag sichergestellt sein?

Der Käufer sollte schon vor dem Notartermin Baufinanzierungsangebote einholen. Hat er keine Finanzierungszusage, wäre es riskant, den rechtlich bindenden Kaufvertrag zu unterschreiben. Mit der Unterschrift beim Notar hat der Käufer die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen. In der Regel reicht aber eine formlose Finanzierungsbestätigung der Bank aus, der Kreditvertrag muss noch nicht unterschrieben worden sein.

Der Käufer sollte einen Kreditvertrag höchstens zwei Wochen vor dem Notartermin für den Immobilienkaufvertrag unterzeichnen. Geht beim Hauskauf etwas schief, kann er den Vertrag zur Baufinanzierung dann noch widerrufen.

Wie läuft die Beurkundung des Immobilienkaufvertrags ab?

Zum Notartermin müssen beide Parteien erscheinen. Der Notar fragt beide Parteien noch einmal, ob sie weiterhin Interesse an der Einigung haben. Dann liest er den Vertragstext laut vor, erklärt unklare Passagen und beantwortet offene Fragen von Käufer und Verkäufer.

Hat eine der Parteien Änderungswünsche und ist die andere Partei einverstanden, werden sie direkt in den Vertrag eingearbeitet. Im Beisein des Notars wird der Vertrag dann von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Damit erlangt der Immobilienkaufvertrag Rechtsgültigkeit.

Zu guter Letzt stellt der Notar eine Urkunde über den Immobilienkauf aus, um die Eigentümerumschreibung im Grundbuch zu beantragen.

Kann der Käufer vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten?

Eine Gewährleistung wird bei einem Immobilienverkauf in der Regel ausgeschlossen. Deshalb kann der Immobilienkaufvertrag nicht widerrufen werden, sondern die Unterschrift ist rechtlich bindend. Nur wenn die Immobilie erhebliche Mängel aufweist, die vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurden, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss das arglistige Verschweigen allerdings beweisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte am besten einen Immobilienmakler beauftragen, um das eigene Haus zu verkaufen. Ein erfahrener Makler weiß genau, wie er eine Immobilie von ihrer besten Seite präsentiert, ohne Mängel zu verschweigen. Rosa Immobilien berät Sie gern!

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