Eine geerbte Immobilie bringt oft Fragen mit sich: Wer darf verkaufen, wie läuft die Grundbuchänderung ab, und was passiert mit Miterben oder laufenden Verträgen?
Die ROSA Immobilien GmbH begleitet Eigentümer in Berlin & Brandenburg Schritt für Schritt beim rechtssicheren Verkauf geerbter Immobilien.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Erbfolge, Bewertung, Steuern und den Verkaufsablauf.
Zuerst die Erbfolge klären – über Testament, Erbschein oder gemeinschaftlichen Erbnachweis – und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.
Nein. Bei mehreren Erben muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.
Das Nachlassgericht übermittelt den Erbnachweis. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei.
ROSA Immobilien erstellt eine marktorientierte Bewertung unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, Nachfrage und eventuellen Belastungen im Grundbuch.
Eine Spekulationssteuer entfällt meist, wenn der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre besessen oder selbst bewohnt hat. Eine Beratung durch Steuerexperten ist dennoch sinnvoll.
Die Immobilie kann nur gemeinsam verkauft oder im Streitfall versteigert werden (Teilungsversteigerung). Wir unterstützen bei der Bewertung und Einigung.
Ja, sobald der Erbnachweis vorliegt und das Grundbuch berichtigt wurde. Parallel kann der Verkaufsprozess vorbereitet werden.
Nach Bewertung und Unterlagenprüfung übernehmen wir die Vermarktung, Interessentenauswahl, Bonitätsprüfung und begleiten bis zum Notartermin.
Diese gehen automatisch auf die Erben über. Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bei Erbimmobilien spielen Emotionen oft eine Rolle. Wir helfen, den Marktwert objektiv zu bestimmen und realistisch zu verhandeln.


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