Glossar

Reservierungsvereinbarung

Das Wichtigste über die Reservierungsvereinbarung

Eine Reservierungsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienverkäufer und einem potenziellen Käufer. Sie dazu dient, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für den Interessenten zu reservieren. Diese Vereinbarung gibt dem Käufer die Sicherheit, dass das Objekt in dieser Zeit nicht an einen anderen Interessenten verkauft wird, während er beispielsweise die Finanzierung klärt. Gleichzeitig erhält der Verkäufer eine verbindliche Absichtserklärung des Käufers.

Rechtliche Bedeutung und Bestandteile

Eine Reservierungsvereinbarung enthält in der Regel folgende Punkte:

  • genaue Bezeichnung der Immobilie
  • Reservierungsdauer, meistens zwischen zwei und vier Wochen
  • Ggfs. Reservierungsgebühr, die als Sicherheitsleistung dient
  • Bedingungen für eine Rückerstattung oder Verrechnung der Gebühr
  • Vereinbarungen zur Kaufpreisverhandlung
  • Regelungen für den Fall, dass der Kauf nicht zustande kommt

Wichtig zu wissen ist, dass eine Reservierungsvereinbarung nicht mit einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag gleichzusetzen ist. Ohne notarielle Beurkundung ist sie in vielen Fällen rechtlich nicht durchsetzbar.

Vorteile einer Reservierungsvereinbarung

  • Bedenkzeit: Käufer erhält die Möglichkeit, ohne unmittelbaren Verkaufsdruck eine endgültige Entscheidung zu treffen.
  • Absicherung für Verkäufer: Verkäufer hat eine gewisse Sicherheit, dass der Interessent ernsthafte Kaufabsichten verfolgt.
  • Transparenz: Klarheit für beide Parteien hinsichtlich der nächsten Schritte im Kaufprozess.

Nachteile einer Reservierungsvereinbarung

  • Rechtliche Unsicherheit: Ist die Vereinbarung nicht notariell beglaubigt, kann sie möglicherweise nicht durchgesetzt werden.
  • Verlust der Reservierungsgebühr: Die Gebühr kann verloren gehen, wenn der Käufer doch nicht kauft.
  • Verpasste Verkaufschancen: Der Verkäufer könnte während der Reservierungszeit andere potenzielle Käufer verlieren.
Inhaltsüberblick
Reservierungsvereinbarung

FAQ

Eine Reservierungsvereinbarung kann nur dann rechtlich bindend sein, wenn sie notariell beurkundet wird. Andernfalls ist sie häufig nicht durchsetzbar, insbesondere wenn hohe Gebühren verlangt werden. Deshalb sollte immer eine rechtliche Prüfung erfolgen, bevor eine solche Vereinbarung unterzeichnet wird. Ein Notar kann dabei helfen, die Vereinbarung rechtssicher zu gestalten und mögliche Risiken aufzuzeigen.

Die Reservierungsgebühr beträgt in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des Kaufpreises. Diese kann entweder mit dem Kaufpreis verrechnet oder einbehalten werden, falls der Käufer vom Kauf zurücktritt. Es empfiehlt sich, klare Regelungen hierzu schriftlich festzuhalten. Ein erfahrener Immobilienexperte kann helfen, eine faire Vereinbarung für beide Parteien zu treffen.

Durch eine Reservierungsvereinbarung erhält ein Käufer eine exklusive Frist, in der die Immobilie nicht anderweitig verkauft wird. Dies verschafft Zeit für die Finanzierungsprüfung, rechtliche Klärungen oder weitere Besichtigungen, ohne dass ein anderer Interessent das Objekt wegschnappt. Dadurch kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ohne unter Zeitdruck zu geraten.

Während der Reservierungsdauer kann der Verkäufer die Immobilie nicht an andere Interessenten verkaufen oder aktiv bewerben. Sollte der Käufer abspringen, vergeht wertvolle Zeit, in der möglicherweise andere potenzielle Käufer gefunden worden wären. Ein strategischer Verkaufsprozess mit professioneller Unterstützung kann helfen, solche Risiken zu minimieren.

Eine Reservierungsvereinbarung ist sinnvoll, wenn sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich einig sind, aber noch offene Punkte zu klären sind, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung. Sie sollte jedoch immer gut durchdacht und rechtlich geprüft werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine Beratung durch einen Immobilienmakler kann dabei helfen, eine faire und sichere Lösung zu finden.

Ein Immobilienmakler kann als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer fungieren und dabei helfen, eine ausgewogene Reservierungsvereinbarung zu gestalten. Er kennt den Markt, kann eine faire Reservierungsgebühr empfehlen und sorgt dafür, dass alle wichtigen Punkte in der Vereinbarung berücksichtigt werden. Zudem kann er Käufer und Verkäufer über rechtliche Aspekte aufklären und den Verkaufsprozess professionell begleiten.

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Anja Kallweit-Pohl

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