Was kostet ein Immobiliengutachter?
Die Frage danach, wie viel Immobiliengutachter kosten, lässt sich nicht immer mit der gleichen Aussage beantworten. Der Aufwand bestimmt auch bei der Immobilienbewertung den Preis. Demnach ist ein weniger ausführliches Kurzgutachten kostengünstiger als ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.
Bei einem Vollgutachten ist die Bezahlung des Immobiliensachverständigen meist an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angelehnt. Außerdem gelten in vielen Bundesländern noch einmal eigene Gebührenordnungen. Grundlegend sollten Sie bei der Beauftragung eines geprüften Gutachters für Immobilien von einem Honorar ab 1.000 Euro für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens ausgehen.
Was bewertet ein Immobiliengutachter?
Ein qualifizierter Gutachter für Immobilien nimmt eine gründliche Besichtigung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vor. Bei einem Verkehrswertgutachten bezieht ein Immobiliengutachter neben den rechtlichen Gegebenheiten viele weitere Faktoren in sein Gutachten ein:
- Türen, Dach, Fenster und Fassade, Geschossdecken, Wände
- Keller
- Bausubstanz, ggf. gesundheitsgefährdende Baustoffe
- Elektroleitungen
- Be- und Entwässerung
- Heizungsanlage
- Feuchtigkeit und Schimmelbefall
- Schädlingsbefall
- Grundwasserbelastung
- Lärmbelästigung und Umweltbelastungen
- Infrastruktur
- Denkmalschutz
- Rechte von Dritten an der Immobilie
- Raumaufteilung der Immobilie
- Modernisierungsunterlagen
- Und vieles weitere
Für ein Kurzgutachten konzentriere ich mich als Immobilienmaklerin für Ihre Bewertung vor allem auf die Lage, den groben Objektzustand und die rechtlichen Aspekte.
Was macht ein Immobiliengutachter?
Neben der Ermittlung des Verkehrswertes ist ein Gutachter für Immobilien auch in anderen Bereichen für Sie tätig. Der Sachverständige …
- bewertet Schäden und Mängel an Gebäuden
- erfasst Marktdaten und berät Sie beim Kauf
- überwacht Bauprozesse
- prüft technische Gebäudeausstattungen
- prüft Brandschutzmaßnahmen
- agiert als Mediator
Wann ist ein Immobiliengutachter nötig?
Im Unterschied zu einem Makler erstellt ein Gutachter für Immobilien Ihnen eine umfangreiche Immobilienbewertung in Form eines Wertgutachtens. Geht es Ihnen jedoch nur darum, einen Preis für den Verkauf Ihres Hauses einschätzen zu können, reicht die einfache Immobilienbewertung durch einen Immobilienmakler aus. Fragen Sie mich gerne nach einer Bewertung für Ihre Immobilie!
Bei komplexeren Sachverhalten, wie Eigentumsstreitigkeiten, Sonderimmobilien oder Beleihungszwecken, ist der Immobiliengutachter allerdings der bessere Ansprechpartner. Spätestens, wenn Sie ein Wertgutachten benötigen, das von Gericht, der Bank oder einer Behörde anerkannt werden muss, brauchen Sie einen offiziellen Gutachter für Ihre Immobilie. Gerne unterstütze ich Sie in diesem Fall mit einem Immobiliengutachter aus meinem Netzwerk. Kontaktieren Sie mich!
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – Was ist darin enthalten?
Durch die Beauftragung eines zertifizierten Immobiliengutachters, stellen Sie die Qualität der Bewertung Ihres Hauses sicher. Ich berate Sie umfassend zu den einzelnen Formen der Gutachten und erläutere Ihnen alles Wissenswerte, damit Sie am Ende genau wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Grundlegend erstelle ich Ihnen als Immobilienmaklerin eine einfache Immobilienbewertung, die auf aktuellen Marktwerten basiert. Im Rahmen des Verkaufs Ihre Immobilie, ist diese Bewertung für Sie kostenfrei. Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten umfassen darüber hinaus die folgenden Inhalte:
Das Kurzgutachten
Im Rahmen einer Immobilienbewertung erstelle wird Ihnen ein übersichtliches und leicht verständliches Kurzgutachten erstellt. In diesem wird der Marktwert Ihrer Immobilie anhand wichtiger Einflussfaktoren bestimmt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um eine marktorientierte Bewertung Ihrer Immobilie. Der real erzielbare Kaufpreis kann entsprechend der Nachfrage davon abweichen.
- Lage
- Nutzungsmöglichkeiten
- Objektzustand
- Ausstattung
- Bebaubarkeit des Grundstückes
- Vergleich ähnlicher Immobilien auf den Markt
Das Vollgutachten
Die Erstellung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens ist um einiges aufwendiger. Damit der Verkehrswert Ihrer Immobilie auch gerichtlich anerkannt wird, muss die Wertermittlung entsprechend der Immobilienvermittlungsordnung erfolgen. Darin sind das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren festgelegt. Das Verkehrswertgutachten ist rund 20 bis 30 Seiten lang und umfasst:
- Berechnungen anhand der Wertermittlungsverfahren
- Immobilienwert
- Ausführliche Begründung
- Katasterauszüge, Grundrisse und weitere Anlagen
- Quellenverzeichnis