Glossar

Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist eine jährliche Aufstellung der Betriebskosten, die ein Vermieter gegenüber seinen Mietern abrechnet. Sie umfasst alle umlagefähigen Nebenkosten, die während des Abrechnungszeitraums angefallen sind, und dient dazu, die tatsächlichen Kosten mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters zu verrechnen. Eine korrekte und transparente Abrechnung ist essenziell, um Streitigkeiten zu vermeiden und das Mietverhältnis rechtssicher zu gestalten.

Inhalte einer Nebenkostenabrechnung

Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV):

  1. Grundsteuer: Die vom Eigentümer zu zahlende Steuer auf das Grundstück.
  2. Wasserkosten: Verbrauchskosten für Frischwasser sowie Abwassergebühren.
  3. Heizkosten: Kosten für Heizung und Warmwasser gemäß der Heizkostenverordnung.
  4. Müllabfuhr: Entsorgungskosten für Hausmüll und Sperrmüll.
  5. Straßenreinigung und Winterdienst: Reinigung von Gehwegen, Straßen und Schneeräumung.
  6. Hausmeisterdienste: Kosten für den Hausmeister, sofern er nicht Reparaturen ausführt.
  7. Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung für das Haus und ggf. Glasversicherung.
  8. Allgemeinstrom: Stromkosten für Treppenhaus, Außenbeleuchtung und andere gemeinschaftlich genutzte Bereiche.
  9. Aufzugskosten: Betrieb und Wartung eines vorhandenen Personenaufzugs.
  10. Gartenpflege: Kosten für Pflege von Grünflächen, Gehölzen und gemeinschaftlichen Außenanlagen.
  11. Schornsteinfeger: Reinigung und Überprüfung der Heizung.
  12. Sonstige Kosten: Weitere umlagefähige Kosten gemäß Mietvertrag, wie z. B. TV-Kabelgebühren oder Dachrinnenreinigung.

Nicht umlagefähige Kosten in der Nebenkostenabrechnung

  • Verwaltungskosten des Vermieters.
  • Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierung.
  • Reparaturen und Sanierungskosten.
  • Bankgebühren oder Kontoführungsgebühren.
  • Kosten für Mietausfälle.

Vorteile der Nebenkostenabrechnung

  • Transparenz für Mieter und Vermieter: Eine detaillierte Abrechnung zeigt, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen.
  • Kostendeckung für den Vermieter: Umlagefähige Betriebskosten können rechtssicher auf die Mieter umgelegt werden.
  • Planungssicherheit für Mieter: Mieter erhalten eine klare Übersicht über ihre jährlichen Nebenkosten und können Nachzahlungen besser einplanen.

Nachteile der Nebenkostenabrechnung

  • Hoher Verwaltungsaufwand: Die Abrechnung erfordert eine genaue Dokumentation und kann fehleranfällig sein.
  • Rechtliche Streitigkeiten: Fehlerhafte Abrechnungen können zu Widersprüchen oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
  • Steigende Nebenkosten: Energie- und Betriebskosten können von Jahr zu Jahr steigen, was für Mieter eine finanzielle Belastung darstellt.
Inhaltsüberblick
Nebenkostenabrechnung

FAQ

Laut § 556 BGB muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Wird die Frist versäumt, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Für Mieter bedeutet dies, dass sie nach Ablauf der Frist keine Nachzahlungen leisten müssen, aber weiterhin ein Recht auf Rückerstattung haben, falls zu viel gezahlt wurde. Daher sollten Mieter die Abrechnung genau prüfen und gegebenenfalls auf eine fristgerechte Zustellung bestehen.

Mieter haben nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung 12 Monate Zeit, um Einspruch zu erheben und eventuelle Fehler zu beanstanden. Die Abrechnung sollte sorgfältig geprüft und mit früheren Abrechnungen oder Vergleichswerten abgeglichen werden. Falls Unstimmigkeiten auftreten, sollte der Mieter eine schriftliche Anfrage mit konkreten Fragen an den Vermieter senden. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Mieterverein oder eine rechtliche Beratung helfen, die Ansprüche zu klären.

Falls die Abrechnung unklar oder fehlerhaft erscheint, sollte der Mieter eine schriftliche Nachfrage an den Vermieter senden und eine detaillierte Erklärung der einzelnen Positionen verlangen. Falls weiterhin Unstimmigkeiten bestehen, kann der Mieter Einsicht in die Originalbelege fordern. Falls sich herausstellt, dass unzulässige Kosten berechnet wurden oder Fehler in der Berechnung vorliegen, kann der Mieter die Zahlung anfechten. In hartnäckigen Fällen kann eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder einen Anwalt erforderlich sein, um berechtigte Korrekturen durchzusetzen.

Ja, wenn die tatsächlichen Betriebskosten steigen, kann der Vermieter eine Anpassung der Vorauszahlungen fordern. Dies muss jedoch auf Grundlage der letzten Abrechnung begründet sein und dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Eine Anpassung der Vorauszahlungen darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss sich an den tatsächlich gestiegenen Kosten orientieren. Mieter sollten darauf achten, dass die Erhöhung angemessen ist und sich an den bisherigen Verbrauchswerten sowie aktuellen Preisentwicklungen orientiert.

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Anja Kallweit-Pohl

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