Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die auf eine zusätzliche, nicht als Hauptwohnsitz genutzte Immobilie erhoben wird. Sie wird von vielen Städten und Gemeinden erhoben, um den kommunalen Haushalt zu stärken und die Zahl der ungenutzten Zweitwohnungen zu reduzieren. Die Steuer betrifft sowohl Eigentümer als auch Mieter, die eine zweite Wohnung zu Freizeitzwecken, als Pendlerunterkunft oder aus beruflichen Gründen nutzen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer variiert je nach Kommune und wird meist als Prozentsatz der jährlichen Nettokaltmiete oder des fiktiven Mietwerts bei Eigentumswohnungen berechnet. In vielen Städten liegt der Steuersatz zwischen 5 % und 15 % der Jahreskaltmiete, in besonders gefragten Wohnlagen kann er höher sein.
Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer
Die Steuer wird fällig, wenn eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz genutzt wird und sich in einer Gemeinde befindet, die diese Abgabe erhebt. Sie gilt nicht für Ferienwohnungen, die ausschließlich gewerblich vermietet werden, sondern nur für privat genutzte Zweitwohnungen. Besonders in Großstädten wie Berlin oder in Regionen mit hoher Wohnraumnachfrage wie im berlinnahen Brandenburg wird die Zweitwohnungssteuer erhoben, um die Zahl der Leerstände und ungenutzten Zweitwohnungen zu verringern.
Ausnahmen und Befreiungen von der Zweitwohnungssteuer
- Berufliche Nutzung: In einigen Fällen kann die Steuer erlassen werden, wenn die Zweitwohnung aus zwingenden beruflichen Gründen genutzt wird und sich der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde befindet.
- Geringverdiener und Studenten: Manche Städte gewähren Ermäßigungen oder Befreiungen für Studenten oder Personen mit geringem Einkommen.
- Ehegattenregelung: Ist die Zweitwohnung die Unterkunft eines Ehepartners, kann eine Befreiung möglich sein.
- Verzicht auf den Zweitwohnsitz: Wer eine Nebenwohnung aufgibt und den Hauptwohnsitz dorthin verlegt, kann die Steuer umgehen.
Vorteile der Zweitwohnungssteuer
- Schutz der Anwohner und lokale Wohnraumversorgung: In stark nachgefragten Städten wie Berlin oder Potsdam trägt die Steuer dazu bei, dass weniger Wohnungen ungenutzt bleiben und langfristig mehr Wohnraum für Hauptmieter oder -eigentümer zur Verfügung steht.
- Gerechtigkeit im Steuerwesen: Hauptwohnsitzinhaber zahlen Kommunalsteuern und tragen zur Infrastrukturfinanzierung bei. Die Zweitwohnungssteuer stellt sicher, dass auch Nebenwohnsitzinhaber ihren Anteil an den kommunalen Kosten leisten.
- Verhinderung von spekulativem Leerstand: Eigentümer, die Zweitwohnungen über lange Zeiträume ungenutzt lassen, könnten durch die Steuer dazu motiviert werden, die Wohnung entweder als Hauptwohnsitz zu nutzen oder zu vermieten.
Nachteile der Zweitwohnungssteuer
- Zusätzliche finanzielle Belastung für Pendler und Studierende: Wer aus beruflichen oder Bildungsgründen eine Zweitwohnung benötigt, zahlt oft zusätzlich zur Miete hohe Steuern.
- Unterschiedliche Regelungen je nach Stadt: Die Besteuerung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Während einige Städte hohe Steuersätze verlangen (z. B. Berlin mit 15 %), verzichten andere Kommunen in Brandenburg komplett darauf. Dies kann zu Unsicherheiten bei Eigentümern und Mietern führen.
- Bürokratischer Aufwand: Die Berechnung und Erhebung der Zweitwohnungssteuer erfordert Verwaltungsaufwand für Mieter, Eigentümer und Behörden. Auch die Beantragung von Ausnahmen oder Befreiungen kann kompliziert sein.
Was die Zweitwohnungssteuer in Berlin und Brandenburg bedeutet
Die Zweitwohnungssteuer ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt von der Kommune ab:
- Berlin erhebt eine Zweitwohnungssteuer von 15 % der Jahresnettokaltmiete. Wer also eine Zweitwohnung in Berlin mit einer monatlichen Kaltmiete von 1.000 € besitzt, zahlt pro Jahr 1.800 € (15 % von 12.000 €).
- In Potsdam (Brandenburg) beträgt der Steuersatz aktuell 10 % der Nettokaltmiete. Wer dort eine Nebenwohnung für 800 € monatlich unterhält, zahlt jährlich 960 € Zweitwohnungssteuer.
- Brandenburg an der Havel erhebt dagegen keine Zweitwohnungssteuer, sodass Eigentümer und Mieter hier keine zusätzliche Abgabe leisten müssen.
Wenn Sie eine Immobilie als Zweitwohnsitz in Berlin oder Brandenburg suchen, sollten solche Kosten mit einkalkuliert werden.