Glossar

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken erheben, wenn ein Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt oder abgelöst wird. Sie dient dazu, den Zinsausfall der Bank auszugleichen, weil diese mit den ursprünglich vereinbarten Zinseinnahmen kalkuliert hat. Besonders bei langfristigen Darlehen mit fester Zinsbindung kann eine vorzeitige Rückzahlung teuer werden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Fälligkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung 

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn ein Immobilienkredit vor dem Ende der vereinbarten Zinsbindung vollständig oder teilweise zurückgezahlt wird. Dies kann beispielsweise beim Verkauf der Immobilie der Fall sein, wenn der Käufer das bestehende Darlehen nicht übernimmt und der Kredit vorzeitig abgelöst werden muss. Auch bei einer Umschuldung, also der Ablösung des alten Kredits durch ein neues, zinsgünstigeres Darlehen, verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem kann eine außerplanmäßige Sondertilgung außerhalb der vertraglich vereinbarten Möglichkeiten eine solche Gebühr nach sich ziehen, wenn dadurch der Bank Zinseinnahmen entgehen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Restlaufzeit, dem ursprünglichen Zinssatz und den aktuellen Marktzinsen.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  1. Restlaufzeit des Darlehens: Je länger die verbleibende Zinsbindung, desto höher kann die Entschädigung ausfallen.
  2. Zinsdifferenzschaden: Banken berechnen die Differenz zwischen dem ursprünglichen Zinssatz und dem aktuellen Marktzins für vergleichbare Kredite.
  3. Verwaltungskosten: Neben dem entgangenen Zinsgewinn werden häufig auch Bearbeitungsgebühren einbezogen.

Tipps durch Reduzierung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • Zinsbindungsfrist abwarten: Nach zehn Jahren kann ein Darlehen laut § 489 BGB mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kostenlos abgelöst werden.
  • Umschuldung geschickt planen: Falls eine Umschuldung notwendig ist, sollte geprüft werden, ob eine Bank eine Übernahme des Kredits ermöglicht.
  • Fehlerhafte Berechnung anfechten: Manche Banken setzen die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch an. Eine Überprüfung durch einen Experten kann helfen, die Kosten zu senken.

Nachteile der Vorfälligkeitsentschädigung

  • Hohe Zusatzkosten: Vorzeitige Ablösungen können teuer werden und den Verkaufserlös erheblich schmälern.
  • Eingeschränkte Flexibilität: Kreditnehmer sind an die vertraglich vereinbarten Laufzeiten gebunden und können nicht ohne Weiteres umschulden.
  • Komplexe Berechnung: Viele Kreditnehmer wissen nicht, wie die Gebühr genau berechnet wird, und zahlen möglicherweise mehr als nötig.
Inhaltsüberblick
Vorfälligkeitsentschädigung

FAQ

Eine der einfachsten Möglichkeiten ist, die zehnjährige Frist nach § 489 BGB abzuwarten, um den Kredit kostenlos abzulösen. Alternativ kann geprüft werden, ob eine fehlerhafte Berechnung der Bank vorliegt, die eine Reduzierung der Gebühr ermöglicht. In einigen Fällen bieten Banken auch die Möglichkeit, den Kredit auf einen neuen Käufer zu übertragen.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Restlaufzeit des Kredits und dem aktuellen Zinsniveau ab. In der Regel kann sie mehrere tausend bis zehntausend Euro betragen. Es empfiehlt sich, eine unabhängige Berechnung durchführen zu lassen, um überhöhte Forderungen zu vermeiden.

Eine Umschuldung kann sich trotz anfallender Vorfälligkeitsentschädigung lohnen, wenn die Zinsersparnis des neuen Darlehens die Kosten der Entschädigung übersteigt. Besonders in Niedrigzinsphasen kann es sinnvoll sein, die Ersparnis durch einen günstigeren Kredit gegen die einmalige Gebühr abzuwägen. Eine genaue Berechnung ist hier entscheidend.

Ja, Banken dürfen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht willkürlich festlegen. Die Berechnung muss sich an rechtliche Vorgaben halten, und überhöhte Forderungen können durch Gutachter oder Verbraucherschutzorganisationen überprüft werden. Zudem gibt es Klauseln, die eine Entschädigung ganz ausschließen, etwa bei einem Darlehen mit variabler Verzinsung oder nach Ablauf von zehn Jahren Vertragslaufzeit.

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Anja Kallweit-Pohl

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