Glossar

Teilverkauf

Der Teilverkauf einer Immobilie ist ein Modell, bei dem Eigentümer einen prozentualen Anteil ihres Hauses oder ihrer Wohnung an einen Investor verkaufen, während sie weiterhin dort wohnen bleiben. Dies ermöglicht es Immobilienbesitzern, einen Teil ihres gebundenen Vermögens in liquide Mittel umzuwandeln, ohne das gesamte Eigentum aufzugeben. Besonders für ältere Eigentümer oder Personen mit kurzfristigem Kapitalbedarf kann der Teilverkauf eine Alternative zur klassischen Immobilienveräußerung sein.

Rechtliche Grundlagen des Teilverkaufs

Beim Teilverkauf bleibt der ursprüngliche Eigentümer Hauptnutzer der Immobilie, während der Investor Miteigentümer wird. In der Regel wird im Rahmen des Verkaufs ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht für den bisherigen Eigentümer eingetragen, sodass er die Immobilie weiterhin uneingeschränkt nutzen kann. Für den verkauften Anteil muss jedoch eine monatliche Nutzungsgebühr an den Investor gezahlt werden. Bei einem späteren Gesamtverkauf wird der Investor anteilig am Verkaufserlös beteiligt.

Vorteile des Teilverkaufs

  • Freisetzung von Kapital: Eigentümer erhalten sofort einen Teil des Immobilienwerts, ohne das gesamte Eigentum verkaufen zu müssen.
  • Weiteres Wohnrecht: Durch Nießbrauch oder Wohnrecht kann die Immobilie weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
  • Flexibilität: Besonders für ältere Eigentümer eine Möglichkeit, die Liquidität zu erhöhen, ohne in eine kleinere Wohnung umziehen zu müssen.

Nachteile des Teilverkaufs

  • Monatliche Kosten: Die Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil kann mit der Zeit zu einer finanziellen Belastung werden.
  • Wertsteigerung kommt nicht vollständig dem Eigentümer zugute: Beim späteren Gesamtverkauf wird der Investor anteilig am Verkaufserlös beteiligt.
  • Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit: Als Miteigentümer kann der Investor bei bestimmten Fragen mitentscheiden, was die Kontrolle über die Immobilie einschränken kann.

Warum das Thema Teilverkauf in Berlin-Brandenburg so wichtig ist

Als Immobilienmakler in Berlin-Brandenburg beobachten wir, dass der Teilverkauf zunehmend beworben wird, um ältere Eigentümer zum Teilverkauf ihrer Immobilie zu bewegen. Es wird damit geworben, das Kapital aus der Immobilie freisetzen zu können, ohne ausziehen zu müssen. Da die Immobilienpreise in vielen Stadtteilen Berlins und in angrenzenden Regionen Brandenburgs stark gestiegen sind, soll der Teilverkauf eine gute Möglichkeit sein, von der Wertsteigerung zu profitieren und gleichzeitig im gewohnten Umfeld zu bleiben. Allerdings werden die Eigentümer oft nicht genau über die langfristigen Kosten und Verpflichtungen aufgeklärt. Die monatliche Nutzungsgebühr und die Gewinnbeteiligung des Investors verringern den finanziellen Vorteil, weshalb ein teilverkauf meistens nicht die beste Lösung ist. Deshalb sollten Alternativen geprüft werden, etwa der Umzug in eine kleinere Immobilie im selben Lebensumfeld. 

Inhaltsüberblick
Teilverkauf

FAQ

Beim Teilverkauf wird ein prozentualer Anteil der Immobilie an einen Investor verkauft. Der ursprüngliche Eigentümer bleibt in der Immobilie wohnen, zahlt jedoch eine monatliche Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil. Beim späteren Verkauf der gesamten Immobilie erhält der Investor seinen Anteil am Verkaufserlös. Häufig wird im Vertrag auch festgelegt, dass der ursprüngliche Eigentümer eine Rückkaufoption hat oder bei einem Verkauf Mitspracherecht besitzt, um sich vor einem unerwünschten Eigentümerwechsel zu schützen.

Der Teilverkauf eignet sich für Eigentümer, die Kapital aus ihrer Immobilie freisetzen möchten, aber weiterhin dort wohnen bleiben wollen. Besonders für Senioren, die ihre Rente aufbessern möchten, kann dieses Modell attraktiv sein. Allerdings sollten die langfristigen Kosten sorgfältig geprüft werden. Insbesondere die anfallenden Gebühren sowie die Verpflichtung zur Nutzungsgebühr können über die Jahre zu einer finanziellen Belastung werden, wenn sich die Einnahmesituation des Eigentümers verändert. Ein erfahrener Makler kann helfe, Alternativen zu finden und trotzdem im gewohnten Umfeld zu bleiben.

Neben der einmaligen Auszahlung für den verkauften Anteil fällt eine monatliche Nutzungsgebühr an, die je nach Anbieter variieren kann. Zudem können beim späteren Gesamtverkauf Gewinnbeteiligungen oder zusätzliche Gebühren für den Investor anfallen. Auch Nebenkosten wie Notargebühren, Grundbuchänderungen und eventuelle Steuerpflichten sollten in die Gesamtkalkulation einbezogen werden, weil sie die Liquiditätsplanung des Eigentümers beeinflussen können.

Ja, der verbliebene Anteil kann weiterhin vererbt werden. Allerdings müssen die Erben entweder die Nutzungsgebühr weiterzahlen oder den Investor auszahlen, falls sie das Objekt behalten möchten. Zudem sollten Erben prüfen, ob der Vertrag Sonderregelungen für den Erbfall enthält, beispielsweise eine Kaufoption für die verbleibenden Anteile oder eine festgelegte Verkaufsstrategie, die ihnen weniger Flexibilität bei der zukünftigen Nutzung gibt.

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Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

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Anja Kallweit-Pohl

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