Elternhaus vermieten – was dafür und dagegen spricht
Mit dem eigenen Elternhaus sind oft viele Erinnerungen verbunden. Da kann man auch als erwachsenen Kind schon mal sentimental werden, wenn es um den möglichen Verkauf des Elternhauses geht. Das Elternhaus im Besitz der Familie zu halten und es einfach zu vermieten, wenn keiner der Erben es selbst bewohnen will, hört sich nach einem beruhigenden Plan an, um sich nicht nur die Erinnerungen, sondern auch das Haus selbst als Erinnerungsträger zu bewahren.
Darüber hinaus bietet die Vermietung des Elternhauses auch noch zusätzliche Vorteile: Mit einem vermieteten Haus behalten die Erben die Verfügungsgewalt über die Immobilie und entscheiden weiterhin, was damit geschehen soll. Zudem haben die Erben regelmäßige Mieteinnahmen als passives Einkommen und mit einer eigenen Immobilie in der Hinterhand eine zusätzliche Altersvorsorge.
Doch es hat auch Nachteile, das geerbte Elternhaus zu vermieten. Als Vermieter ist man für die Instandhaltung der Immobilie zuständig, muss sich um die Vermietung und um notwendige Reparaturen kümmern. Je nachdem, wie alt das Gebäude ist und wie zuverlässig die Mieter sind, kann das sehr teuer und zeitraubend sein – vor allem, wenn Sie als Erben nicht mehr in der Nähe Ihres Elternhauses wohnen und alles aus der Ferne regeln müssen.
Elternhaus verkaufen – welche Vor- und Nachteile es gibt
Als Alternative zur Vermietung gibt es natürlich auch die Möglichkeit, das geerbte Elternhaus zu verkaufen. Gerade wenn mehrere Kinder des Erblassers als Erben involviert sind, ist dies oft die bessere Variante. Es gibt viel zu viele Familien, die sich wegen eines Erbes völlig zerstritten haben. Das geerbte Elternhaus zu verkaufen, hat den unschlagbaren Vorteil, dass der Erlös nach dem Hausverkauf unter den Miterben gleichmäßig aufgeteilt werden kann. Gleichzeitig tragen die Erben keine gemeinsame Verantwortung und keine anteiligen Kosten mehr für die Erhaltung und Vermietung des Hauses. Der Gewinn aus dem Hausverkauf kann jeder der Erben dann individuell in ein anderes Projekt investieren, sei es der Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage oder in die Investition ins selbstbewohnte Eigenheim. Geschwisterstreit ist damit weitgehend ausgeschlossen. Dem Nachteil, das Elternhaus mit all seinen Erinnerungen loslassen zu müssen, stehen also beim Hausverkauf viele Vorteile gegenüber. Dabei stellt sich ohnehin die Frage, ob ein von Fremden bewohntes Haus noch als echtes Elternhaus empfunden wird oder ob selbst dieses Argument ab dem Moment der Vermietung eigentlich gar keines mehr wäre.
Vor allem, wenn Sie Ihr Elternhaus zusammen mit Ihren Geschwistern als Erbengemeinschaft geerbt haben, ist der Hausverkauf durch einen Immobilienmakler zu empfehlen. Gemeinsam von den Erben beauftragt, wird dadurch Misstrauen gegenüber dem Verkaufstalent des Bruders oder der Schwester im Keim erstickt und der Familienfrieden bleibt erhalten.
Rosa Immobilien unterstützt Sie gern, Ihr Elternhaus in Berlin oder Brandenburg möglichst gewinnbringend zu verkaufen.