Glossar

Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht ist eine rechtliche Regelung im Wohnungseigentumsrecht. Es besagt, dass ein einzelner Eigentümer einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums exklusiv nutzen darf. Während das Eigentum an der Fläche weiterhin allen Miteigentümern gehört, ist die Nutzung ausschließlich dem berechtigten Eigentümer vorbehalten. Das Sondernutzungsrecht wird in der Teilungserklärung oder durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft festgelegt und im Grundbuch vermerkt.

Beispiele für Sondernutzungsrechte

  • Stellplätze: Tiefgaragenstellplätze oder Außenparkplätze können bestimmten Eigentümern zugewiesen werden. In Großstädten wie Berlin kann ein exklusives Nutzungsrecht für einen Parkplatz den Wert einer Immobilie erheblich steigern.
  • Gartenflächen: Oft werden Gartenanteile einer Eigentumswohnanlage durch Sondernutzungsrechte dem Eigentümer im Erdgeschoss zur alleinigen Nutzung überlassen. Dies kann besonders in dicht bebauten Städten ein attraktives Verkaufsargument sein.
  • Dachterrassen und Kellerabteile: Nicht alle Dachflächen oder Kellerbereiche sind automatisch Sondereigentum. Durch ein Sondernutzungsrecht kann einem Eigentümer das alleinige Nutzungsrecht für einen bestimmten Bereich eingeräumt werden.

Rechtliche Bedeutung und Regelungen des Sondernutzungsrechts

Ein Sondernutzungsrecht kann nicht ohne Weiteres verändert oder entzogen werden. Änderungen bedürfen entweder einer Anpassung der Teilungserklärung oder eines einstimmigen Beschlusses der Eigentümergemeinschaft. Zudem kann ein Sondernutzungsrecht mit Instandhaltungspflichten verbunden sein, etwa bei der Pflege eines Gartens oder der Schneeräumpflicht für einen Stellplatz.

Vorteile eines Sondernutzungsrechts

  • Exklusive Nutzung: Der Eigentümer kann den zugewiesenen Bereich allein nutzen, ohne Rücksicht auf andere Miteigentümer nehmen zu müssen.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Besonders in Städten wie Berlin erhöht ein Stellplatz oder eine Gartenfläche mit Sondernutzungsrecht den Marktwert einer Wohnung.
  • Planungssicherheit: Die exklusive Nutzungsmöglichkeit ist rechtlich gesichert und kann nicht einseitig von anderen Eigentümern entzogen werden.

Nachteile eines Sondernutzungsrechts

  • Benachteiligung anderer Eigentümer: Andere Eigentümer könnten sich benachteiligt fühlen, wenn Flächen für die Allgemeinheit durch Sondernutzungsrechte eingeschränkt werden.
  • Wertminderung für andere Wohnungen: Eine Wohnung kann unattraktiver zu verkaufen sein, wenn ein anderer Eigentümer exklusive Nutzungsrechte an begehrten Gemeinschaftsflächen wie einem Garten hat. 
  • Eingeschränkte Veränderungsmöglichkeiten: Bauliche Veränderungen sind oft nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft möglich.
  • Instandhaltungspflicht: Je nach Vereinbarung muss der Nutzungsberechtigte für Pflege und Instandhaltung der Fläche sorgen.
Inhaltsüberblick
Sondernutzungsrecht

FAQ

Das Sondernutzungsrecht wird in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder durch einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt. Es muss klar definiert sein, welche Fläche betroffen ist und welche Nutzungsrechte damit verbunden sind. In der Regel erfolgt eine genaue Beschreibung im Aufteilungsplan, sodass spätere Unklarheiten vermieden werden können.

Ein Sondernutzungsrecht ist grundsätzlich an das dazugehörige Wohnungseigentum gebunden und kann nicht separat verkauft werden. Beim Verkauf der Wohnung geht es automatisch auf den neuen Eigentümer über. Eine individuelle Übertragung oder Weitergabe ist nur möglich, wenn dies in der Teilungserklärung ausdrücklich erlaubt wird oder die Eigentümergemeinschaft zustimmt.

Ein Sondernutzungsrecht kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern, insbesondere in Städten mit begrenztem Raumangebot. In Berlin beispielsweise sind Wohnungen mit einem zugewiesenen Stellplatz oft teurer als vergleichbare Objekte ohne Parkplatz. Auch ein exklusiv nutzbarer Garten oder eine Dachterrasse kann den Wohnkomfort deutlich erhöhen und somit den Wiederverkaufswert der Immobilie verbessern. Gleichzeitig kann eine Wohnung unattraktiver sein, wenn ein wichtiger Bereich wie ein Garten oder eine Stellfläche ausschließlich einem anderen Eigentümer vorbehalten ist.

Ein einmal eingeräumtes Sondernutzungsrecht kann nur durch eine Änderung der Teilungserklärung oder durch einen einstimmigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft aufgehoben werden. In der Praxis ist dies selten und oft mit rechtlichen Herausforderungen verbunden. Ein Eigentümer kann jedoch sein Nutzungsrecht freiwillig aufgeben, was dann vertraglich mit der Eigentümergemeinschaft geregelt werden muss.

Ein Makler ist beim Kauf einer Wohnung besonders wichtig, weil er über Fachwissen zu Sondernutzungsrechten und deren Auswirkungen auf den Immobilienwert verfügt. Er kann prüfen, ob die anvisierte Wohnung über Sondernutzungsrechte verfügt oder ob andere Eigentümer exklusive Nutzungsrechte an wichtigen Gemeinschaftsflächen haben. Dadurch hilft er Käufern, unerwartete Einschränkungen zu vermeiden. Zudem kann ein Makler abschätzen, wie sich bestehende Sondernutzungsrechte auf den Wiederverkaufswert auswirken und ob diese eine Wertsteigerung oder eher eine Wertminderung bedeuten. Gerade in Ballungsräumen wie Berlin, wo Parkplätze und Grünflächen rar sind, kann er aufzeigen, ob ein Sondernutzungsrecht für Stellplätze oder Gartenflächen einen Mehrwert bietet.

Glossar
Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

NEUE IMMOBILIEN 48 STUNDEN VOR ALLEN ANDEREN ENTDECKEN!



Anmelden Abmelden

Klicken Sie hier um den Text zu editieren

Anja Kallweit-Pohl

Schreiben Sie uns

*“ zeigt erforderliche Felder an

Datenschutz*
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

NEUE IMMOBILIEN 48 STUNDEN VOR ALLEN ANDEREN ENTDECKEN!



Anmelden Abmelden

Klicken Sie hier um den Text zu editieren