Glossar

Zugesicherte Eigenschaft 

Die zugesicherte Eigenschaft ist eine vertraglich festgelegte Beschaffenheit einer Immobilie, die der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich zusichert. Dabei handelt es sich um eine Eigenschaft, die über die allgemeine Beschaffenheit hinausgeht und als verbindlich zugesagt gilt. Falls sich nach dem Kauf herausstellt, dass das Haus oder die Wohnung diese zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt, kann der Käufer rechtliche Ansprüche geltend machen, wie beispielsweise eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Relevanz zugesicherter Eigenschaften im Immobilienkauf

Zugesicherte Eigenschaften sind besonders im Rahmen des Immobilienkaufs von Bedeutung, weil sie Käufer vor unerwarteten Mängeln oder Fehlinformationen schützen. Typische Beispiele für zugesicherte Eigenschaften sind:

  • Wohnflächenangaben: Wenn im Kaufvertrag eine bestimmte Wohnfläche zugesichert wird, darf die tatsächliche Fläche nicht erheblich davon abweichen.
  • Baujahr und Modernisierungen: Angaben zum Baujahr oder zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen müssen korrekt sein.
  • Bebaubarkeit eines Grundstücks: Falls ein Grundstück als bebaubar verkauft wird, muss diese Möglichkeit rechtlich gegeben sein.
  • Freiheit von Altlasten: Wenn der Verkäufer zusichert, dass keine Altlasten oder Belastungen bestehen, dürfen sich nachträglich keine Umweltbelastungen oder rechtliche Einschränkungen herausstellen.

Vorteile zugesicherter Eigenschaften bei Immobilien

  • Rechtssicherheit für Käufer: Eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft kann im Streitfall als Grundlage für Ansprüche genutzt werden.
  • Verbindlichkeit für den Verkäufer: Der Käufer erhält Schutz vor Fehlinformationen oder nachträglichen Abweichungen.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Klare Regelungen im Kaufvertrag verhindern spätere Auseinandersetzungen über strittige Immobilieneigenschaften.

Nachteile zugesicherter Eigenschaften bei Immobilien

  • Haftungsrisiko für den Verkäufer: Falls die Immobilie nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht, kann der Verkäufer für Abweichungen haftbar gemacht werden.
  • Beweislast kann kompliziert sein: In manchen Fällen ist es schwierig, nachzuweisen, dass eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde.
  • Nachträgliche Mängelfeststellung: Nicht alle zugesicherten Eigenschaften sind sofort ersichtlich, was zu späteren juristischen Auseinandersetzungen führen kann.
Inhaltsüberblick
Zugesicherte Eigenschaft 

FAQ

Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder nicht wie vereinbart vorhanden ist, kann der Käufer rechtliche Ansprüche geltend machen. Je nach Situation kann dies eine Minderung des Kaufpreises, eine Nachbesserung durch den Verkäufer oder sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag bedeuten. In schweren Fällen kann Schadensersatz verlangt werden, insbesondere wenn durch die falsche Zusicherung finanzielle Nachteile entstanden sind.

Käufer sollten darauf achten, dass alle wichtigen Eigenschaften schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Zudem ist zu empfehlen, die Immobilie vor dem Kauf genau zu prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten durch einen Bausachverständigen erstellen zu lassen. Bei Unsicherheiten kann auch ein Immobilienmakler oder Anwalt helfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und rechtlich bindend sind.

Welche zugesicherten Eigenschaften sind besonders wichtig? Zu den wichtigsten zugesicherten Eigenschaften gehören die Wohnfläche, der bauliche Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen sowie die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Auch die Ausstattung und die energetische Effizienz können für den Käufer entscheidend sein. Wenn eine dieser Eigenschaften falsch angegeben wird, kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben.

Was ist der Unterschied zwischen einer zugesicherten Eigenschaft und einer allgemeinen Beschreibung? Eine zugesicherte Eigenschaft ist eine verbindliche und rechtlich relevante Angabe, die im Kaufvertrag explizit zugesichert wird. Eine allgemeine Beschreibung hingegen stellt lediglich eine unverbindliche Darstellung dar, die keinen rechtlichen Anspruch begründet. Daher sollten Käufer darauf achten, dass wesentliche Eigenschaften ausdrücklich als „zugesichert“ im Vertrag stehen, um rechtliche Sicherheit zu haben.

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Anja Kallweit-Pohl

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