Glossar

Erbengemeinschaft 

Erbengemeinschaft: Bedeutung und Ablauf

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn eine Immobilie oder ein anderes Vermögen von mehreren Personen gemeinsam geerbt wird. Alle Miterben sind dabei zu gleichen Teilen an der Immobilie beteiligt, sofern kein Testament eine andere Verteilung vorsieht. Besonders in Berlin und Brandenburg, wo Immobilien oft über Generationen in Familienbesitz bleiben, sind Erbengemeinschaften ein häufiges Thema beim Immobilienverkauf. Die Verwaltung und der Verkauf einer geerbten Immobilie erfordert jedoch die Zustimmung aller Erben, was zu rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen führen kann.

Bedeutung der Erbengemeinschaft beim Immobilienverkauf

Eine geerbte Immobilie gehört allen Miterben gemeinsam. Das bedeutet, dass Entscheidungen – insbesondere über die Nutzung, Vermietung oder den Verkauf – einstimmig getroffen werden müssen. In vielen Fällen führt dies zu Konflikten, weil die Interessen der Erben unterschiedlich sein können. Während einige den Verkauf bevorzugen, möchten andere die Immobilie vielleicht selbst nutzen oder vermieten. Ein Immobilienmakler kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und den Verkaufsprozess professionell zu begleiten.

Ablauf des Immobilienverkaufs in einer Erbengemeinschaft

  1. Wertermittlung: Ein Gutachten oder eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Makler kann helfen, den Marktwert der Immobilie festzulegen und alle Miterben vom Verkauf zu überzeugen.
  2. Einigung der Erben: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen. Falls Uneinigkeit besteht, kann die Immobilie nicht verkauft werden, außer durch eine Teilungsversteigerung.
  3. Notarieller Verkauf: Sobald ein Käufer gefunden wurde, erfolgt der Verkauf über einen Notar. Der Erlös wird gemäß den Erbanteilen unter den Erben aufgeteilt.
  4. Steuerliche Klärung: Die Erben müssen mögliche Erbschaftssteuern oder Spekulationssteuern prüfen, bevor der Verkaufserlös verteilt wird.

Vorteile der Einigung einer Erbengemeinschaft beim Verkauf

  • Höherer Verkaufserlös: Eine geerbte Immobilie kann oft zu einem besseren Preis verkauft werden als bei einer Teilungsversteigerung.
  • Flexible Verteilung des Erlöses: Die Erbengemeinschaft kann den Verkaufserlös untereinander nach den Erbanteilen aufteilen.
  • Professionelle Unterstützung möglich: Ein Immobilienmakler kann helfen, den Verkaufsprozess effizient zu gestalten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Nachteile einer Erbengemeinschaft beim Immobilienverkauf

  • Zustimmung aller Erben erforderlich: Wenn sich auch nur ein Erbe querstellt, kann der Verkauf blockiert werden.
  • Konflikte zwischen Erben: Unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung oder den Verkauf können zu Streitigkeiten führen.
  • Teilungsversteigerung als letzte Lösung: Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt oft nur die Zwangsversteigerung, die meist einen geringeren Verkaufserlös bringt.
Inhaltsüberblick
Erbengemeinschaft 

FAQ

Wenn ein Teil der Erben den Verkauf der Immobilie ablehnt, kann die Immobilie nicht ohne deren Zustimmung verkauft werden. In diesem Fall gibt es drei mögliche Lösungen:

  1. Aufkauf der Anteile durch einen oder mehrere Erben: Ein Erbe kann die Anteile der anderen übernehmen und die Immobilie alleine verwalten oder verkaufen.
  2. Mediation oder anwaltliche Beratung: Ein neutraler Experte kann helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden.
  3. Teilungsversteigerung: Falls keine Einigung möglich ist, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beim Gericht beantragen. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was oft zu einem niedrigeren Verkaufserlös führt.

Grundsätzlich kann ein Erbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen. Allerdings ist dies oft schwierig, weil Immobilienanteile weniger gefragt sind als vollständige Immobilien. In der Praxis werden solche Anteile meist an andere Erben oder spezialisierte Investoren verkauft.

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Erben frühzeitig eine gemeinsame Strategie entwickeln. Dies kann durch eine Mediation, eine klare Kommunikation und die Einbindung eines professionellen Immobilienmaklers erleichtert werden. Alternativ kann auch ein Erbauseinandersetzungsvertrag helfen, der regelt, wie mit der Immobilie umgegangen wird.

Eine Teilungsversteigerung ist eine Form der Zwangsversteigerung, bei der das Gericht die Immobilie öffentlich versteigert, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie wird oft als letzte Möglichkeit genutzt, wenn sich die Erben nicht auf eine andere Lösung einigen können. Da der Verkaufspreis bei einer Versteigerung meist unter dem Marktwert liegt, sollten alle anderen Optionen zuerst ausgeschöpft werden.

Der Verkaufsprozess kann zwischen drei und sechs Monaten dauern, je nach Marktlage und Einigkeit der Erben. Verzögerungen entstehen oft durch Streitigkeiten oder fehlende Unterlagen (z. B. Grundbucheintrag, Erbschein). Erfahrene Immobilienmakler unterstützen Familien professionell dabei, den Wert der geerbten Immobilie für alle Beteiligten transparent zu machen und die Immobilie zum Bestpreis zu verkaufen.

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Anja Kallweit-Pohl

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