Elternhaus verkaufen – ja oder nein?
Das gilt einerseits sowohl dann, wenn die Eltern selbst das Haus verkaufen wollen, in dem ihre Kinder aufgewachsen sind, weil sie etwa in eine kleinere Wohnung in der Nähe ihrer erwachsenen Kinder ziehen wollen. Andererseits ist es auch für erwachsene Kinder schwer, ihr Elternhaus zu verkaufen, wenn sie es geerbt haben und nicht darin wohnen können oder wollen. In diesem Artikel beleuchten wir alle Gründe, die für einen Verkauf des Elternhauses sprechen.
Wenn Eltern selbst das Elternhaus ihrer Kinder verkaufen wollen
Wenn Eltern ihre Kinder in einem Haus haben aufwachsen sehen, fällt es ihnen oft nicht leicht, sich von dem Haus und den damit verbundenen Erinnerungen zu trennen. Dabei gibt es verschiedene Gründe, warum Eltern das Elternhaus ihrer Kinder verkaufen sollten, statt es um jeden Preis im Familienbesitz zu halten.
So kann es die Lebenssituation erforderlich machen, dass die alternden Eltern in eine seniorengerechte Wohnung umziehen und das Elternhaus nicht gerne vermieten möchten, weil eine Vermietung viel Arbeit mit sich bringt. Auch kann der Erlös des Verkaufes des Elternhauses nötig sein, um die neue Wohnung überhaupt finanzieren zu können.
Eltern können das Elternhaus ihrer Kinder auch ohne deren Zustimmung verkaufen, solange die Eltern als Eigentümer im Grundbuch stehen. Die Kinder haben kein Anrecht darauf, das Haus später zu erben. Gerade wenn Geschwister verstritten sind, ist es oft sinnvoll, das Elternhaus noch zu Lebzeiten der Eltern zu verkaufen, statt dass sie es ihren verstrittenen Nachkommen als Erbengemeinschaft hinterlassen.
Das Elternhaus kann entweder an die eigenen Kinder, einen anderen Verwandten oder an eine fremde Person auf dem freien Markt verkauft werden. Soll das Haus an eines von mehreren Kindern oder einen Verwandten verkauft werden, sollte vorher eine professionelle Immobilienbewertung beauftragt werden. Dadurch kann der Marktwert des Hauses korrekt bestimmt werden, sodass sich niemand durch einen viel zu günstigen Elternhausverkauf an Bruder, Schwester oder andere Verwandte übervorteilt fühlen. Ist Streit in der Familie durch den Verkauf an ein Kind oder einen Verwandten vorprogrammiert, sollte das Elternhaus lieber auf dem freien Markt verkauft werden.
Elternhaus verkaufen nach einem Erbfall
Wenn Sie Ihr Elternhaus geerbt haben, stehen Sie vielleicht gerade vor der Entscheidung, ob Sie Ihr Elternhaus verkaufen sollen oder nicht. Je nachdem, ob Sie das Elternhaus als Erbengemeinschaft oder als Alleinerbe geerbt haben, können andere Gründe für einen Elternhausverkauf sprechen.
Hausverkauf, wenn Sie das Elternhaus als Erbengemeinschaft geerbt haben
Haben Sie als Teil einer Erbengemeinschaft Ihr Elternhaus geerbt, etwa zusammen mit Ihren Geschwistern, ist der Immobilienverkauf in der Regel die beste Entscheidung. Viel zu viele Familien haben sich aufgrund eines Erbes schon zerstritten. Wird das Elternhaus verkauft, kann der Erlös gerecht unter den Erben der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden.
Will ein Erbe das Elternhaus hingegen behalten, kann es über den Wert der Immobilie schnell zum Streit kommen. Denn der Wert bestimmt, mit welcher Summe derjenige Erbe, der das Elternhaus behalten will, die anderen Erben der Erbengemeinschaft auszahlen muss. In diesem Fall ist es zumindest sinnvoll, eine professionelle Immobilienbewertung vornehmen zu lassen, damit sich niemand über den Tisch gezogen fühlt.
Unbedingt zu vermeiden ist, dass das Elternhaus zwangsversteigert wird, weil sich die Miterben über den Verkauf des Elternhauses vielleicht nicht einigen können. Auf dem freien Markt kann ein viel höherer Preis erzielt werden, als für eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung herauskommt. Einvernehmlich zu entscheiden, das Elternhaus zu verkaufen, zahlt sich letztendlich für alle Miterben aus.
Elternhaus verkaufen, wenn Sie es als Alleinerbe geerbt haben
Sind Sie der Alleinerbe Ihres Elternhauses, können Sie alleine entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. Das macht die Entscheidung nicht unbedingt leichter. Hier sollten Sie emotionale von rationalen Gründen unterscheiden, wenn es ums Thema Hausverkauf geht.
Rational spricht es für einen Verkauf des Elternhauses, wenn Sie das Haus selbst gar nicht bewohnen wollen oder können, etwa weil es ungünstig liegt, zu klein oder unpassend geschnitten ist. Das Elternhaus zu vermieten, nur um es aus Gefühlsgründen nicht verkaufen zu müssen, kann einiges an Stress und Arbeit nach sich ziehen. Denn Sie müssen sich nicht nur um die Vermietung, sondern auch um die Reparatur und Instandhaltung kümmern. Vor allem, wenn Ihr Elternhaus nicht in der Nähe Ihres eigenen Wohnorts steht, spricht das für einen Elternhausverkauf.