Glossar

Nießbrauch

Nießbrauch: Bedeutung und Arten

Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Der Nießbrauchnehmer kann die Immobilie bewohnen oder vermieten und trägt die laufenden Kosten, während der eigentliche Eigentümer keine Verfügungsgewalt über das Objekt hat. Nießbrauch wird häufig im Rahmen von Erbschaftsregelungen oder als Alternative zum Immobilienverkauf genutzt.

Arten des Nießbrauchs

  1. Zuwendungsnießbrauch: Eine Immobilie wird einer Person zur Nutzung überlassen, während der Eigentümer bleibt, um Steuervorteile oder familiäre Regelungen zu nutzen.
  2. Vorbehaltsnießbrauch: Ein Eigentümer überträgt die Immobilie auf einen anderen, behält sich jedoch das Nießbrauchsrecht vor, um sie weiterhin nutzen oder vermieten zu können.
  3. Bruchteilnießbrauch: Der Nießbrauch gilt nur für einen bestimmten Anteil der Immobilie, während andere Anteile frei genutzt oder verkauft werden können.

Vorteile des Nießbrauchs

  • Absicherung im Alter: Ältere Eigentümer können ihr Haus auf die nächste Generation übertragen, behalten aber das Wohn- und Nutzungsrecht.
  • Steuervorteile: Nießbrauch kann zur Reduzierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer beitragen.
  • Mieterlöse bleiben beim Nießbrauchnehmer: Falls die Immobilie vermietet wird, erhält der Nießbrauchnehmer die Mieteinnahmen.
  • Verhinderung von Zwangsverkäufen: Der Eigentümer kann die Immobilie nicht ohne Zustimmung des Nießbrauchnehmers verkaufen.

Nachteile des Nießbrauchs

  • Wertminderung für Käufer: Immobilien mit Nießbrauch sind schwerer zu verkaufen, weil der Käufer das Objekt nicht direkt nutzen kann.
  • Kosten für Instandhaltung: Der Nießbrauchnehmer muss oft für Instandhaltung und Nebenkosten aufkommen.
  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Der Eigentümer kann die Immobilie nicht selbst nutzen oder über sie frei verfügen.
Inhaltsüberblick
Nießbrauch

FAQ

Das Nießbrauchrecht muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Dabei wird genau festgelegt, welche Rechte und Pflichten der Nießbrauchnehmer hat und ob das Recht übertragbar oder vererbbar ist. Beim Immobilienkauf ist es wichtig, sich vorher über ein eventuell eingetragenes Nießbrauchrecht zu informieren.

Ja, der Nießbrauch kann gelöscht werden, wenn der Nießbrauchnehmer darauf verzichtet oder verstirbt. Dafür muss eine notarielle Erklärung abgegeben und die Löschung im Grundbuch veranlasst werden.

Ja, aber der Käufer übernimmt die Immobilie mit dem bestehenden Nießbrauchrecht. Das bedeutet, dass er erst nach dem Tod oder dem Verzicht des Nießbrauchnehmers über die Immobilie verfügen kann, was den Verkaufswert oft reduziert.

Wird eine Immobilie mit Nießbrauch übertragen, reduziert sich der steuerlich relevante Wert, weil der Nießbrauch den eigentlichen Marktwert senkt. Dadurch können Erben erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Ein Nießbrauchrecht schränkt die Nutzungsmöglichkeiten des Käufers erheblich ein, weil er die Immobilie erst nach dem Ableben oder Verzicht des Nießbrauchnehmers vollständig nutzen kann. Dadurch sinkt die Attraktivität für potenzielle Käufer, insbesondere für Selbstnutzer, die das Objekt direkt beziehen möchten. Auch Banken bewerten Immobilien mit Nießbrauch oft niedriger, was sich auf die Finanzierbarkeit auswirkt. In der Folge kann sich der Verkaufsprozess verlängern und der erzielbare Preis fällt oft geringer aus als bei vergleichbaren Objekten ohne Nießbrauchrecht.

Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess gezielt steuern und potenzielle Käufer ansprechen, die für diese spezielle Situation offen sind – etwa Kapitalanleger, die langfristige Investitionen bevorzugen. Zudem kann ein Makler den Wert der Immobilie unter Berücksichtigung des Nießbrauchs realistisch einschätzen, eine geeignete Verkaufsstrategie entwickeln und alle rechtlichen sowie finanziellen Aspekte professionell begleiten. Durch ein gezieltes Marketing kann ein Makler zudem die Reichweite erhöhen und den richtigen Käuferkreis ansprechen, um trotz Nießbrauch einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen.

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Anja Kallweit-Pohl

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