Radgeber

Teilung einer Immobilie: Ablauf, Vorteile und Fehler

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) räumt Immobilieneigentümern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein, ihre Immobilie grundbuchrechtlich aufzuteilen. Dadurch können private Zwei- und Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus in gesonderte Teilflächen aufgeteilt werden. Doch was spricht für eine Immobilienteilung, wie wird dabei vorgegangen und welche Fallstricke drohen?
Teilungserklärung und Teilung einer Immobilie im Überblick

Was spricht für die Teilung einer Immobilie?

Es gibt verschiedene Gründe, die für eine Aufteilung einer Immobilie in mehrere Einheiten von abgeschlossenem Teileigentum sprechen können:

  • Die Immobilie wird zwischen den Miterben einer Erbengemeinschaft aufgeteilt
  • Innerhalb der Familie soll ein Teil des Immobilienbesitzes weitergegeben werden
  • Durch Teilverkäufe soll es zu finanzieller oder persönlicher Entlastung kommen
  • Die Teilung wird aus steuerlichen Optimierungsgründen vorgenommen
  • Durch den Verkauf von Teilflächen soll eine höhere Rendite erzielt werden

Wie funktioniert die Teilung einer Immobilie?

Bei der Teilung einer Immobilie kann der Eigentümer selbst entscheiden, wie die einzelnen Räume in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden sollen. Dies legt er – meistens zusammen mit den Sondernutzungsrechten – in einer Teilungserklärung fest.
Die Teilungserklärung regelt formell die genaue Aufteilung der Immobilie, aber auch die Rechte und Pflichten der späteren Wohnungseigentümer.
Zu einer Teilungserklärung gehören folgende Bestandteile:

  • Aus dem Aufteilungsplan geht die genaue Aufteilung der Immobilie hervor. Hier sind auch die Lage und die Größe der Teile zu entnehmen. Die Eigentumsanteile werden in der Regel in Tausendstel der Gesamtimmobilie angegeben.
  • Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind und völlig unabhängig voneinander verwendet werden können.
  • Die Gemeinschaftsordnung regelt die Rechte und Pflichten der verschiedenen Eigentümer im Umgang miteinander.

Bevor neue bzw. einzelne Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt werden können, müssen alle Bestandteile der Teilungserklärung von einem Notar beglaubigt werden. Mit dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Notar, dass der Eigentümer die Teilungserklärung wirklich selbst unterschrieben hat.
Mit der Beurkundung erklärt der Notar, dass es sich um eine rechtlich einwandfreie Teilungserklärung handelt. Die Kosten für die Beurkundung einer Teilungserklärung orientieren sich an der Hälfte des Verkehrswerts der Immobilie und liegen meistens im dreistelligen Bereich.

Was passiert, wenn eine Teilungserklärung fehlerhaft ist?

Enthält eine Teilungserklärungen Fehler, kann das böse Folgen haben. Erstens kann es im Fall der Fälle dazu kommen, dass sich Versicherungsunternehmen weigern, Leistungen zu übernehmen. Zweitens kann es zu Haftungsproblemen bei Schäden oder Unfällen kommen. Drittens kann es Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Kostenaufteilung geben. Deshalb sollte eine Immobilienteilung möglichst professionell erstellt werden.
Rosa Immobilien berät Sie gern, ob sich eine Teilung Ihrer Immobilie in Ihrem Fall lohnt und welche Alternativen es gibt. Gerne kümmern wir uns auch um den Verkauf von Teilflächen und erzielen attraktive Verkaufserlöse.

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram

Inhaltsverzeichnis

Ratgeber

Auch diese Themen werden Sie interessieren!

Post Filter — Radgeber
Hauskauf als Vermögensaufbau: Worauf achten?
Blog | Immobilie kaufen

Immobilie zum Vermögensaufbau kaufen?

Warum lohnt sich der Hausverkauf im Jahr 2025?
Blog | Immobilien verkaufen

Immobilie verkaufen oder vermieten? Warum sich der Hausverkauf 2025 mehr lohnt

Immobilie in Berlin kaufen
Blog | Immobilie kaufen

Immobilie in Berlin zum Vermögensaufbau kaufen

Hauskauf und Ehe
Blog | Immobilie kaufen

Hausbau als Beziehungskiller: Warum ein Hauskauf Ehen retten kann

Lohnt sich der Hauskauf bei sinkenden Zinsen?
Blog | Immobilie kaufen

Sinkende Zinsen – lohnt sich der Hauskauf wieder?

Lohnt es sich, eine Schrottimmobilie zu kaufen?
Blog | Immobilie kaufen

Schrottimmobilie – Schnäppchen oder Risiko?

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

NEUE IMMOBILIEN 48 STUNDEN VOR ALLEN ANDEREN ENTDECKEN!



Anja Kallweit-Pohl

Schreiben Sie uns

*“ zeigt erforderliche Felder an

Datenschutz*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

NEUE IMMOBILIEN 48 STUNDEN VOR ALLEN ANDEREN ENTDECKEN!