Glossar

Unbedenklichkeitsbescheinigung 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und bestätigt, dass für eine Immobilientransaktion die Grunderwerbsteuer ordnungsgemäß bezahlt wurde. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung, damit das Grundbuchamt den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen kann. Ohne diese Bescheinigung kann der Eigentumswechsel nicht offiziell vollzogen werden. Die Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Käufer die gesetzliche Steuerpflicht erfüllt hat. Sie schützt auch den Verkäufer davor, dass das Eigentum auf den Käufer übergeht, bevor die Steuer entrichtet wurde. In Deutschland ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer einer der letzten Schritte im Kaufprozess, bevor der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

Bedeutung der Unbedenklichkeitsbescheinigung 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sichert den reibungslosen Eigentumsübergang ab, weil sie die ordnungsgemäße Zahlung der Grunderwerbsteuer bestätigt. Erst mit ihrer Ausstellung kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vornehmen, wodurch der Käufer offiziell als Eigentümer anerkannt wird.

Sie schützt alle Beteiligten im Kaufprozess: Der Verkäufer vermeidet eine Eigentumsübertragung, bevor der Käufer seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat, und der Käufer erhält eine klare Bestätigung über die vollständige Abwicklung. Zudem hilft die Bescheinigung, bürokratische Verzögerungen zu vermeiden und sorgt für eine eindeutige Verfahrensstruktur.

Auch für Banken ist sie relevant, weil sie oft eine Voraussetzung für die finale Kreditauszahlung ist. Insgesamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung sicher, dass steuerliche Verpflichtungen erfüllt und rechtliche Komplikationen im Kaufprozess vermieden werden.

Ablauf zur Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

  1. Notar meldet den Immobilienkauf an das Finanzamt: Nach der Beurkundung des Kaufvertrags informiert der Notar das zuständige Finanzamt über die Transaktion.
  2. Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest: Das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer anhand des Kaufpreises und stellt dem Käufer einen Steuerbescheid aus.
  3. Käufer überweist die Grunderwerbsteuer: Der Käufer zahlt die festgelegte Steuer an das Finanzamt innerhalb der im Steuerbescheid festgelegten Frist.
  4. Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt: Nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und sendet sie direkt an das Grundbuchamt.
  5. Grundbuchamt vollzieht den Eigentumsübergang: Erst nach Vorlage der Bescheinigung trägt das Grundbuchamt den Käufer als neuen Eigentümer ins Grundbuch ein.

Vorteile der Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Rechtssicherheit beim Eigentumsübergang: Käufer und Verkäufer erhalten eine verbindliche Bestätigung, dass die steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind.
  • Schutz vor finanziellen Risiken: Der Verkäufer bleibt Eigentümer, bis der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, wodurch Zahlungsausfälle verhindert werden.
  • Voraussetzung für die Grundbucheintragung: Ohne diese Bescheinigung kann der Käufer nicht offiziell als Eigentümer eingetragen werden, was eine geordnete Abwicklung sicherstellt.
  • Klarheit für Banken und Kreditgeber: Die Bescheinigung erleichtert die Kreditabwicklung, weil viele Banken sie vor der finalen Kreditauszahlung verlangen.

Nachteile der Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Mögliche Verzögerungen: Lange Bearbeitungszeiten beim Finanzamt oder verspätete Steuerzahlungen durch den Käufer können den Eigentumsübergang verzögern.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Angaben: Korrekturen im Steuerbescheid können Rückfragen und Verzögerungen verursachen, was den Kaufprozess ausbremst.
  • Komplexität bei Steuerbefreiungen: Falls eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt wird (z. B. bei Übertragungen innerhalb der Familie), kann die Prüfung länger dauern als bei regulären Kaufverträgen.
  • Abhängigkeit vom Finanzamt: Käufer und Verkäufer haben keinen direkten Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, wodurch der Abschluss des Immobilienkaufs von externen Faktoren abhängt.
Inhaltsüberblick
Unbedenklichkeitsbescheinigung 

FAQ

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt und ins Grundbuch eingetragen werden soll. Ohne sie kann das Grundbuchamt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer nicht durchführen. Sie wird für jeden notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie ausgestellt, unabhängig davon, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt. Auch bei Erbschaften oder Schenkungen, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, kann sie erforderlich sein.

Die Bearbeitungsdauer hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel wird die Bescheinigung innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Zahlungseingang beim Finanzamt ausgestellt. In stark frequentierten Finanzämtern oder bei besonders hohem Antragsaufkommen kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wer eine schnelle Eintragung ins Grundbuch benötigt, sollte die Grunderwerbsteuer früh überweisen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt des Bundeslands ausgestellt, in dem sich die Immobilie befindet. Das Finanzamt überprüft, ob die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt wurde, bevor es die Bescheinigung ausstellt. Nach erfolgreicher Prüfung wird sie entweder an den Käufer oder direkt an das Grundbuchamt übermittelt.

Ja, das Finanzamt verweigert die Ausstellung, wenn die Grunderwerbsteuer nicht vollständig oder nicht fristgerecht gezahlt wurde. In diesem Fall kann das Grundbuchamt den Käufer nicht als Eigentümer eintragen. Auch bei Unstimmigkeiten im Kaufvertrag oder fehlenden Angaben zur Steuerpflicht kann es zu Verzögerungen oder Ablehnungen kommen. In seltenen Fällen gibt es Streitigkeiten über die Höhe der Steuer, was zu einer längeren Prüfung durch das Finanzamt führen kann.

Die Ausstellung selbst ist gebührenfrei, weil sie automatisch nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt. Die eigentliche Kostenbelastung liegt in der Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises beträgt. In Berlin liegt sie derzeit bei 6,0 %, in Brandenburg bei 6,5 %. Diese Steuer muss vollständig bezahlt werden, bevor die Bescheinigung ausgestellt wird.

In diesem Fall kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden, und das Grundbuchamt blockiert den Eigentumsübergang. Der Verkäufer bleibt somit weiterhin als Eigentümer eingetragen, auch wenn der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet wurde. Zudem kann das Finanzamt den Käufer durch Mahnungen oder Zwangsvollstreckung zur Zahlung auffordern. In extremen Fällen kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt.

  • Immobilienübertragungen innerhalb der Familie (z. B. zwischen Ehepartnern oder direkten Verwandten)
  • Schenkungen oder Erbschaften, wenn sie unter das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht fallen
  • Bestimmte Fusionen oder Umstrukturierungen von Unternehmen, wenn die Immobilie als Betriebsvermögen übertragen wird

In diesen Fällen muss das Finanzamt dennoch prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht, bevor auf die Bescheinigung verzichtet werden kann.

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Anja Kallweit-Pohl

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