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Energieausweis - Vier Fragen verständlich beantwortet

Beim Energieausweis handelt es sich um ein umfassendes Dokument, das den energetischen Zustand von Immobilien bewertet. Die Berechnung der sogenannten Energieeffizienz erfolgt nach standardisierten Formeln, sodass der Energieausweis belastbare und vergleichbare Zahlen zum anzunehmenden Energieverbrauch enthält.
Energieausweis: Wissenswertes zum Thema

Wer eine Immobilie kaufen oder zur Miete bewohnen möchte, der kann (und sollte) den Energieausweis anfordern, um Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Nebenkosten zu haben. Andererseits sollten auch Hausbesitzer Interesse daran haben, sich über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie zu informieren. So wird deutlich, an welchen Stellen noch Optimierungsbedarf besteht.

Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche Regeln und Pflichten mit dem Energieausweis verbunden sind, was die Erstellung kostet und wie lange der Energieausweis seine Gültigkeit behält.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Seit dem 01.10.2008 ist der Energieausweis verpflichtend für Eigentümer von Immobilien. Nicht nur beim Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis angegeben werden. Auch bei Besichtigungsterminen sollte man als Eigentümer stets das Dokument zur Hand haben.

Achtung: Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen für Personen, die den Energieausweis nicht vorlegen können. Allerdings ist eine solch drakonische Strafe nur dann zu erwarten, wenn der potentielle Käufer oder Mieter arglistig getäuscht werden soll. Dennoch muss man kein Risiko eingehen.

Von der Pflicht, einen Energieausweis zu besitzen, sind Eigentümer von Gebäuden, die denkmalgeschützt sind, befreit. Dies und alle weiteren Regeln rund um den Energieausweis sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgehalten.

Arten von Energieausweisen

Bedarfsausweis

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen:

  • den Bedarfsausweis
  • den Verbrauchsausweis

Was unterscheidet nun die beiden Arten voneinander und wann benötigen Sie welches Dokument?

Der Bedarfsausweis ist aufwändiger zu erstellen. Dafür ist er aber auch nur für Gebäude verpflichtend, die vor 1965 gebaut wurden oder für die vor 1977 ein Bauantrag gestellt wurde. Sie benötigen ihn auch für Gebäude mit einer geringen (d.h. maximal vier) Anzahl an Wohneinheiten.

Im Bedarfsausweis wird unter anderem genau ausgewiesen, welches Heizsystem vorliegt, wie gut die Isolierung ist, welche Art der Warmwasseraufbereitung genutzt wird und wie viel Wärme (z.B. durch eine hohe Decke oder einen durchlässigen Fußboden) verloren geht.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Die Berechnung ist – sofern die nötigen Zahlen vorliegen – recht einfach. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis wird aber kein umfangreicher Status quo erhoben, sondern man orientiert sich einfach am bisherigen Energieverbrauch.

Aus diesem Grund ist der Bedarfsausweis die richtige Wahl, wenn Sie in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen haben, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern. Außerdem kann ein Verbrauchsausweis auch irreführend sein – schließlich trägt das Verhalten der Bewohner dazu bei, wie viel Energie verbraucht wird.

Schon gewusst? Wir können Sie gerne dabei unterstützen, den Energieausweis für Ihre Immobilie anzufertigen. Beide Arten von Energieausweisen haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Liefern Sie uns einfach die notwendigen Daten (gerne erklären wir Ihnen, welche dies genau sind).

Den Energieausweis lesen – so geht es!

Eine Farbskala gibt die Energieeffizienz eines Gebäudes an. Die beste Stufe (A+) ist grün, während die schlechteste Stufe (H) tiefrot eingefärbt ist. Parallel dazu ist eine Zahl angegeben, die den zu erwartenden Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr angibt.

Der sogenannte Endenergiebedarf ist der Wert, der letztlich auch in die Verkaufsanzeige oder Mietannonce gehört. Es handelt sich entweder um eine Schätzung (beim Bedarfsausweis) oder um die konkreten Zahlen (beim Verbrauchsausweis).

Darüber hinaus gibt es noch die Angabe des Primärenergiebedarfs. Hierbei handelt es sich um die primäre Energiemenge, die aufgewendet werden muss, um die Fläche grundsätzlich zu beheizen. Der Primärenergiebedarf liegt immer unter dem Endenergiebedarf, da Faktoren, die zum Verlust von Wärme führen, nicht mit einberechnet wurden.

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