Glossar

Grundschuldbestellung

Die Grundschuldbestellung ist ein wichtiger Vorgang bei der Immobilienfinanzierung, bei dem eine Grundschuld als Sicherheit für ein Darlehen im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Bank als Absicherung für den gewährten Kredit und ermöglicht es dem Kreditgeber, im Falle eines Zahlungsausfalls auf die Immobilie zuzugreifen. Die Grundschuldbestellung erfolgt in der Regel im Rahmen der Immobilienfinanzierung und ist ein essenzieller Bestandteil des Kaufprozesses.

Bedeutung der Grundschuldbestellung

Die Grundschuldbestellung erfolgt durch einen Notar und wird im Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen. Sie signalisiert, dass ein Darlehen mit der Immobilie besichert wurde. Dies bietet dem Kreditgeber Sicherheit, weil er im Falle eines Zahlungsausfalls eine Zwangsversteigerung der Immobilie veranlassen kann. Für den Käufer ist die Eintragung einer Grundschuld oft Voraussetzung für die Bewilligung eines Immobilienkredits. Erst nach Eintragung der Grundschuld kann die Bank das Darlehen final auszahlen.

Ablauf der Grundschuldbestellung

  1. Kreditvertrag mit der Bank: Der Käufer schließt mit der Bank einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der Immobilie ab.
  2. Notarielle Beurkundung: Die Bank erstellt eine Grundschuldbestellungsurkunde, die beim Notar beurkundet wird.
  3. Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar beantragt die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.
  4. Eintragung im Grundbuch: Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein, wodurch sie offiziell rechtswirksam wird.
  5. Freigabe der Darlehenssumme: Nach erfolgter Eintragung zahlt die Bank das Darlehen aus.

Vorteile der Grundschuldbestellung

  • Sicherheit für die Bank: Die Bank erhält eine rechtliche Absicherung für das vergebene Darlehen.
  • Kreditzugang für den Käufer: Ohne Grundschuldeintragung gewähren Banken in der Regel keine Immobilienfinanzierung.
  • Flexibilität bei der Finanzierung: Die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen getilgt ist, und kann für eine spätere Finanzierung genutzt werden.
  • Höhere Kreditverfügbarkeit: Banken sind eher bereit, höhere Summen zu finanzieren, wenn eine Grundschuld als Sicherheit dient.

Nachteile der Grundschuldbestellung

  • Kosten für Notar und Grundbuch: Die Eintragung und spätere Löschung der Grundschuld sind mit Gebühren verbunden.
  • Zwangsversteigerungsrisiko: Bei Zahlungsausfall kann die Bank die Immobilie versteigern lassen.
  • Bürokratischer Aufwand: Die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Grundschuld erfordert notarielle Beurkundungen und Anträge beim Grundbuchamt.
Inhaltsüberblick
Grundschuldbestellung

FAQ

Die Grundschuld bleibt im Grundbuch bestehen, bis sie durch eine Löschungsbewilligung der Bank entfernt wird. Selbst nach vollständiger Tilgung des Darlehens bleibt sie eingetragen, sofern sie nicht aktiv gelöscht wird. Eine nicht gelöschte Grundschuld kann unter Umständen den Wiederverkaufswert der Immobilie beeinflussen, weil potenzielle Käufer zusätzliche Prüfungen vornehmen müssen.

Eine Löschung ist nicht zwingend erforderlich. Eine bestehende Grundschuld kann für zukünftige Finanzierungen weiter genutzt werden. Falls keine weitere Finanzierung benötigt wird, kann die Löschung beantragt werden. Die Entscheidung zur Löschung sollte gut überlegt werden, weil eine erneute Grundschuldbestellung dann wieder mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden ist.

Wenn der Darlehensnehmer die Raten nicht zahlt, hat die Bank das Recht, die Zwangsversteigerung der Immobilie einzuleiten, um ihre Forderungen zu decken. In diesem Fall kann es für den Eigentümer schwierig sein, eine alternative Lösung zu finden, weil Banken in der Regel auf die schnellstmögliche Sicherstellung ihrer Forderungen bedacht sind.

Eine bestehende Grundschuld kann durch eine Nachtragsvereinbarung mit der Bank erhöht werden, sofern beide Parteien zustimmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn zusätzliche Finanzmittel für Modernisierungen oder andere Investitionen in die Immobilie benötigt werden, ohne eine komplett neue Grundschuld bestellen zu müssen.

Ja, jedoch muss die Grundschuld entweder übernommen oder durch den Käufer abgelöst werden. Alternativ kann der Verkäufer mit dem Verkaufserlös die bestehende Grundschuld tilgen und deren Löschung beantragen. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig mit der Bank zu klären, um Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.

Die Grundschuldbestellung erfolgt durch einen Notar, der die Grundschuld beurkundet und die Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt veranlasst. In Berlin und Brandenburg gibt es zahlreiche Grundbuchämter. Jedes dieser Grundbuchämter verwaltet die Grundbücher für Immobilien innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Wenn ein Notar eine Grundschuldbestellung durchführen will, wird er dies über das jeweilige Grundbuchamt abgewickelt, das für die betreffende Immobilie zuständig ist. Der Immobilienmakler hilft vorab bei der Organisation der erforderlichen Dokumente und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bank, Notar und Grundbuchamt, um einen reibungslosen Ablauf des Kaufprozesses sicherzustellen.

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Anja Kallweit-Pohl

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