Wichtige Unterlagen für den Hausverkauf
1. Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist besonders wichtig zur Information für Kaufinteressenten und kann beim Grundbuchamt angefordert werden. Aus dem aktuellen Grundbuchauszug gehen unter anderem die Eigentumsverhältnisse, die Lage und die Nutzungsart des Grundstücks hervor. Zudem sind hier Belastungen, wie Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönliche Dienstbarkeiten eingetragen.
Damit der Hausverkauf reibungslos vonstattengeht, sollten eingetragenen Rechte gegebenenfalls vorab gelöscht werden, um den Grundbuchauszug sauber zu halten und den Verkaufserfolg zu erhöhen. Dies gilt zum Beispiel, wenn ein Darlehen bereits abbezahlt wurde, das im Grundbuch noch mit einer Grundschuld eingetragen ist. Bevor mit dem Hausverkauf gestartet wird, sollte sich der Hausverkäufer um eine entsprechende Löschungsbewilligung kümmern.
2. Flurkarte
Die Flurkarte aus dem Liegenschaftsverzeichnis informiert den Kaufinteressenten über die genaue örtliche Lage und Abgrenzung des Grundstücks. Dabei kann eine aktuelle Flurkarte bei der zuständigen Behörde angefordert werden. Wichtig zu wissen ist, dass ein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann.
3. Baulastenverzeichnis
Viele Kaufinteressenten gehen auf Nummer sicher, wenn sie eine Immobilie kaufen wollen. Deshalb ist auch die Bereitstellung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis sinnvoll, mit dem sich die Interessenten über eventuell bestehende Baulasten informieren können. Ein Beispiel für eine Baulast kann etwa die Erlaubnis sein, dass der Nachbar sein Haus auf der Grundstücksgrenze errichten durfte.
4. Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Kaufinteressenten beim Besichtigungstermin ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Allgemein gibt es zwei Arten von Energieausweisen, wobei die Voraussetzungen unterschiedlich sind. In jedem Fall muss der Energieausweis jedoch bei einem Energieberater in Auftrag gegeben werden, wobei die Erstellung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
5. Mietvertrag
Ist die Immobilie, die verkauft werden soll, vermietet, stellen auch die Mietverträge einen wichtigen Teil der Unterlagen dar. Denn der Käufer der Immobilie muss die Rechte und Pflichten aus Mietverträgen übernehmen und sollte sich entsprechend über die genauen Konditionen informieren können.
6. Baupläne/Grundrisse
Viele Kaufinteressenten wünschen sich auch einen Blick auf die Baupläne und Grundrisszeichnungen einer Immobilie, um sich schnell und einfach einen Überblick über die Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen.
Zusätzliche Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Für den Verkauf einer Eigentumswohnung sind zum einen die gleichen Unterlagen wie für den Hausverkauf wichtig, die oben bereits genannt wurden. Zum anderen werden aber noch zusätzliche Unterlagen benötigt:
1. Teilungserklärung bzw. Teilungsvereinbarung
Wohneigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Deshalb sollten dem Kaufinteressenten bei einer Eigentumswohnung diese Unterlagen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Teilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung gehen die exakten Gegebenheiten des Wohneigentums hervor. Darüber hinaus sind diese Papiere immer Bestandteil des späteren Kaufvertrags.
2. Protokolle der Eigentümerversammlungen
Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird der Käufer automatisch Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier müssen viele Entscheidungen, die das Haus betreffen, in dem die Wohnung liegt, gemeinsam getroffen werden. Deshalb möchten viele Kaufinteressenten die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen sehen, um einen Einblick in die Wohnungseigentümergemeinschaft zu bekommen. In der Regel reichen die letzten drei Protokolle für einen guten Überblick aus.
Unterlagenrecherche frühzeitig und vollständig erledigen
Wichtig ist, sich frühzeitig darum zu kümmern, die genannten Unterlagen zusammenzustellen. Wie bereits erwähnt, kann es etwas dauern, bis zum Beispiel der Energieausweis vorliegt oder eine Löschungsbewilligung eingeholt worden ist. Auch muss man sich manchmal erst informieren, wo und wie manche Unterlagen beantragt werden können. Wird der Immobilienverkauf über einen erfahrenen Immobilienmakler abgewickelt, kümmert er sich auf Wunsch auch um die mühselige Unterlagenrecherche und die notwendigen Behördengänge. Als Profi weiß ein Makler genau, dass unvollständige Unterlagen einen schlechten Eindruck wecken können, den Sie als Immobilienverkäufer lieber vermeiden sollten. Rosa Immobilien unterstützt Sie gern.