Radgeber

Neue Grundsteuer – das ist für Hauskäufer wichtig

Die meisten Grundstückseigentümer bekamen in letzter Zeit ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung, einmalig eine Grundsteuererklärung abzugeben. Nur Berliner werden nicht angeschrieben und müssen selbst aktiv. Denn bis zum 31. Oktober 2022 muss tatsächlich jeder Eigentümer in Deutschland einmalig eine Grundsteuererklärung eingereicht haben, sonst droht eine Strafe von bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat. Doch was hat es mit der Grundsteuerreform auf sich?
Neue Grundsteuer: Was ändert sich?

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz in Deutschland erhoben. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Grundsteuer an die Kommune zu entrichten, in der sein Grundstück liegt. Je nach Höhe der Grundsteuer wird sie vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt. Wird die Immobilie vermietet, kann die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden.

Derzeit wird Grundsteuer nur für landwirtschaftlich genutzte Flächen und bebaute Grundstücke fällig. Ab dem Jahr 2025 werden auch unbebaute, aber baureife Grundstücke mit der Grundsteuer belegt. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass bebaubare Grundstücke nicht so lange ungenutzt bleiben.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Zur aktuellen Berechnung der Grundsteuer werden drei Werte herangezogen: Der Einheitswert beruht auf dem Grundstückswert von 1964 (Westen) bzw. 1935 (Osten). Der Einheitswert wird multipliziert mit der Steuermesszahl. Sie wird vom Bund festgelegt und hängt von der Grundstückart ab, wie landwirtschaftlicher Betreib oder Wohneigentum. Zu guter Letzt wird das Ergebnis noch mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert, der von der Gemeinde festgelegt wird und den oben genannten Einheitswert ausgleichen soll.

Da die Immobilienwerte in den letzten Jahrzehnten drastisch gestiegen sind, ist der Einheitswert viel zu niedrig für die heutige Zeit, weshalb der Hebesatz eingeführt wurde. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer aufgrund des unzeitgemäßen Einheitswerts trotz Hebesatz verfassungswidrig ist. Deshalb wurde eine Grundsteuerreform angesetzt.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Laut Bundesverfassungsgericht kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann zwingend eine neue Berechnungsweise herangezogen.

Bei der neuen Berechnung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Grundstückswert
  • Wert des Hauses
  • Restnutzungsdauer
  • Theoretisch erzielbare Miete pro Quadratmeter
  • Festgelegter Liegenschaftszins
  • Bei unbebaute Grundstücken: Bodenrichtwert

Nur in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg wird eine eigene Berechnungsmethode genutzt, die von den genannten Faktoren abweicht.

Um die Grundsteuerreform umzusetzen, muss jeder Grundstückseigentümer bestimmte Daten bis zum 31. Oktober 2022 an die Kommune zu übermitteln, indem er zum Beispiel online über ELSTER eine einmalige Grundsteuererklärung abgibt. Anhand dieser Daten wird in Zukunft die Grundsteuer für die jeweilige Immobilie berechnet. Allgemein kann gesagt werden, dass die neue Grundsteuer umso höher sein wird, je mehr Wert das Grundstück und die Immobilie haben.

Was bedeutet die neue Grundsteuer für Immobilienkäufer?

Die Grundsteuer ist muss vom Eigentümer entrichtet werden, kann aber auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Will ein Immobilienkäufer die Immobilie vermieten, spielt die Höhe der zukünftigen Grundsteuer keine große Rolle.

Soll die Immobilie selbst bewohnt werden, ist die Grundsteuer ein Teil der Nebenkosten, die der Eigentümer einkalkulieren muss. Derzeit ist die Höhe der künftigen Grundsteuer für eine Immobilie zwar noch nicht genau vorhersagbar. Allerdings werden im Zuge der neuen Berechnung die Steuermesszahl und die Hebesätze sinken, sodass die neue Grundsteuer vermutlich nicht so stark von der aktuellen Grundsteuer abweichen wird.

Rosa Immobilien unterstützt Sie gerne, ein passendes Haus zu finden, dessen Investitions- und Nebenkosten zu Ihrem verfügbaren Budget passen. Sprechen Sie uns gerne an.

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram

Inhaltsverzeichnis

Ratgeber

Auch diese Themen werden Sie interessieren!

Post Filter — Radgeber
Welche Rolle spielt der Immobilienmakler beim Erbverkauf
Blog | Immobilien verkaufen

Haus geerbt? Die Rolle des Maklers beim Erbverkauf

Berlin Brandenburg 2025: Lohnt sich Mieten oder Kaufen?
Blog | Immobilie kaufen

Mieten oder kaufen? Was sich 2025 in Berlin-Brandenburg mehr lohnt

Hauskauf als Vermögensaufbau: Worauf achten?
Blog | Immobilie kaufen

Immobilie zum Vermögensaufbau kaufen?

Warum lohnt sich der Hausverkauf im Jahr 2025?
Blog | Immobilien verkaufen

Immobilie verkaufen oder vermieten? Warum sich der Hausverkauf 2025 mehr lohnt

Hauskauf und Ehe
Blog | Immobilie kaufen

Hausbau als Beziehungskiller: Warum ein Hauskauf Ehen retten kann

Lohnt sich der Hauskauf bei sinkenden Zinsen?
Blog | Immobilie kaufen

Sinkende Zinsen – lohnt sich der Hauskauf wieder?

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

NEUE IMMOBILIEN 48 STUNDEN VOR ALLEN ANDEREN ENTDECKEN!

Anja Kallweit-Pohl

Schreiben Sie uns

*“ zeigt erforderliche Felder an

Datenschutz*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

NEUE IMMOBILIEN 48 STUNDEN VOR ALLEN ANDEREN ENTDECKEN!