Ein Flurstück ist die kleinste vermessene Einheit eines Grundstücks und wird im Liegenschaftskataster eindeutig identifiziert. Jedes Flurstück hat eine eigene Flurstücknummer, die im Grundbuch und Katasteramt hinterlegt ist. Beim Verkauf von Immobilien spielt das Flurstück eine zentrale Rolle, weil es die genaue Lage, Größe und Nutzungsart eines Grundstücks bestimmt. Besonders in Regionen wie Berlin und Brandenburg, wo Grundstücke oft geteilt oder neu vermessen werden, ist die korrekte Identifikation eines Flurstücks entscheidend.
Bedeutung des Flurstücks beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss das Flurstück eindeutig bestimmt werden, weil es die rechtliche Grundlage für den Eigentumsnachweis und die Bebauungsmöglichkeiten bildet. Ein Makler kann helfen, das Flurstück zu identifizieren, Einsicht in das Liegenschaftskataster zu nehmen und eventuelle Nutzungsbeschränkungen oder Belastungen zu prüfen.
Informationen rund um das Flurstück
- Die Flurstücknummer dient zur eindeutigen Identifikation im Liegenschaftskataster.
- Die Grundstücksgröße gibt die exakte Fläche an, was für Kaufpreisberechnungen essenziell ist.
- Die Grenzverläufe definieren, wo das Grundstück beginnt und endet, was wichtig für eine Bebauung oder Nachbarschaftsrechte ist.
- Die Nutzungsart und Bebaubarkeit sagen aus, ob das Grundstück als Bauland, landwirtschaftliche Fläche oder Grünfläche ausgewiesen ist.
- Die Rechte und Belastungen, wie Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Eintragungen, können die Nutzung beeinflussen.
Vorteile eines Flurstücks
- Eindeutige Identifikation: Jedes Flurstück hat eine eigene Flurstücknummer, die im Liegenschaftskataster und Grundbuch hinterlegt ist und eine klare rechtliche Zuordnung ermöglicht.
- Rechtssicherheit beim Kauf und Verkauf: Käufer und Verkäufer können sich auf exakte Grenzverläufe und Flächengrößen verlassen, was Missverständnisse vermeidet.
- Grundlage für Bebauungs- und Nutzungsrechte: Das Flurstück gibt vor, ob eine Fläche als Bauland, landwirtschaftliche Fläche oder Grünland genutzt werden kann.
- Möglichkeit der Teilung oder Zusammenlegung: Flurstücke können durch Vermessung und behördliche Genehmigung neu zugeschnitten werden, um sie besser zu vermarkten oder für eine Bebauung nutzbar zu machen.
- Klare Abgrenzung zu Nachbargrundstücken: Grenzverläufe sind amtlich festgelegt und helfen, Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden.
Nachteile eines Flurstücks
- Mögliche Belastungen oder Dienstbarkeiten: Eintragungen wie Wegerechte, Leitungsrechte oder Nutzungsbeschränkungen können die Nutzung einschränken und den Verkaufswert mindern.
- Neuvermessung kann erforderlich sein: Bei unklaren Grenzverläufen oder einer geplanten Teilung kann eine amtliche Vermessung notwendig werden, was mit zusätzlichen Kosten und Bearbeitungszeiten verbunden ist.
- Eingeschränkte Bebauungsmöglichkeiten: Nicht jedes Flurstück darf bebaut werden – ein Bebauungsplan oder eine Bauvoranfrage ist oft erforderlich, um Klarheit über Nutzungsmöglichkeiten zu bekommen.
- Änderungen der Flurstücksnummer: Bei Teilung oder Zusammenlegung kann sich die Flurstücksnummer ändern, was zusätzliche Anträge beim Katasteramt und Grundbuchamt erfordert.
- Unentdeckte Altlasten oder Bodenbelastungen: Besonders bei älteren Flurstücken kann eine Altlastensanierung erforderlich sein, wenn frühere Nutzungen den Boden belastet haben.
Was man zu Flurstücken in Berlin und Brandenburg wissen muss
In Berlin sind Flurstücke oft kleiner und dicht bebaut, besonders in innerstädtischen Bezirken. Hier sind genaue Grenzverläufe wichtig, weil Nachbargrundstücke eng beieinanderliegen. Bei Bauprojekten oder Grundstückskäufen kann eine Grenzvermessung notwendig sein, um bestehende Grenzen zu prüfen oder zu bestätigen.
In Brandenburg sind Flurstücke meist größer und erstrecken sich oft über mehrere tausend Quadratmeter. Besonders in ländlichen Regionen oder in Neubaugebieten gibt es häufiger Teilungen oder Zusammenlegungen von Flurstücken, die eine Katasteränderung erfordern. Wer ein Grundstück kaufen oder bebauen möchte, sollte sich daher vorab im Liegenschaftskataster informieren, ob das Flurstück bebaubar ist oder nicht.