Als Courtage wird die Maklerprovision bezeichnet, die bei der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie durch einen Immobilienmakler anfällt. Bei Verkaufsobjekten wird sie in der Regel als prozentualer Anteil am Kaufpreis berechnet und ist entweder vom Käufer, vom Verkäufer oder von beiden Parteien zu zahlen. Die Höhe der Courtage variiert je nach Bundesland, gesetzlichen Regelungen und den individuellen Vereinbarungen mit dem Makler. Beim Immobilienkauf tragen in der Regel beide Parteien – Käufer und Verkäufer – die Maklerprovision jeweils zur Hälfte. Für Mietobjekte gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass diejenige Partei die Maklercourtage bezahlen muss, die den Makler beauftragt hat.
Fälligkeit der Maklercourtage
Die Maklercourtage ist ein erfolgsabhängiges Honorar. Sie wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag oder Mietvertrag rechtskräftig geschlossen wurde. Das bedeutet, dass ein Makler nur dann Anspruch auf die Provision hat, wenn seine Vermittlungsleistung tatsächlich zum Abschluss eines Vertrags geführt hat.
Ein Immobilienmakler übernimmt viele Aufgaben, darunter die Bewertung der Immobilie, das Erstellen eines Exposés, die Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen mit Interessenten und die Begleitung des Notartermins. Erst wenn der Vertrag erfolgreich unterzeichnet wurde, wird die vereinbarte Courtage dafür fällig.
Unterschied zwischen Innenprovision und Außenprovision
Bei der Immobilienvermittlung gibt es verschiedene Modelle zur Zahlung der Maklercourtage. Dabei müssen Makler transparent angeben, welche Art der Provision vereinbart wurde, um Käufer und Verkäufer frühzeitig über die Kosten zu informieren:
- Innenprovision: Die Innenprovision wird ausschließlich vom Verkäufer gezahlt. Käufer zahlen in diesem Fall keine Maklergebühr.
- Außenprovision: Die Courtage wird vom Käufer übernommen, was vor der gesetzlichen Neuregelung 2020 in vielen Bundesländern üblich war.
- Geteilte Provision: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklergebühr, was mittlerweile bei Kaufimmobilien der Standard in Berlin und Brandenburg ist.
Wie hoch die Courtage in Berlin und Brandenburg ist
Die Maklercourtage für den Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie beträgt in Berlin und Brandenburg insgesamt 7,14 % des Kaufpreises (inklusive 19 % Mehrwertsteuer). Seit Dezember 2020 ist gesetzlich geregelt, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision jeweils zur Hälfte teilen. Das bedeutet:
- Verkäufer zahlt 3,57 % des Kaufpreises
- Käufer zahlt 3,57 % des Kaufpreises
Bei einem Immobilienverkauf für 500.000 € ergibt sich demnach eine Gesamtcourtage von 35.700 €, wovon jeweils 17.850 € von Käufer und Verkäufer getragen werden.
Vorteile des Immobilienverkaufs durch einen Makler trotz Courtage
- Professionelle Wertermittlung: Ein Makler kennt den Markt genau und setzt den optimalen Angebotspreis fest, um weder zu hoch noch zu niedrig anzusetzen.
- Zeit- und Arbeitsersparnis: Der Makler übernimmt alle Aufgaben – von der Exposéerstellung über Besichtigungen bis zu Verhandlungen – und spart dem Verkäufer viel Aufwand.
- Höhere Verkaufspreise möglich: Durch eine strategische Vermarktung und ein großes Käufernetzwerk kann ein Makler oft bessere Preise erzielen, die die Courtage ausgleichen.
- Gezielte Vermarktung: Ein erfahrener Makler nutzt professionelle Online-Portale, Netzwerke und Exposés, um gezielt solvente Käufer anzusprechen.
- Rechtliche Sicherheit: Der Makler kennt alle gesetzlichen Vorgaben, prüft Käufer und sorgt für einen rechtssicheren Kaufvertrag.
- Bessere Verhandlungsposition: Makler verfügen über Erfahrung in Preisverhandlungen und können für den Verkäufer das beste Angebot herausholen.
Nachteile des Immobilienverkaufs durch einen Makler trotz Courtage
- Kosten: Die Courtage hört sich zunächst wie eine zusätzliche finanzielle Belastung an, der höhere Verkaufserlös, den ein Makler erzielen kann, gleicht diese Kosten aber meistens aus.
- Nicht jeder Makler ist gleich gut: Es sollte ein erfahrener Makler sein, der sich mit dem regionalen Immobilienmarkt auskennt.