Glossar

Energieausweis 

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie in Deutschland verpflichtend vorgelegt werden muss. Er gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes und hilft potenziellen Käufern oder Mietern, den Energieverbrauch sowie die anfallenden Heizkosten besser einzuschätzen. Besonders in Berlin und Brandenburg, wo viele Altbauten sowie energetisch sanierte Immobilien existieren, ist der Energieausweis ein entscheidender Faktor für den Immobilienmarkt.

Arten von Energieausweisen

  • Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner über die letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, aber weniger aussagekräftig, weil das individuelle Heizverhalten der Bewohner das Ergebnis beeinflusst.
  • Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis bewertet die Immobilie anhand baulicher Gegebenheiten, wie Dämmung, Heizungsanlage und Fensterqualität. Er ist objektiver, weil er unabhängig vom Nutzungsverhalten erstellt wird. Der Bedarfsausweis ist für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten verpflichtend, wenn sie vor 1977 gebaut wurden und nicht energetisch saniert wurden.

Energieeffizienzklassen im Energieausweis

Der Energieausweis teilt Immobilien in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein. Diese Skala hilft Kaufinteressenten, Immobilien hinsichtlich zukünftiger Energiekosten und möglicher Modernisierungen besser einzuschätzen. In Berlin und Brandenburg sind besonders energieeffiziente Neubauten in den Klassen A+ bis B gefragt, während unsanierte Altbauten oft in den unteren Kategorien liegen.

Energieausweis beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Fehlt das Dokument oder enthält es falsche Angaben, drohen hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Immobilienmakler empfehlen daher, den Energieausweis frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen beim Verkauf zu vermeiden.

Vorteile eines guten Energieausweises 

  • Attraktivität der Immobilie: Eine gute Energieeffizienzklassen kann ein wichtiges Kaufkriterium sein.
  • Bessere Verhandlungsposition: Durch belegbare Energieeffizienz, insbesondere bei Neubauten und sanierten Altbauten, kann die Preisverhandlung einfacher sein.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften: Ohne Energieausweis drohen hohe Bußgelder.

Nachteile des Energieausweises

  • Nicht immer genau: Beim Verbrauchsausweis hängt das Ergebnis stark vom Verhalten der Bewohner ab. Wird wenig geheizt, erscheint die Immobilie energieeffizienter, als sie tatsächlich ist.
  • Kosten: Während Verbrauchsausweise relativ günstig sind (ca. 50–150 €), kann ein Bedarfsausweis je nach Größe der Immobilie 300–500 € oder mehr kosten.
  • Kein vollständiges Bild: Der Energieausweis gibt nur eine Einschätzung ab, berücksichtigt aber nicht alle individuellen Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen können (z. B. Qualität der Bauausführung oder tatsächliche Raumtemperatur).
  • Kann Käufer abschrecken: Eine schlechte Energieeffizienzklasse (F–H) kann potenzielle Käufer verunsichern und zu einem niedrigeren Verkaufspreis führen.
Inhaltsüberblick
Energieausweis 

FAQ

Ein Energieausweis ist in Deutschland verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Eigentümer muss ihn spätestens bei der ersten Besichtigung vorlegen. In Immobilienanzeigen müssen bereits bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es für denkmalgeschützte Gebäude, für die kein Energieausweis benötigt wird.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Sollte innerhalb dieser Zeit eine umfassende energetische Sanierung vorgenommen werden, empfiehlt es sich, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, um die verbesserten Werte dokumentieren zu können.

Ein Energieausweis darf nur von zertifizierten Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren erstellt werden. Diese Experten bewerten das Gebäude entweder anhand der Verbrauchsdaten oder anhand der baulichen Substanz.

  • Verbrauchsausweis: 50–150 €, je nach Anbieter und Umfang der Daten.
  • Bedarfsausweis: 300–500 €, weil eine detaillierte Gebäudebewertung erforderlich ist.

Wenn ein Energieausweis fehlt oder nicht vorgelegt wird, kann das Bauamt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängen. Zudem kann der Käufer oder Mieter vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern, falls sich später herausstellt, dass die Immobilie eine schlechtere Energieeffizienz aufweist als angenommen.

Käufer erhalten durch den Energieausweis eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Heizkosten und des Sanierungsbedarfs. Immobilien mit einer schlechten Energieklasse können zwar günstiger sein, erfordern aber häufig hohe Investitionen für eine energetische Sanierung.

Ja, laut Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige stehen. Dazu gehören:

  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Energieverbrauch oder Energiebedarf in kWh/(m²·a)
  • Art des Energieträgers (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr der Immobilie

Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienzklasse (F–H) sind für Käufer oft weniger attraktiv, weil hohe Energiekosten und Sanierungsaufwand drohen. Ein erfahrener Makler kann die Immobilie trotzdem im besten Licht präsentieren und die Vermarktung erleichtern.

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Anja Kallweit-Pohl

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