Die Teilungserklärung regelt, wie das Gebäude in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Treppenhaus) aufgeteilt ist. Sie ist Grundlage für jeden Verkauf und Mietvertrag.
Dazu zählen alle Bauteile, die für das Gebäude insgesamt wichtig sind: Dach, Außenwände, Fensterrahmen, Leitungen, Treppenhaus, Heizung (sofern zentral). Reparaturen werden gemeinschaftlich getragen.
Das Hausgeld umfasst alle laufenden Kosten für Verwaltung, Instandhaltung, Versicherungen und gemeinschaftliche Betriebskosten. Es wird monatlich an die Hausverwaltung gezahlt.
Wie beim Hausverkauf: Wertermittlung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Notartermin. Zusätzlich prüfen wir Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen.
Ja. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis (§566 BGB). Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist erst nach Eigentumsumschreibung möglich.
Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Energieausweis, Grundbuchauszug, Wirtschaftsplan, letzte Eigentümerversammlungs-Protokolle, Hausgeldabrechnung, ggf. Nachweise zu Modernisierungen.
Anleger achten besonders auf Rendite, Miethöhe, Hausgeld und Zustand des Gemeinschaftseigentums. Eine vollständige Unterlagenmappe ist entscheidend.
Die Eigentümergemeinschaft. Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung gefasst und im Protokoll festgehalten.
Eine Sonderumlage ist ein einmaliger Betrag, den alle Eigentümer zahlen, wenn das Instandhaltungsrücklagenkonto für größere Maßnahmen (z. B. Dach, Fassade) nicht ausreicht.
Sie organisiert die Instandhaltung, erstellt Abrechnungen, lädt zur Eigentümerversammlung ein und setzt Beschlüsse um. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Verwaltern zusammen.


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