Glossar

Notaranderkonto

Was versteht man unter Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar geführt wird, um Gelder sicher und treuhänderisch zu verwalten. Es wird häufig bei Immobilienkäufen genutzt, um den Kaufpreis bis zur endgültigen Eigentumsübertragung zwischen Verkäufer und Käufer sicher aufzubewahren. In Deutschland kommt das Notaranderkonto vor allem in besonderen Fällen zum Einsatz, weil die direkte Zahlung zwischen den Parteien in den meisten Immobiliengeschäften bevorzugt wird.

Einsatz eines Notaranderkontos

Ein Notaranderkonto wird in der Regel nur dann eingesetzt, wenn besondere Sicherungsbedürfnisse vorliegen. Falls noch Grundschulden oder Hypotheken bestehen, kann der Notar den Kaufpreis solange verwahren, bis diese gelöscht sind. Wenn mehrere Verkäufer existieren, die sich über die Verteilung des Kaufpreises einig werden müssen, kann ebenfalls ein Notaranderkonto sinnvoll sein. Wenn Erben eine Immobilie verkaufen und das Geld erst nach Klärung der Erbverhältnisse verteilt werden soll, kann ebenfalls ein Notaranderkonto zum Einsatz kommen.

Ablauf der Abwicklung über ein Notaranderkonto

  1. Einrichtung des Kontos: Der Notar eröffnet ein Treuhandkonto und hinterlegt die Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag.
  2. Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Notaranderkonto.
  3. Prüfung und Sicherung: Der Notar stellt sicher, dass alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind, beispielsweise die Löschung von Grundschulden.
  4. Auszahlung an den Verkäufer: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, leitet der Notar das Geld an den Verkäufer weiter.

Vorteile des Notaranderkontos

  • Sicherheit für Käufer und Verkäufer: Der Kaufpreis wird erst freigegeben, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
  • Rechtskonforme Abwicklung: Das Konto wird von einem Notar verwaltet, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellt.
  • Schutz bei offenen Lasten: Falls noch Belastungen im Grundbuch bestehen, kann der Notar die Gelder solange verwahren, bis diese gelöscht sind.

Nachteile des Notaranderkontos

  • Zusätzliche Kosten: Die Nutzung eines Notaranderkontos ist mit Gebühren verbunden, die meist vom Käufer getragen werden.
  • Verlängerung der Abwicklung: Durch die Zwischenschaltung eines Notars kann sich der Kaufprozess verzögern.
  • Nicht immer notwendig: In vielen Fällen reicht eine direkte Zahlung zwischen den Parteien aus, sodass das Notaranderkonto überflüssig ist.

Inhaltsüberblick
Notaranderkonto

FAQ

Ein Notaranderkonto wird nur genutzt, wenn eine besondere Sicherung des Kaufpreises notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn noch Grundpfandrechte bestehen, eine Erbauseinandersetzung läuft oder der Käufer aus dem Ausland kommt und eine sichere Zahlungsabwicklung gewünscht wird. In Standardfällen erfolgt die Kaufpreiszahlung direkt an den Verkäufer.

Die Gebühren für ein Notaranderkonto richten sich nach dem Kaufpreis und der Gebührenordnung für Notare (GNotKG). Sie liegen in der Regel zwischen 0,1 % und 0,3 % des Kaufpreises. Bei einem Immobilienkaufpreis von 500.000 Euro können somit Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro entstehen. Diese Gebühren trägt meist der Käufer.

Die Dauer hängt von den Bedingungen im Kaufvertrag ab. In der Regel dauert es einige Wochen, weil der Notar sicherstellen muss, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die Löschung alter Grundschulden, die Grundbucheintragung und die Erfüllung möglicher behördlicher Auflagen.

Ja, ein erfahrener Immobilienmakler kennt die rechtlichen und praktischen Abläufe eines Immobilienverkaufs und kann sowohl Käufer als auch Verkäufer beraten, ob die Nutzung eines Notaranderkontos sinnvoll ist. Er kann zudem mit dem Notar zusammenarbeiten, um den Verkaufsprozess effizient und sicher zu gestalten.

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Anja Kallweit-Pohl

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