FAQ

Häufige Fragen zur Eigentumswohnung

Der Verkauf oder die Verwaltung einer Eigentumswohnung (ETW) bringt oft spezielle Fragen mit sich – von der Teilungserklärung über das Hausgeld bis zur Verwaltung. Die ROSA Immobilien GmbH erklärt hier, worauf Eigentümer in Berlin & Brandenburg achten sollten, wenn sie eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verwalten lassen. Unsere Antworten sind praxisnah und helfen dabei, typische Stolperfallen rund um Eigentümergemeinschaft, Kosten und rechtliche Besonderheiten zu vermeiden.

Was ist eine Teilungserklärung und warum ist sie wichtig?

Die Teilungserklärung regelt, wie das Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Treppenhaus) aufgeteilt ist. Sie ist Grundlage für jeden Verkauf und Mietvertrag.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Dazu zählen alle Bauteile, die für das Gebäude insgesamt wichtig sind: Dach, Außenwände, Fensterrahmen, Leitungen, Treppenhaus, Heizung (sofern zentral). Reparaturen werden gemeinschaftlich getragen.

Was ist Hausgeld und was deckt es ab?

Das Hausgeld umfasst alle laufenden Kosten für Verwaltung, Instandhaltung, Versicherungen und gemeinschaftliche Betriebskosten. Es wird monatlich an die Hausverwaltung gezahlt.

Wie läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung ab?

Wie beim Hausverkauf: Wertermittlung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Notartermin. Zusätzlich prüfen wir Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen.

Kann ich eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen?

Ja. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis (§566 BGB). Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist erst nach Eigentumsumschreibung möglich.

Welche Unterlagen braucht man für den Verkauf einer ETW?

Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Energieausweis, Grundbuchauszug, Wirtschaftsplan, letzte Eigentümerversammlungs-Protokolle, Hausgeldabrechnung, ggf. Nachweise zu Modernisierungen.

Was ist beim Verkauf an Kapitalanleger zu beachten?

Anleger achten besonders auf Rendite, Miethöhe, Hausgeld und Zustand des Gemeinschaftseigentums. Eine vollständige Unterlagenmappe ist entscheidend.

Wer entscheidet über Instandhaltungen im Gebäude?

Die Eigentümergemeinschaft. Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung gefasst und im Protokoll festgehalten.

Was ist eine Sonderumlage?

Eine Sonderumlage ist ein einmaliger Betrag, den alle Eigentümer zahlen, wenn das Instandhaltungsrücklagenkonto für größere Maßnahmen (z. B. Dach, Fassade) nicht ausreicht.

Was macht eine Hausverwaltung?

Sie organisiert die Instandhaltung, erstellt Abrechnungen, lädt zur Eigentümerversammlung ein und setzt Beschlüsse um. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Verwaltern zusammen.

Maklerin von Rosa Immobilien für Berlin und Brandenburg

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Anja Kallweit-Pohl

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