Glossar

Hausgeld 

Das Hausgeld – auch Wohngeld genannt – ist eine monatliche Zahlung, die Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leisten. Es dient dazu, laufende Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen für das gemeinschaftliche Eigentum zu decken. Die Höhe des Hausgeldes wird in der jährlichen Wirtschaftsplanung von der Eigentümerversammlung festgelegt und kann je nach Gebäudezustand, Lage und Verwaltungsstruktur stark variieren. Das Hausgeld wird nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel, meist nach Wohnungsgröße oder Miteigentumsanteilen, auf die Eigentümer umgelegt.

Einsatzbereiche für das Hausgeldes

Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Kostenposten zusammen, die regelmäßig anfallen und von den Eigentümern einer Wohnanlage getragen werden. Zu den Betriebskosten gehören Ausgaben für die Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Zusätzlich deckt das Hausgeld Versicherungen wie die Gebäudeversicherung sowie die Haftpflichtversicherung für gemeinschaftliche Flächen ab.

Auch Energie- und Wasserkosten für Gemeinschaftsbereiche, darunter Strom für das Treppenhaus, Wasserversorgung und Abwassergebühren, sind im Hausgeld enthalten. Falls das Gebäude über einen Aufzug oder eine zentrale Heizungsanlage verfügt, werden auch die Wartungs- und Betriebskosten für diese technischen Einrichtungen anteilig auf die Eigentümer umgelegt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind die Hausverwaltungskosten, die sich aus der Vergütung für die Verwaltung und Buchhaltung zusammensetzen.

Ein großer Teil des Hausgeldes ist die Instandhaltungsrücklage, die angespart wird, um zukünftige Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen am Gebäude zu finanzieren. 

Berechnung des Hausgelds

Das Hausgeld wird jährlich in der Wirtschaftsplanung durch die Hausverwaltung kalkuliert und dann anteilig auf die einzelnen Eigentümer verteilt. Maßgeblich für die Berechnung sind:

  • Größe der Wohnung (m²)
  • Miteigentumsanteile (laut Teilungserklärung)
  • Tatsächliche Betriebskosten des Gebäudes
  • Rücklagenbedarf für zukünftige Instandhaltungen

Die Jahresabrechnung gibt Auskunft über die tatsächlichen Kosten und zeigt eventuelle Nachzahlungen oder Rückerstattungen.

Vorteile des Hausgeldes für Wohnungseigentümer

  • Planbare Kosten für Instandhaltungen: Durch die Bildung einer Instandhaltungsrücklage entstehen keine plötzlichen hohen Kosten für Reparaturen oder Modernisierungen des Gebäudes.
  • Professionelle Verwaltung: Das Hausgeld deckt die Kosten für die Hausverwaltung, die sich um rechtliche und organisatorische Aufgaben kümmert, darunter Abrechnungen, Eigentümerversammlungen und Kommunikation mit Dienstleistern.
  • Gemeinschaftliche Kostenverteilung: Die Kosten für Reparaturen, Wartung und Pflege des Gebäudes werden auf alle Eigentümer umgelegt, sodass einzelne Eigentümer nicht allein für große Sanierungen aufkommen müssen.
  • Werterhalt der Immobilie – Regelmäßige Wartung und Pflege des Gebäudes durch das Hausgeld sorgen für einen langfristigen Werterhalt oder sogar eine Wertsteigerung der Immobilie.
  • Umfassender Service – Viele Wohnanlagen bieten durch das Hausgeld Zusatzleistungen wie Hausmeisterdienste, Sicherheitsdienste oder eine gepflegte Gartenanlage, die den Wohnkomfort erhöhen.

Nachteile des Hausgeldes für Wohnungseigentümer

  • Laufende monatliche Belastung: Eigentümer müssen das Hausgeld auch dann zahlen, wenn die Wohnung nicht vermietet oder selbst genutzt wird.
  • Höhere Kosten durch ineffiziente Verwaltung: Wenn die Hausverwaltung schlecht arbeitet oder unnötig hohe Ausgaben tätigt, kann das Hausgeld überdurchschnittlich hoch ausfallen.
  • Unkontrollierte Erhöhungen möglich: Die Höhe des Hausgeldes kann jährlich angepasst werden, insbesondere wenn unerwartete Sanierungen oder steigende Betriebskosten anfallen.
  • Keine direkte Kontrolle über die Verwendung: Eigentümer haben nur begrenzten Einfluss darauf, wie das Hausgeld ausgegeben wird. Entscheidungen werden meist durch die Eigentümerversammlung getroffen.
  • Sonderumlagen trotz Hausgeld möglich: Falls die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, können Eigentümer trotz regelmäßiger Hausgeldzahlungen mit hohen Sonderumlagen für größere Sanierungen oder Reparaturen konfrontiert werden.
Inhaltsüberblick
Hausgeld 

FAQ

Nein, das Hausgeld umfasst neben den umlegbaren Betriebskosten auch nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Mieter zahlen meist nur die umlagefähigen Betriebskosten, während Eigentümer die vollen Kosten tragen.

Wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören Mahnungen, Zwangsvollstreckungen oder im Extremfall eine Zwangsversteigerung der Wohnung, um die ausstehenden Beträge einzutreiben. Das Hausgeld ist unabhängig von der Nutzung der Wohnung zu zahlen, weil es anteilige Kosten für das gesamte Gebäude abdeckt. Dies gilt auch für leerstehende Wohnungen oder Immobilien, die nur als Kapitalanlage dienen.

Das Hausgeld kann steigen, wenn sich die Betriebskosten erhöhen oder größere Sanierungsmaßnahmen anstehen. Die Eigentümerversammlung entscheidet über Anpassungen auf Basis der Wirtschaftsplanung der Hausverwaltung.

Die Instandhaltungsrücklage ist ein Teil des Hausgeldes, der speziell für zukünftige Reparaturen und Modernisierungen angespart wird. Das eigentliche Hausgeld deckt vor allem laufende Betriebskosten und Verwaltungsgebühren.

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Anja Kallweit-Pohl

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