Glossar

Maklerhaftung

Die Maklerhaftung beschreibt die rechtliche Verantwortung eines Immobilienmaklers gegenüber seinen Kunden. In Deutschland unterliegt ein Makler bestimmten Pflichten und Sorgfaltsanforderungen, die sich aus dem Maklervertrag, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Rechtsprechung ergeben. Verletzt ein Makler diese Pflichten, kann er schadenersatzpflichtig sein oder seinen Provisionsanspruch verlieren. Die Maklerhaftung trägt maßgeblich zur Sicherheit beim Immobilienverkauf bei, weil sie Makler dazu verpflichtet, sorgfältig, transparent und professionell zu arbeiten. Durch klare gesetzliche Vorgaben werden Fehlinformationen, Täuschungen oder Nachlässigkeiten verhindert, was sowohl für Käufer als auch Verkäufer Schutz bietet.

Regeln der Maklerhaftung

Ein Makler haftet, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben macht oder seine vertraglichen Pflichten verletzt. Dazu zählt die Verbreitung irreführender Informationen, etwa falsche Wohnflächenangaben oder das Verschweigen von Mängeln. Zudem muss der Makler über wesentliche Aspekte wie Bauschäden, Mietverhältnisse oder baurechtliche Einschränkungen aufklären.

Fehlerhafte oder übertriebene Angaben im Exposé können ebenfalls zu finanziellen Nachteilen für den Käufer führen. Ebenso problematisch sind Fehlberatungen zur Finanzierung oder Wertermittlung, weil ein Makler keine verbindlichen Finanzierungszusagen geben oder unrealistische Kaufpreise vorschlagen darf.

Bei Doppeltätigkeit für Käufer und Verkäufer muss der Makler neutral bleiben, um eine einseitige Bevorzugung zu vermeiden. Andernfalls kann die Provision entfallen oder er haftbar gemacht werden. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sind sorgfältige Dokumentation, transparente Kommunikation und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entscheidend.

Befreiung von der Maklerhaftung

Ein Makler haftet nicht für Angaben des Verkäufers oder Dritter, wenn er diese nicht selbst überprüft hat und den Kunden darauf hinweist. Zudem entfällt die Haftung, wenn der Kunde die Fehlinformation hätte erkennen können oder wenn der Makler keine eigene Kenntnis über den Fehler hatte.

Vorteile einer klar geregelten Maklerhaftung

  • Schutz für Käufer und Verkäufer: Kunden profitieren von rechtlicher Sicherheit und einer sorgfältigen Beratung.
  • Vertrauensbasis für Immobiliengeschäfte: Makler müssen seriös und transparent arbeiten, was das Vertrauen in die Branche stärkt.
  • Qualitätsstandard für Maklerdienstleistungen: Die Haftungsregelungen motivieren Makler, ihre Beratung und Dokumentation sorgfältig durchzuführen.
  • Absicherung für Makler: Klare Regelungen verhindern ungerechtfertigte Forderungen, wenn der Makler nachweislich korrekt gehandelt hat.

Nachteile der Maklerhaftung

  • Nachweispflichten: Kunden müssen nachweisen, dass ein Schaden durch Fehlinformationen oder Pflichtverletzungen des Maklers entstanden ist. 
  • Verantwortung für Verkäufer: Verkäufer müssen sicherstellen, dass sie dem Makler korrekte Informationen liefern, weil falsche Angaben ebenfalls zu rechtlichen Streitigkeiten führen können.

Inhaltsüberblick
Maklerhaftung

FAQ

Ein Makler muss Schadenersatz leisten, wenn er durch falsche Informationen oder Pflichtverletzungen einem Kunden einen finanziellen Nachteil verursacht. Voraussetzung ist, dass der Kunde nachweisen kann, dass er durch die falschen Angaben einen direkten wirtschaftlichen Schaden erlitten hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Käufer aufgrund falscher Angaben zum Zustand der Immobilie unerwartete Sanierungskosten tragen muss oder der Verkäufer aufgrund fehlerhafter Beratung einen geringeren Kaufpreis erzielt.

Grundsätzlich nein. Der Makler haftet nur, wenn er die falschen Angaben bewusst weitergibt oder es unterlässt, wichtige Informationen zu überprüfen. Falls er sich auf die Aussagen des Verkäufers verlässt, sollte er diese belegen oder den Käufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Angaben nicht überprüft wurden. Andernfalls kann es zu einer Mithaftung kommen, insbesondere wenn der Makler hätte erkennen können, dass die Informationen nicht der Wahrheit entsprechen.

Ja, wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten verletzt oder grob fahrlässig handelt, kann die Provision angefochten und eine Rückzahlung verlangt werden. Dies ist der Fall, wenn der Makler beispielsweise falsche Angaben über die Immobilie macht, seinen Aufklärungspflichten nicht nachkommt oder parteiisch agiert. Die Rückforderung kann gerichtlich durchgesetzt werden, wenn sich nachweisen lässt, dass der Makler gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat.

Wenn ein Makler für Käufer und Verkäufer gleichzeitig tätig ist, muss er neutral bleiben und beide Seiten fair beraten. Sollte er eine Partei bevorzugen oder einseitige Informationen weitergeben, kann dies dazu führen, dass die Provision nicht geschuldet ist oder zurückgefordert werden kann. Zudem kann eine fehlerhafte Beratung oder Bevorzugung einer Partei nicht nur zur Provisionsnichtigkeit, sondern auch zu einem Schadenersatzanspruch der benachteiligten Partei führen.

Ja, und zwar für den Verkäufer und den Käufer. Für Verkäufer bedeutet die Maklerhaftung, dass der Makler korrekte Angaben zur Immobilie machen muss, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Er darf keine falschen Versprechungen oder unrealistischen Kaufpreise nennen, die den Verkauf erschweren könnten. Zudem stellt die Haftung sicher, dass der Makler den Verkaufsprozess rechtlich einwandfrei begleitet, was Fehler im Vertrag oder bei der Preisverhandlung reduziert. Auch für Käufer bietet die Maklerhaftung Sicherheit, weil sie vor falschen oder irreführenden Informationen schützt. Der Makler ist verpflichtet, bestehende Mängel, baurechtliche Einschränkungen oder Risiken offenzulegen. Werden Informationen bewusst oder fahrlässig verschwiegen, kann der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen oder die Maklerprovision anfechten.

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Anja Kallweit-Pohl

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