Glossar

Kaution 

Was ist eine Kaution?

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die vom Mieter an den Vermieter gezahlt wird, um eventuelle Schäden an der Mietwohnung oder ausstehende Mietzahlungen abzusichern. Die Mietkaution wird in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt und dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung für den Fall, dass vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Höhe der Kaution 

Laut § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf die Kaution maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.

Formen der Mietkaution

  1. Barkaution: Der Mieter überweist die Kaution auf ein spezielles Mietkautionskonto des Vermieters, das getrennt von dessen Privatvermögen geführt werden muss.
  2. Kautionssparbuch: Der Mieter kann ein Sparbuch auf seinen Namen anlegen und es dem Vermieter verpfänden. Dadurch bleibt das Geld weiterhin Eigentum des Mieters.
  3. Bankbürgschaft: Eine Bank übernimmt die Bürgschaft für den Mieter, sodass dieser keine direkte Zahlung leisten muss.
  4. Mietkautionsversicherung: Hierbei zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr an eine Versicherung, die im Bedarfsfall die Kaution für den Mieter hinterlegt.

Rückzahlung der Kaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Kaution zurückzugeben, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Der Vermieter darf einen angemessenen Zeitraum (meist drei bis sechs Monate) zur Prüfung etwaiger Forderungen nutzen. Werden keine Mängel oder offenen Zahlungen festgestellt, erhält der Mieter die Kaution samt Zinsen zurück.

Einbehalten werden darf die Kaution unter anderem wenn Mieten oder Betriebskosten nicht gezahlt wurden, falls sich nach der Nebenkostenabrechnung ein offener Betrag ergibt oder Reparaturen erforderlich sind, die über normale Abnutzung hinausgehen.

Vorteile der Mietkaution

  • Sicherheit für den Vermieter: Die Kaution dient als finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Flexibilität für Mieter: Je nach Vereinbarung gibt es verschiedene Kautionsformen, die auf die Bedürfnisse des Mieters abgestimmt werden können.
  • Schutz vor unerwarteten Kosten: Vermieter können entstandene Schäden an der Wohnung unkompliziert regulieren, ohne auf eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung angewiesen zu sein.
  • Verzinsung der Kaution: Das Kautionsgeld wird verzinst angelegt, sodass der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen kleinen finanziellen Vorteil haben kann.

Nachteile der Mietkaution

  • Hohe finanzielle Belastung: Die Kaution kann eine erhebliche Summe darstellen, die Mieter vor Mietbeginn aufbringen müssen.
  • Langwierige Rückzahlung: Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann es mehrere Monate dauern, bis die Kaution zurückgezahlt wird.
  • Geringe Verzinsung: Aufgrund niedriger Zinssätze sind die Erträge aus der Kautionsanlage oft minimal.
  • Mögliches Konfliktpotenzial: Uneinigkeit über Schäden oder offene Forderungen kann zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen.

Inhaltsüberblick
Kaution 

FAQ

Nein, die Hinterlegung der Kaution ist eine vertragliche Pflicht, wenn sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Weigert sich der Mieter, kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen kündigen. Zudem kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehende Kaution einzufordern. Mieter sollten darauf achten, dass sie eine Quittung oder Bestätigung über die Zahlung der Kaution erhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Grundsätzlich nicht. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen. Die Kaution dient nur zur Absicherung gegen offene Forderungen nach Mietende. Einige Vermieter erlauben dies dennoch auf Kulanzbasis, aber eine schriftliche Vereinbarung ist in diesem Fall zu empfehlen. Falls der Mieter die Kaution eigenmächtig mit der letzten Miete verrechnet, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten und Verzugszinsen verlangen.

Ja, der Vermieter muss die Kaution verzinslich anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei der Rückzahlung ausgezahlt. Die Verzinsung erfolgt nach den üblichen Bankzinsen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Da diese Zinsen in Zeiten niedriger Zinssätze sehr gering ausfallen können, sollten Mieter die Möglichkeit prüfen, die Kaution auf einem separaten Kautionskonto mit höheren Zinsen anzulegen oder alternative Kautionsformen zu nutzen.

 

Falls der Vermieter die Kaution unrechtmäßig einbehält, kann der Mieter eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung stellen. Dabei sollte eine Frist von mindestens zwei Wochen gesetzt werden. Bleibt die Zahlung aus, kann ein Mahnbescheid beantragt oder eine Klage eingereicht werden. In vielen Fällen hilft es, rechtlichen Beistand durch einen Mieterverein oder einen Anwalt hinzuzuziehen, um Druck auf den Vermieter auszuüben. Wichtig ist, dass der Mieter nachweisen kann, dass keine berechtigten Forderungen gegen ihn bestehen, beispielsweise durch ein Übergabeprotokoll ohne Mängelvermerk.

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Anja Kallweit-Pohl

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