Vergessene Kaufnebenkosten sprengen die Finanzierung
Wer eine Immobilie kaufen will, legt meistens zunächst ein Budget fest, für welche Summe das Haus gekauft werden soll. Oft wird aber vergessen, dass nicht nur der Kaufpreis selbst bezahlt werden muss, sondern dass auch noch sogenannte Kaufnebenkosten anfallen.
Die Kaufnebenkosten umfassen sämtliche Kosten, die zum reinen Immobilienkaufpreis dazu kommen. Dazu gehören beispielsweise die Gebühren für den Notar und die Umschreibung des Grundbuchs, die Grunderwerbsteuer und die Maklerprovision.
Auch wenn die genannten Posten mit einkalkuliert werden, kommt es oft später noch zu bösen Überraschungen. Denn manchmal sind für ein Haus noch Erschließungskosten fällig, die häufig erst weit nach Abschluss der Maßnahmen in Rechnung gestellt werden. Deshalb sollten Hauskäufer den Hausverkäufer unbedingt fragen, ob die Erschließungskosten bereits bezahlt wurden, damit die Hausfinanzierung letztendlich auch ausreicht.
Das Haus passt doch nicht zum Bedarf
Kaufentscheidungen für Häuser werden leider immer noch sehr oft aus dem Bauch heraus getroffen. Ein toller Garten, das großzügige Wohnzimmer, die idyllische Lage – das alles kann schnell darüber hinwegtäuschen, dass die anvisierte Immobilie eigentlich gar nicht zu den Bedürfnissen der Familie passt. Nach dem Kauf kommt dann das böse Erwachen, wenn hier eine Wand rausgerissen werden muss, dort eine Badewanne installiert werden soll oder die Einliegerwohnung für die alternden Eltern erst barrierefrei umgebaut werden muss.
Am besten sollte bei der Auswahl der richtigen Immobilie nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft mit einbezogen werden. Können die Räume später getauscht und umgewidmet werden, etwa vom Kinderzimmer in ein Gästezimmer? Lässt sich das Haus im Alter seniorengerecht umbauen? Ist eine schicke Stadtwohnung mitten in Berlin wirklich zu empfehlen, wenn man sich in wenigen Jahren Kinder wünscht? Was zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs noch passt, kann sich schon wenige Jahre nicht mehr stimmig anfühlen. Deshalb sollte beim Immobilienkauf die aktuelle Lebenssituation genauso mit einbezogen werden wie mögliche Lebensszenarien in der Zukunft.
Kündigung der Mieter trotz Eigenbedarf ist oft schwierig
Wenn eine vermietete Immobilie gekauft werden soll, weil sie vielleicht genau dort liegt, wo man hinziehen will, muss auf die Stolperfalle Mietschutz geachtet werden. Zunächst einmal gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, das bedeutet, dass der Käufer den Mietvertrag zunächst übernehmen muss.
Zwar kann der Käufer den Mietern unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, allerdings nur, wenn tatsächlich Eigenbedarf besteht und der Käufer oder ein naher Angehöriger tatsächlich in das Haus einziehen will. Das funktioniert allerdings nur in der Theorie so einfach. In der Praxis landen Streitfälle um Eigenbedarfskündigungen oft vor Gericht, was sich einfach sehr lange hinziehen kann. Während des Prozesses kann der Käufer noch nicht in das neue Haus einziehen und muss entsprechend eine doppelte finanzielle Last tragen – einmal für den Hauskredit und einmal für die Miete in der alten Wohnung.
Übersehene Mängel werden zur finanziellen Stolperfalle
Ein Hauskauf ist für die meisten Menschen das teuerste Geschäft des Lebens. Dabei ist eine Immobilie als Kaufobjekt auch noch besonders schwer zu prüfen und zu durchschauen. So können Mängel, die bei der Besichtigung übersehen werden, zum finanziellen Desaster werden. Zwar sind Verkäufer verpflichtet, den Käufer über versteckte Mängel, wie Schimmel hinter der Tapete, zu informieren. Er haftet aber nur, wenn er den Mangel absichtlich verschwiegen oder eine in Wahrheit nicht vorhandene Eigenschaft garantiert hat. Für offensichtliche Mängel, die ein durchschnittlicher Kaufinteressent hätte erkennen können, wie Risse in der Fassade, haftet er hingegen nicht.
Leider lassen sich Käufer bei Hausbesichtigung oft durch den schönen Garten, den tollen Ausblick aus dem Wohnzimmerfenster oder andere Highlights blenden und achten nicht so sehr auf Mängel, die im Fall der Fälle teure Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen und die ganze Finanzierung über den Haufen werfen können. Steht dann noch eine übliche Gewährleistungsausschlussklausel wie „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag, kann man als Käufer nichts mehr machen.
Besser ist es deshalb, sich für einen Hauskauf an einen erfahrenen Makler wie Rosa Immobilien zu wenden. Wir kennen uns mit den Kaufnebenkosten, den Kündigungsregeln und den Problemstellen von Immobilien besonders gut aus und begleiten Sie gerne professionell von der Objektsuche über die Besichtigung und den Kaufabschluss bis zur gelungenen Übergabe Ihres Traumhauses.