FAQ

Häufige Fragen zu geerbten Immobilien

Eine geerbte Immobilie bringt oft Fragen mit sich: Wer darf verkaufen, wie läuft die Grundbuchänderung ab, und was passiert mit Miterben oder laufenden Verträgen?
Die ROSA Immobilien GmbH begleitet Eigentümer in Berlin & Brandenburg Schritt für Schritt beim rechtssicheren Verkauf geerbter Immobilien.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Erbfolge, Bewertung, Steuern und den Verkaufsablauf.

Was ist der erste Schritt nach dem Erben einer Immobilie?

Zuerst die Erbfolge klären – über Testament, Erbschein oder gemeinschaftlichen Erbnachweis – und die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.

Darf jeder Erbe die Immobilie verkaufen?

Nein. Bei mehreren Erben muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.

Wie funktioniert die Grundbuchberichtigung?

Das Nachlassgericht übermittelt den Erbnachweis. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei.

Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie ermittelt?

ROSA Immobilien erstellt eine marktorientierte Bewertung unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, Nachfrage und eventuellen Belastungen im Grundbuch.

Welche Steuern fallen beim Verkauf an?

Eine Spekulationssteuer entfällt meist, wenn der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre besessen oder selbst bewohnt hat. Eine Beratung durch Steuerexperten ist dennoch sinnvoll.

Was passiert, wenn sich die Erben uneinig sind?

Die Immobilie kann nur gemeinsam verkauft oder im Streitfall versteigert werden (Teilungsversteigerung). Wir unterstützen bei der Bewertung und Einigung.

Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Ja, sobald der Erbnachweis vorliegt und das Grundbuch berichtigt wurde. Parallel kann der Verkaufsprozess vorbereitet werden.

Wie läuft der Verkauf bei ROSA Immobilien ab?

Nach Bewertung und Unterlagenprüfung übernehmen wir die Vermarktung, Interessentenauswahl, Bonitätsprüfung und begleiten bis zum Notartermin.

Was passiert mit laufenden Mietverhältnissen?

Diese gehen automatisch auf die Erben über. Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Worauf sollte ich beim Preis achten?

Bei Erbimmobilien spielen Emotionen oft eine Rolle. Wir helfen, den Marktwert objektiv zu bestimmen und realistisch zu verhandeln.

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

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Anja Kallweit-Pohl

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