Hausverkauf im Bieterverfahren: Lohnt sich das überhaupt?
Das Bieterverfahren lohnt sich also besonders, wenn es eine große Nachfrage und mehrere Kaufinteressenten gibt, die sich gegenseitig überbieten. Auf diese Weise erzielen wir den höchstmöglichen Kaufpreis. Allerdings ist das Bieterverfahren nicht für alle Immobilien sinnvoll. Die Entscheidung, ob es sich lohnt, ist von einigen überschaubaren Faktoren abhängig. Oft ist es so, dass sich dieses Verfahren vor allem für Häuser, Wohnungen und Grundstücke lohnt, deren Vermarktung nicht ganz einfach ist. Dazu gehören:
- Immobilien, die auch nach längerer Zeit keine Käufer finden
- Objekte in hochwertiger Lage, die ggf. umfassend renoviert werden müssen
- Immobilien, deren Verkauf zeitnah abgeschlossen werden soll
Wie funktioniert das Bieterverfahren für ein Haus?
Bereits in der Immobilienanzeige verdeutliche ich, dass der Immobilienverkauf im Bieterverfahren stattfindet. Im Exposé wird das Verfahren erläutert und der angegebene Preis als Mindestgebot deklariert. In einigen Fällen kann es vorteilhaft sein, keinen Mindestpreis im Exposé festzulegen. Die Regeln zum Ablauf, zu den Besichtigungen und zum Fristablauf legen wir gemeinsam und in Abwägung Ihrer Wünsche individuell fest.
Nachdem die Kaufinteressenten die Immobilie besichtigt haben, müssen diese innerhalb von rund einer Woche ein unverbindliches Gebot abgeben und einen ersten Finanzierungsnachweis erbringen. Die Bieterfrist können wir auf Wunsch individuell gestalten. Nach Fristablauf entscheiden wir, ob wir:
- ein Angebot annehmen
- mit dem Kaufinteressenten verhandeln
- weitere Gebote einholen
Ziehen Sie die dritte Option vor, informiere ich alle bisherigen Bieter, über die Möglichkeit ein neues Angebot abzugeben. Nehmen Sie als Verkäufer ein Angebot an und möchte der Interessent die Immobilie weiterhin kaufen, fordere ich einen nachhaltigen Finanzierungsnachweis an. Sind die Käuferunterlagen vollständig und korrekt, wird die Immobilie reserviert. Das Bieterverfahren schließen wir ab, indem wir den Notarvertrag in Auftrag geben und später den Kaufvertrag unterschreiben.
Was bedeutet Bieterverfahren?
Im Gegensatz zu der herkömmlichen Vermarktung eines Hauses legt der Wettbewerb am Markt den Kaufpreis der Immobilie fest. Der Eigentümer kann zwar ein Mindestgebot festlegen, aber den finalen Verkaufspreis kann er nicht bestimmen. Dieser wird einzig über die eingereichten Angebote der Kaufinteressenten definiert.
Vorteile des Bieterverfahrens für Immobilien
Im Vergleich zum klassischen Immobilienverkauf bietet das Verfahren folgende Vorteile:
- Höherer Verkaufspreis durch Wettbewerb des Bieterverfahrens
- Schnellerer Abschluss durch zeitgleiche Angebotsabgaben
- Struktur mit festen Terminen ermöglicht schnellen Verkauf
- Effizienterer Ablauf von Besichtigungen während des Verkaufs
- Käufer müssen den Preis nicht sofort benennen und müssen nicht direkt verhandeln
Nachteile des Bieterverfahrens
Neben den überzeugenden Vorteilen dürfen auch potenzielle Nachteile nicht unerwähnt bleiben:
- Abschreckung interessierter Käufer vor dem Bieterverfahren möglich
- Größerer Aufwand zu Beginn des Verfahrens
- Regeln des Bieterverfahrens müssen genau erläutert werden
- Gebote bleiben ggf. unter den Erwartungen des Verkäufers
Alternativen zum Bieterverfahren: Auktion und Versteigerung
Mehrere Bieter, die innerhalb eines begrenzten Zeitraums unterschiedliche Gebote auf einen Kaufgegenstand abgeben? Das klingt nach einer Versteigerung. Und es klingt nach einer Auktion. Oder ist es doch ein Bieterverfahren für Immobilien? Worin also liegen die Unterschiede zwischen diesen drei Begriffen?
Die Auktion
Jedes abgegebene Angebot der Bietenden ist im Rahmen einer Immobilienauktion immer verbindlich. Das heißt, der Käufer kann das Auktionsgebot weder zurückziehen, noch kann der Verkäufer das Angebot des Bietenden ablehnen.
Die Zwangsversteigerung
Das Angebot einer Zwangsversteigerung ist verbindlich. Darüber hinaus kann der Eigentümer der Immobilie nicht entscheiden, wie seine Immobilie veräußert wird. Das Verfahren wird von dem zuständigen Amtsgericht verwaltet.
Das Bieterverfahren
Beide Parteien sind nicht gebunden. Käufer können sich aus dem Verfahren nehmen. Der Verkäufer muss das Höchstgebot nicht annehmen. Nach Fristablauf können weitere Angebote eingeholt werden. Erst der Notarvertrag ist verbindlich.
Möchten auch Sie an den/die Meistbietende(n) verkaufen?
Gerne verkaufe ich auch Ihre Immobilie aus Berlin oder Brandenburg im Bieterverfahren. Vorab berate ich Sie persönlich und ausführlich rund um die Abläufe, Vorteile und Nachteile. Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an! Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!