Das Wohnrecht ist ein dingliches Nutzungsrecht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Es wird häufig als Absicherung für ältere Menschen genutzt, die ihre Immobilie verkaufen oder an potenzielle Erben verschenken, aber weiterhin darin wohnen bleiben möchten. Ein Wohnrecht kann lebenslang oder befristet gewährt werden und wird in der Regel im Grundbuch eingetragen, um die Rechte des Wohnberechtigten zu sichern.
Arten des Wohnrechts
Es gibt verschiedene Formen des Wohnrechts, die sich in ihrer Nutzung und rechtlichen Ausgestaltung unterscheiden:
- Lebenslanges Wohnrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie bis zu seinem Lebensende nutzen. Dies wird häufig bei Schenkungen oder Teilverkäufen von Immobilien vereinbart.
- Befristetes Wohnrecht: Das Wohnrecht wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt und endet automatisch nach dessen Ablauf.
- Entgeltliches oder unentgeltliches Wohnrecht: Während das Wohnrecht häufig kostenlos eingeräumt wird, kann es in einigen Fällen mit einer Zahlungspflicht verbunden sein, beispielsweise in Form einer vereinbarten Nutzungsgebühr.
Rechte und Pflichten der Wohnberechtigten
Der Wohnberechtigte hat das Recht, die Immobilie oder den definierten Teil davon zu bewohnen, ohne dass der Eigentümer ihn gegen seinen Willen entfernen kann. In vielen Fällen darf der Berechtigte jedoch keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Eigentümers vornehmen. Je nach Vereinbarung kann er auch verpflichtet sein, laufende Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung zu tragen. Zudem kann vertraglich festgelegt sein, dass kleinere Reparaturen vom Wohnberechtigten übernommen werden müssen.
Das Wohnrecht wird nicht vererbt und kann auch nicht verkauft werden. Es kann nur freiwillig gelöscht werden oder erlischt mit dem Tod des Berechtigten automatisch.
Vorteile des Wohnrechts
- Sicherung der Wohnsituation: Besonders für ältere Menschen bietet das Wohnrecht eine Absicherung, um weiterhin in der gewohnten Umgebung zu leben.
- Flexibilität für Eigentümer: Immobilienbesitzer können ihre Immobilie verkaufen oder vererben, ohne dass der Wohnberechtigte ausziehen muss.
- Grundbucheintragung als Schutz: Durch die Eintragung im Grundbuch ist das Wohnrecht gesichert und kann nicht ohne weiteres entzogen werden.
Nachteile des Wohnrechts
- Wertminderung der Immobilie: Immobilien mit eingetragenem Wohnrecht sind für Käufer oft weniger attraktiv, weil sie nicht sofort über das Objekt verfügen können.
- Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten: Der Eigentümer kann die Immobilie nicht frei vermieten oder nutzen, solange das Wohnrecht besteht.
- Pflichten des Wohnberechtigten: Je nach vertraglicher Vereinbarung können Kosten für Instandhaltung oder Betriebskosten auf den Wohnberechtigten übertragen werden.