Ratgeber Immobilien

Hauskauf: Staatliche Förderung bei Altbausanierung nutzen

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg
Durch die hohen Bauzinsen ist es für viele Familien derzeit schwer, ein saniertes Haus zu finden, das zum eigenen Budget passt. In diesem Fall kann es sich lohnen, sich über staatliche Förderungen bei der Altbausanierung zu informieren. Denn es gibt viele Förderungen für Sanierungsmaßnahmen an einem bestehenden Wohnhaus. Ein sanierungsbedürftiges Haus zu kaufen und selbst zu sanieren, kann deshalb eine lohnende Idee sein.
Staatliche Förderungen bei Altbausanierung

Was wird bei einer Altbausanierung gefördert?

Private Hauseigentümer können von verschiedenen Förderprogrammen bei Bund, Land und kommunalen Trägern profitieren. Die Förderungen betreffen folgende Maßnahmen:

  • Sanierung zum Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von Dach, Wand und Geschoss-/Kellerdecke
  • Neue Fenster und Außentüren
  • Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lüftungsanlagen
  • Reduzierung von Barrieren und Einbruchschutz
  • Austausch von Heizungen und Heizungsoptimierung
  • Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung usw.
  • Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten

Wie findet man passende Förderprogramme?

Es gibt im Internet verschiedene Fördermitteldatenbanken, wie die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Diese Datenbank enthält viele Förderprogramme vom Bund und teilweise auch von den einzelnen Bundesländern. Zusätzlich lohnt es sich aber auch, nach lokalen Förderungen von Kommunen, Kreisen oder Energieversorgern Ausschau zu halten. Manchmal ist eine kleine Recherche notwendig, um passende Förderungen zu finden, da sich die Angebote stetig ändern. Doch es lohnt sich.

Wie werden die Fördergelder zur Altbausanierung beantragt?

Die Antragstellung muss in der Regel vor Beauftragung der Sanierungsarbeiten erfolgen und kann je nach Förderprogramm unterschiedlich ausfallen. Fördermittel des Bundes können online über die KfW und das BAFA beantragt werden. Bei Dämmmaßnahmen und anderen Sanierungen der Gebäudehülle muss für eine Bundesförderung zusätzlich ein Energie-Effizienz-Experte hinzugezogen werden. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt. Manchmal ist der Etat eines Förderprogramms schnell ausgeschöpft, sodass keine Zuschüsse mehr ausgezahlt werden.

Wo gibt es staatliche Fördermittel für die Altbausanierung?

Neben regionalen Programmen gibt es verschiedene Förderprogramme des Bundes, die über die KfW und das BAFA abgewickelt werden. In der Regel können mehrere Programme kombiniert werden, um von den öffentlichen Fördermitteln bestmöglich zu profitieren.

KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau)

Bei der KfW gibt es zinsgünstige Kredite, Kredite mit zusätzlichem Tilgungszuschuss und reine Zuschussförderungen. Dabei werden die Zuschüsse für verschiedene Einzelmaßnahmen vergeben. Nach der Zusage für einen Zuschuss können ergänzende Kredite der KfW beantragt werden, was über die Hausbank läuft. Beispiele für Förderungen durch die KfW sind:

  • Heizungsförderung für Privatpersonen
  • Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden
  • Komplettsanierung Effizienzhaus (EH) mittels Kredit ohne/mit Tilgungszuschuss
  • Heizungsaustausch
  • Boni für die Heizungsförderung
  • Energetischen Sanierung
  • Altersgerechter Umbau
  • Einbruchschutz von Gebäuden
  • Brennstoffzellen und Photovoltaik-Anlagen

Seit dem 1. Februar 2024 kann man sich bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Nach und nach können verschiedene Anspruchsgruppen ihren Antrag stellen:

  • Seit dem 27. Februar 2024: Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
  • Voraussichtlich ab Mai 2024: Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) in Deutschland sind.
  • Voraussichtlich ab August 2024: Privatpersonen, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern (EFH) sowie selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) in Deutschland sind. Hier werden nur Maßnahmen am Sondereigentum gefördert.

Wichtig zu wissen: Der Förderantrag kann bis zum 30. November 2024 auch noch nach dem Heizungstausch eingereicht werden. Hier sollte man sich trotzdem besser im Vorfeld informieren, was dabei zu beachten ist.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Beim BAFA können Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Zum Beispiel können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Zuschüsse für die Sanierung der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Für die Heizungsoptimierung und Gebäudenetze müssen die Förderanträge erst nach Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gestellt werden und der Vertrag muss eine Ausstiegsklausel enthalten, falls die Förderung nicht bewilligt wird.

Wird auch Eigenleistung bei der Altbausanierung gefördert?

Unter Umständen kann es auch Fördermittel für Materialkosten geben, wenn die Maßnahmen in Eigenleistung bei der Altbausanierung durchgeführt werden. Die Förderung betrifft aber leidglich die direkt mit der energetischen Sanierung verbundenen Materialkosten, sofern ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und die Korrektheit der Materialkosten mit Verwendungsnachweis bestätigt.

Gibt es für Sanierungen eine steuerliche Förderung?

Staatliche Förderprogramme und Steuervergünstigungen schließen sich gegenseitig aus. Statt Fördermittel zu beantragen ,können energetische Sanierungsmaßnahmen aber alternativ steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich werden Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum gefördert, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Die Immobilie ist mindestens 10 Jahre alt.
  • Die Maßnahmen werden von einem Fachunternehmen durchgeführt.
  • Sie entsprechen den Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
  • Sie übersteigen die technischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können 20 Prozent der Sanierungskosten und maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vor Beginn der Sanierungsmaßnahme muss dazu kein Antrag gestellt werden.

Fazit

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, sich die Investitionen in eine Altbausanierung fördern zu lassen – entweder durch passende Förderprogramme oder Steuerersparnisse. So kommen Sie auch mit beschränkten Budget zu Ihren eigenen 4 Wänden. Rosa Immobilien unterstützt Sie gern, ein Haus in Berlin oder Brandenburg zu finden, dass zu Ihrem Budget passt. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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