Glossar

Notarkosten

Notarkosten sind Gebühren, die für notarielle Dienstleistungen anfallen, insbesondere bei der Beurkundung von Kaufverträgen und der Eintragung ins Grundbuch. Beim Immobilienkauf in Deutschland ist ei Notarieller Kaufvertrag vorgeschrieben. Gleichzeitig sind die Notarkosten gesetzlich geregelt und basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Besonders in Städten wie Berlin, wo der Immobilienmarkt angespannt ist, spielen Notarkosten eine wichtige Rolle, weil sie bei der Kaufpreisberechnung und Finanzierung berücksichtigt werden müssen.

Typische Notarkosten beim Immobilienkauf 

  1. Beurkundung des Kaufvertrags: Der Notar erstellt und beurkundet den Kaufvertrag, wodurch der Immobilienkauf rechtlich abgesichert wird.
  2. Auflassungsvormerkung: Die Vormerkung im Grundbuch sichert den Käufer ab, bis die endgültige Eigentumsübertragung erfolgt.
  3. Grundbucheintragung: Der Notar veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
  4. Löschung bestehender Grundschulden: Falls der Verkäufer noch offene Kredite auf der Immobilie hat, kümmert sich der Notar um die Löschung der Grundschulden.

Höhe der Notarkosten

Die Notarkosten liegen in der Regel zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises. In Berlin können sie aufgrund der hohen Immobilienpreise entsprechend höher ausfallen, auch wenn der prozentuale Anteil gleich bleibt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro müssen Käufer mit etwa 5.000 bis 7.500 Euro an Notarkosten rechnen. Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und können nicht verhandelt werden.

Vorteile des Notars

  • Rechtssicherheit: Der Notar stellt sicher, dass der Immobilienkauf rechtsgültig und sicher abgewickelt wird.
  • Käuferschutz: Durch die Auflassungsvormerkung ist der Käufer vor Doppelverkäufen geschützt.
  • Unabhängige Beratung: Notare sind neutral und sorgen für eine faire Vertragsgestaltung für beide Parteien.

Nachteile des Notars

  • Hohe Zusatzkosten: Notarkosten sind ein zusätzlicher finanzieller Posten, der die Gesamtkosten des Immobilienkaufs erhöht.
  • Keine Verhandlungsmöglichkeit: Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und können nicht individuell angepasst werden.
  • Zusätzlicher bürokratischer Aufwand: Die notarielle Abwicklung kann den Kaufprozess verlängern.

Inhaltsüberblick
Notarkosten

FAQ

In Deutschland trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten, weil er ein Interesse daran hat, dass die Eigentumsübertragung rechtssicher abgewickelt wird. Der Verkäufer beteiligt sich nur an den Kosten, die mit der Löschung bestehender Grundschulden zusammenhängen.

Die Notarkosten werden auf Basis der Kaufpreishöhe und der im GNotKG festgelegten Gebührentabelle berechnet. Hinzu kommen Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen wie Grundschuldeintragungen oder Löschungen.

In der Regel erhält der Käufer die Rechnung innerhalb weniger Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrags. Die Zahlung muss fristgerecht erfolgen, weil der Kaufprozess sonst verzögert werden kann.

Da die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, gibt es kaum Einsparpotenzial. Allerdings kann auf ein Notaranderkonto verzichtet werden, wenn eine direkte Kaufpreiszahlung an den Verkäufer vereinbart wird, was zusätzliche Gebühren spart.

Ein erfahrener Makler kennt die Abläufe und kann Käufern und Verkäufern helfen, den Notartermin effizient vorzubereiten. Zudem berät er darüber, welche Kosten wirklich notwendig sind und wie der Kaufprozess so gestaltet werden kann, dass unnötige Gebühren vermieden werden.

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Anja Kallweit-Pohl

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