Ratgeber Immobilien

EU-Sanierungspflicht? Was auf Immobilieneigentümer zukommt

Die EU hat lange über eine Richtlinie zur Festlegung von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden diskutiert. In diesem Zusammenhang stand auch eine EU-weite Sanierungspflicht für energieineffiziente Wohngebäude im Raum. Viele Immobilieneigentümer in Deutschland befürchten deshalb einen Wertverlust bei ihren Eigenheimen. Doch sind diese Sorgen begründet?
Immobilieneigentümer und EU-Sanierungspflicht

Was bei der EU-Sanierungspflicht geplant war

Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden muss überarbeitet werden, um das Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 zu erreichen. Vom Neubau bis zum Abriss verursachen Gebäude in der EU mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen. Zudem sind etwa drei Viertel aller Gebäude in der EU nicht energieeffizient und mit einem Anteil von 40 % am gesamten Energieverbrauch sind Gebäude dadurch die größten Energiefresser.

Ein Bericht der EU-Kommission von 2020 zeigt auf, dass eine umfassende Gebäudesanierung den Gesamtenergieverbrauch der EU um bis zu 6 % und die CO2-Emissionen um ca. 5 % senken könnte. Die energetische Sanierung ineffizienter Gebäude rückte dadurch in den Fokus. Das EU-Parlament schlug entsprechend vor, dass alle Wohngebäude der Energieeffizienzklasse G bis 2030 energetisch auf Klasse E und bis 2033 auf Klasse D saniert werden sollten. Allerdings fehlen bisher einheitliche EU-Energieklassen. Trotzdem war absehbar, dass viele Wohngebäude die strengen Richtlinien nicht erfüllen könnten. In Deutschland entsprechen 90 % der Gebäude beispielweise nicht dem Energieeffizienzstandard EH55, den Neubauten nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mindestens erfüllen müssen. Aus all diesen Überlegungen resultiert die Angst vor hohen Sanierungskosten und hitzige Diskussionen rund um die EU-Sanierungspflicht entbrannten.

Aktuell keine allgemeine EU-Sanierungspflicht für Wohngebäude

Die gute Nachricht ist, dass die ursprünglich strengen Pläne der EU für die Reform der Gebäuderichtlinie abgemildert wurden. Es werden doch keine Standards für einzelne Gebäude festgelegt, sondern lediglich Durchschnittsziele für den gesamten Immobilienbereich, damit der Gebäudebestand in der EU energieeffizienter wird.

Der Energieverbrauch von Wohngebäuden in der EU soll im Schnitt bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % gesenkt werden. Für Nichtwohngebäude sehen die Vorschriften vor, dass 16 % der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 % bis 2033 renoviert werden müssen. Die EU-Staaten können selbst festlegen, wie diese Ziele konkret erreicht werden. Eine länderübergreifende Sanierungspflicht für Wohngebäude ist in der EU-Richtlinie nicht mehr vorgesehen, nur für Nichtwohngebäude gibt es genaue Vorgaben. Es bleibt Deutschland überlassen, wie Immobilieneigentümer zu Sanierungen motiviert werden.

Wie die Sanierungsquote in Deutschland gesteigert werden soll

Ob und wie die Sanierungsquote in Deutschland zukünftig gesteigert werden kann, ist im Detail noch unklar. Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, müsste die Sanierungsquote bei 2 % der Bestandsgebäude liegen. Im Jahr 2022 lag sie bei unter 1 % und ist seitdem weiter gesunken. Deutschland muss also auch ohne EU-Sanierungspflicht Maßnahmen ergreifen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Dazu werden voraussichtlich neue Förderprogramme entwickelt werden, um die Sanierungen sozial gerecht zu gestalten. Sanierungen müssen letztendlich auch für die Eigentümer wirtschaftlich attraktiv sein, damit sie in Angriff genommen werden.

Die EU-Kommission betonte, dass Anreize für Renovierungen geschaffen werden müssen, insbesondere für schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz. Zudem sollen Mieter vor Zwangsräumungen geschützt werden, die aufgrund von Mieterhöhungen nach Renovierungen entstehen könnten.

Wie geht es weiter?

Mit der Einigung sind die Pläne nahezu abgeschlossen. Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen, was als sehr wahrscheinlich gilt. Nach der Zustimmung müssen die EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Wie das in Deutschland bewerkstelligt wird, steht noch nicht fest. Zu erwarten sind Förderprogramme, die es noch attraktiver machen, eine sanierungsbedürftige Immobilie zu kaufen und selbst zu renovieren. Rosa Immobilien unterstützt Sie gerne dabei, Ihr sanierungsbedürftiges Haus zum Bestpreis zu verkaufen oder ein günstiges Haus passend zu Ihrem Budget zu finden.

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