Glossar

Wohneigentümergemeinschaft (WEG) 

Das Wichtigste rund um die Wohneigentümergemeinschaft

Die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) bezeichnet die Gemeinschaft aller Eigentümer in einer Wohnanlage mit mehreren Wohnungen oder Häusern, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind. Jeder Eigentümer besitzt sein Sondereigentum (z. B. Wohnung, Keller, Garage) und ist gleichzeitig Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums (z. B. Treppenhaus, Dach, Fassade, Garten). Die WEG ist rechtlich verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum zu verwalten und zu erhalten. Dazu treffen sich die Eigentümer regelmäßig in Eigentümerversammlungen, um über wichtige Angelegenheiten wie Instandhaltung, Hausgeld, Modernisierungen oder Nutzungsregeln zu entscheiden. In vielen Fällen übernimmt ein WEG-Verwalter die Verwaltung und setzt die Beschlüsse um.

Aufgaben und Pflichten der Wohneigentümergemeinschaft

Die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ist für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich und sorgt für den langfristigen Erhalt des Gebäudes. Dazu zählen Reparaturen und Wartung gemeinschaftlicher Bereiche wie Fassaden, Dächer, Treppenhäuser oder technische Anlagen.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Kostenverteilung über das Hausgeld, das laufende Betriebskosten wie Müllentsorgung, Hausmeisterdienste, Versicherungen sowie Rücklagen für zukünftige Sanierungen abdeckt. Die Eigentümer entscheiden gemeinsam über die Höhe der Instandhaltungsrücklagen und mögliche Sonderumlagen für größere Reparaturen.

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der WEG. Hier werden bauliche Maßnahmen, Budgetplanungen und die Wahl eines Verwalters beschlossen. Die Entscheidungen sind für alle Eigentümer bindend. Häufig übernimmt ein WEG-Verwalter die Buchhaltung, Hausgeldverwaltung und Instandhaltungsplanung, während kleinere WEGs diese Aufgaben oft selbst verwalten.

Zusätzlich regelt die WEG Nutzungsrechte und Hausordnungen für gemeinschaftliche Flächen wie Gärten oder Parkplätze. Eigentümer müssen sich an diese Vereinbarungen halten, um Konflikte zu vermeiden und ein geordnetes Zusammenleben sicherzustellen.

Vorteile der Wohneigentümergemeinschaft

  • Kostenteilung: Reparaturen und Modernisierungen werden gemeinsam finanziert, was einzelne Eigentümer entlastet.
  • Gesetzlich geregelte Struktur: Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sorgt für klare Zuständigkeiten und Entscheidungsprozesse.
  • Professionelle Verwaltung: In vielen Fällen übernimmt ein Verwalter die Organisation und Umsetzung von Maßnahmen.

Nachteile der Wohneigentümergemeinschaft

  • Mehrheitsentscheidungen binden alle Eigentümer: Auch wer gegen eine Maßnahme stimmt, muss sich an Mehrheitsbeschlüsse halten.
  • Laufende Kosten durch Hausgeld: Eigentümer zahlen monatlich Beiträge für Rücklagen, Betriebskosten und Verwaltungsgebühren.
  • Mögliche Konflikte: Unterschiedliche Interessen innerhalb der WEG können zu Streitigkeiten über Kosten, Umbauten oder Nutzung des Gemeinschaftseigentums führen.
Inhaltsüberblick
Wohneigentümergemeinschaft (WEG) 

FAQ

Eine Wohneigentümergemeinschaft entsteht automatisch, wenn ein Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in einzelne Eigentumseinheiten aufgeteilt wird. Dies geschieht durch eine notariell beurkundete Teilungserklärung, in der das Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterteilt wird. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer eine eigene Wohnung oder Einheit besitzt, aber gleichzeitig an den gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie Treppenhaus, Dach oder Außenanlagen beteiligt ist. Sobald mindestens zwei separate Eigentümer existieren, die Teile des Gebäudes besitzen, gilt das Gebäude rechtlich als WEG. Eigentümer sind automatisch Mitglied der Gemeinschaft und können sich dieser nicht entziehen.

Eigentümer haben das Recht, ihr Sondereigentum frei zu nutzen, solange sie sich an die Gemeinschaftsordnung halten und andere Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigen. Sie dürfen beispielsweise ihre Wohnung vermieten oder bauliche Veränderungen im Innenbereich vornehmen. Gleichzeitig haben sie die Pflicht, sich anteilig an den Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu beteiligen. Diese Kosten werden über das Hausgeld erhoben. Zudem müssen Eigentümer die Beschlüsse der Eigentümerversammlung akzeptieren, auch wenn sie gegen eine Maßnahme gestimmt haben. Ein weiteres Recht ist die Mitbestimmung in der Eigentümerversammlung, wo über wichtige Themen abgestimmt wird.

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium der WEG und entscheidet über alle gemeinschaftlichen Belange. Dazu gehören Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die Höhe der Hausgeldzahlungen, die Verwendung der Instandhaltungsrücklage und die Bestellung oder Abberufung eines WEG-Verwalters. Außerdem kann sie Änderungen an der Gemeinschaftsordnung beschließen, beispielsweise Regelungen zur Nutzung von Gartenflächen oder zur Tierhaltung. Grundsätzlich gilt das Mehrheitsprinzip, wobei für bestimmte Entscheidungen wie bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum qualifizierte Mehrheiten oder Einstimmigkeit erforderlich sind. Die Beschlüsse sind für alle Eigentümer bindend, auch wenn sie dagegen gestimmt haben.

Der WEG-Verwalter übernimmt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und sorgt für eine geordnete Organisation der WEG. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung der Jahresabrechnung, die Verwaltung der Hausgeldkonten, die Koordination von Handwerkern für Instandhaltungen und die Durchführung der Eigentümerversammlung. Zudem sorgt er dafür, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, etwa im Bereich Brandschutz oder Energieeffizienz. Ein Verwalter kann von den Eigentümern jederzeit gewählt oder abberufen werden. In kleineren WEGs kann die Verwaltung auch selbst übernommen werden, was jedoch mit viel Aufwand verbunden ist.

Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum werden in der Regel nach Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer umgelegt. Diese Anteile sind in der Teilungserklärung festgelegt und richten sich meist nach der Wohnfläche der einzelnen Einheiten. Zusätzlich können bestimmte Kosten, wie Heizungs- oder Wasserkosten, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In einigen Fällen kann die Eigentümerversammlung beschließen, dass bestimmte Kosten nach einem anderen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden, beispielsweise wenn einzelne Eigentümer besondere Nutzungsrechte haben (z. B. ein exklusives Sondernutzungsrecht für einen Garten).

Ein Makler spielt eine entscheidende Rolle beim Kauf einer Eigentumswohnung, weil er nicht nur passende Objekte vermittelt, sondern den gesamten Erwerb begleitet. Besonders bei Wohnungen in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gibt es viele wichtige Punkte zu beachten, die für Käufer ohne Erfahrung oft schwer zu überblicken sind. Ein Makler unterstützt potenzielle Käufer dabei, die finanzielle Situation der WEG zu prüfen, insbesondere die Höhe der Instandhaltungsrücklagen, anstehende Sanierungen und mögliche Sonderumlagen, die zusätzliche Kosten verursachen könnten. Außerdem kann er Einsicht in Protokolle der Eigentümerversammlungen nehmen, um herauszufinden, ob es Streitigkeiten oder finanzielle Risiken innerhalb der Gemeinschaft gibt. So kann am ende eine fundiertere Kaufentscheidung getroffen werden.

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Anja Kallweit-Pohl

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