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Geplatzte Finanzierung – wie Immobilienverkäufer sich davor schützen können

Die ewigen Interessentenfragen und der Besichtigungsmarathon haben ein Ende, man hat endlich einen Käufer gefunden, der den gewünschten Preis bezahlen will und sogar die Einbauküche übernimmt … Und dann wird der Notartermin überraschend abgesagt, weil beim Käufer die Finanzierung geplatzt ist. Jetzt geht das ganze Spiel von vorne los: Inserieren, Fragen beantworten, Besichtigungen durchführen usw. Muss das sein?
Wie kann sich der Immobilienverkäufer vor einer geplatzten Finanzierung schützen?

Warum eine Finanzierung platzen kann

Derzeit steigt die Inflation nahezu unaufhaltsam, sodass man immer weniger Gegenwert für sein Geld bekommt. Zeitgleich steigen die Zinsen, um der Inflation entgegenzuwirken. Das trifft besonders Immobilienkäufer gleich doppelt hart: Sie bekommen für ihr Geld nur noch eine kleinere Immobilie und müssen auch noch mehr Zinsen für den Immobilienkredit bezahlen. Wer vor der Inflation noch problemlos einen Immobilienkredit bekommen hätte, geht jetzt vielleicht sogar leer aus, obwohl er fest mit einer Kreditzusage gerechnet hatte. So scheitern derzeit immer mehr Immobiliengeschäfte, weil die Finanzierung am Ende platzt, weil die Bank keine Darlehenszusage macht.

Wer sich als Immobilienkäufer darauf verlassen hat, den passenden Käufer gefunden zu haben, steht dann oft im Regen. Wurde ein Interessent gefunden und ein Notartermin vereinbart, wird die Immobilie von den meisten Verkäufern sofort aus der Vermarktung genommen, die Anzeigen in den Online-Immobilienportalen werden gelöscht und den anderen Kaufinteressenten wird abgesagt. Platzt dann das Immobiliengeschäft, muss die ganze Vermarktung von vorne gestartet werden, was Zeit und Nerven kostet.

Wie man sich vor einer geplatzten Finanzierung schützen kann

Tipp 1: Bonität des Kaufinteressenten überprüfen

Um nicht durch eine geplatzte Finanzierung im Verkaufsprozess zurückgeworfen zu werden und die Vermarktung von Vorne starten zu müssen, sollte überprüft werden, ob der Wunschkäufer sich die Immobilie leisten kann. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Man kann sich Informationen bei einer Auskunftei wie der Schufa einholen, muss aber Mitglied sein und entsprechend Beiträge bezahlen, was sich für einen Verkäufer einer einzelnen Immobilie kaum lohnt. Zudem muss für solch eine Auskunft ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden, was für Laien nicht so einfach ist.
  • Man kann eine Selbstauskunft vom Kaufinteressenten verlangen, die dieser selbst bei der Schufa anfordert. Dabei sollte die Schufa-Auskunft aktuell sein und auch Score-Werte für eine Risikoeinschätzung sowie positive und negative Zahlungserfahrungen beinhalten.
  • Am sichersten schützt man sich vor einer geplatzten Finanzierung mit einer Finanzierungszusage der Bank des Kaufinteressenten. Sie sollte sich aber unbedingt genau auf die Immobilie beziehen, die der Interessent von Ihnen kaufen will. Banken bewerten jede Immobilie unterschiedlich.

Tipp 2: Anderen Kaufinteressenten nicht zu früh absagen

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man zudem den anderen Kaufinteressenten nicht zu früh absagen. Besser ist es, mit ihnen in Kontakt zu bleiben und sie sich als mögliche Nachrücker warmzuhalten. Wird der Verkauf durch einen Makler organisiert, werden sich die Kaufinteressenten auch nicht hingehalten fühlen. Denn der Makler kann ihnen parallel weitere Objekte offerieren, ohne ihnen direkt für Ihre Immobile abzusagen. Da ein Makler zudem immer auch die Bonität potenzieller Immobilienkäufer überprüft, wird Risiko einer geplatzten Finanzierung weitgehend ausgeschaltet.

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Anja Kallweit-Pohl

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