Glossar

Wohnrecht 

Das Wohnrecht ist ein dingliches Nutzungsrecht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Es wird häufig als Absicherung für ältere Menschen genutzt, die ihre Immobilie verkaufen oder an potenzielle Erben verschenken, aber weiterhin darin wohnen bleiben möchten. Ein Wohnrecht kann lebenslang oder befristet gewährt werden und wird in der Regel im Grundbuch eingetragen, um die Rechte des Wohnberechtigten zu sichern.

Arten des Wohnrechts

Es gibt verschiedene Formen des Wohnrechts, die sich in ihrer Nutzung und rechtlichen Ausgestaltung unterscheiden:

  • Lebenslanges Wohnrecht: Der Berechtigte darf die Immobilie bis zu seinem Lebensende nutzen. Dies wird häufig bei Schenkungen oder Teilverkäufen von Immobilien vereinbart.
  • Befristetes Wohnrecht: Das Wohnrecht wird für einen bestimmten Zeitraum gewährt und endet automatisch nach dessen Ablauf.
  • Entgeltliches oder unentgeltliches Wohnrecht: Während das Wohnrecht häufig kostenlos eingeräumt wird, kann es in einigen Fällen mit einer Zahlungspflicht verbunden sein, beispielsweise in Form einer vereinbarten Nutzungsgebühr.

Rechte und Pflichten der Wohnberechtigten

Der Wohnberechtigte hat das Recht, die Immobilie oder den definierten Teil davon zu bewohnen, ohne dass der Eigentümer ihn gegen seinen Willen entfernen kann. In vielen Fällen darf der Berechtigte jedoch keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Eigentümers vornehmen. Je nach Vereinbarung kann er auch verpflichtet sein, laufende Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung zu tragen. Zudem kann vertraglich festgelegt sein, dass kleinere Reparaturen vom Wohnberechtigten übernommen werden müssen.

Das Wohnrecht wird nicht vererbt und kann auch nicht verkauft werden. Es kann nur freiwillig gelöscht werden oder erlischt mit dem Tod des Berechtigten automatisch.

Vorteile des Wohnrechts

  • Sicherung der Wohnsituation: Besonders für ältere Menschen bietet das Wohnrecht eine Absicherung, um weiterhin in der gewohnten Umgebung zu leben.
  • Flexibilität für Eigentümer: Immobilienbesitzer können ihre Immobilie verkaufen oder vererben, ohne dass der Wohnberechtigte ausziehen muss.
  • Grundbucheintragung als Schutz: Durch die Eintragung im Grundbuch ist das Wohnrecht gesichert und kann nicht ohne weiteres entzogen werden.

Nachteile des Wohnrechts

  • Wertminderung der Immobilie: Immobilien mit eingetragenem Wohnrecht sind für Käufer oft weniger attraktiv, weil sie nicht sofort über das Objekt verfügen können.
  • Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten: Der Eigentümer kann die Immobilie nicht frei vermieten oder nutzen, solange das Wohnrecht besteht.
  • Pflichten des Wohnberechtigten: Je nach vertraglicher Vereinbarung können Kosten für Instandhaltung oder Betriebskosten auf den Wohnberechtigten übertragen werden.
Inhaltsüberblick
Wohnrecht 

FAQ

Ein Wohnrecht wird durch eine notarielle Vereinbarung festgelegt und anschließend in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Dadurch erhält der Wohnberechtigte eine gesicherte Rechtsposition, die auch bei einem Verkauf der Immobilie bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass selbst ein neuer Eigentümer das Wohnrecht respektieren muss, wodurch dem Wohnberechtigten ein hohes Maß an Sicherheit geboten wird.

Ein Wohnrecht kann durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dem Wohnberechtigten und dem Eigentümer aufgehoben werden. In manchen Fällen kann es auch durch eine Entschädigungszahlung abgelöst werden. Ist nichts anderes vereinbart, endet ein lebenslanges Wohnrecht mit dem Tod des Berechtigten. Falls es zu Streitigkeiten über die Aufhebung kommt, kann eine gerichtliche Klärung notwendig sein, insbesondere wenn eine der Parteien die Bedingungen der Aufhebung nicht akzeptiert.

Da die Immobilie durch das Wohnrecht für den Käufer nicht sofort nutzbar ist, kann dies den Marktwert senken. Die Wertminderung hängt von der Dauer des Wohnrechts und dem Alter des Berechtigten ab. Bei einer langfristigen Nutzung kann sich dies erheblich auf den Verkaufswert auswirken. Potenzielle Käufer berücksichtigen oft, dass sie erst nach dem Ende des Wohnrechts über die Immobilie verfügen können, was je nach geplanter Nutzung ein entscheidender Faktor sein kann.

Ein Makler kann helfen, den Marktwert einer Immobilie mit Wohnrecht realistisch einzuschätzen und potenzielle Käufer über die rechtlichen Konsequenzen aufzuklären. Zudem kann er Möglichkeiten prüfen, das Wohnrecht vertraglich anzupassen oder alternative Lösungen mit Käufer und Wohnberechtigtem zu verhandeln. Durch seine Erfahrung kann er auch Empfehlungen für Vertragsklauseln geben, die beide Parteien absichern und einen reibungslosen Verkaufsprozess ermöglichen.

Ein Wohnrecht ist grundsätzlich höchstpersönlich und kann nicht vererbt oder verkauft werden. Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Wohnrecht automatisch, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Falls ein Wohnberechtigter freiwillig auf sein Wohnrecht verzichten möchte, kann eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer gefunden werden, in der Regel gegen eine Ablösesumme. Käufer einer Immobilie mit bestehendem Wohnrecht sollten sich daher genau über die Bedingungen informieren, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen.

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Anja Kallweit-Pohl

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