Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt gegen eine geringe Gebühr beantragt werden. Dazu muss der Käufer einen Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer vorlegen. Wichtig ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung aber nicht nur für den reibungslosen Immobilienverkauf bzw. kauf , sondern indirekt auch für die Immobilienfinanzierung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf/-verkauf
Bei einem Immobilienverkauf ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung unabdingbar. Denn nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung darf das Grundbuchamt den Immobilienkäufer als neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen. So kann ein Immobilienkauf bzw. -verkauf ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht abgeschlossen werden, sofern für den Kauf Grunderwerbsteuer zu zahlen ist.
In § 22 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) heißt es dazu: „Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist.“
Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 Prozent der Kaufsumme. In Berlin sind es derzeit beispielsweise 6 % und in Brandenburg 6,5 % (Stand Mai 2020).
Zwar sind sowohl der Immobilienverkäufer als auch der Immobilienkäufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet, allgemein wird allerdings in Kaufverträgen meistens der Käufer als Steuerpflichtiger vereinbart.
Unter bestimmten Umständen ist der Käufer von der Grunderwerbsteuer befreit. In diesen Fällen braucht man keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung:
- Bei Schenkungen
- Bei Erbschaften
- Bei Grundstücks- und Immobilienkäufen unter Verwandten ersten Grades
- Bei einem Kaufpreis von weniger als 2.500 €
Wichtig zu wissen: Bei der Grunderwerbsteuer gibt es keinen Freibetrag! Wenn ein Grundstück oder eine Immobilie mehr als 2.500 € kostet, muss auf den gesamten Kaufpreis Grunderwerbsteuer bezahlt werden und es wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung benötigt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Immobilienfinanzierung
Auch für die Immobilienfinanzierung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bedeutung. Bei den meisten Kreditinstituten hängt die Auszahlung des Darlehens von der Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch ab. Erst wenn die Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen wurde, wird der Kaufpreis von den Banken überwiesen.
Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie dient dazu, die Schulden des neuen Eigentümers einer finanzierten Immobilie abzusichern. Durch die Eintragung der Grundschuld kann die Immobilie nicht ohne Zustimmung des Kreditgebers verkauft werden. Die Grundschuld gilt damit als Absicherung des Kreditinstituts, falls der Darlehensnehmer nicht mehr zahlen kann.
Die Grundschuld des neuen Eigentümers kann aber erst dann eingetragen werden, wenn der neue Eigentümer bereits im Grundbuch steht. Wie bereits erläutert, wird dafür wiederum die Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht, wenn es sich nicht um eine der genannten Ausnahmen handelt. Somit ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung indirekt auch eine Voraussetzung für die Immobilienfinanzierung.
Nichts vergessen beim Immobilienkauf bzw. -verkauf
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, sind Sie mit der Beauftragung eines erfahrenen Immobilienmaklers auf der sicheren Seite. Wir kennen uns mit den rechtlichen Vorschriften beim Immobiliengeschäft genau aus.
Bei uns werden Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten beraten, sodass Sie bei Ihrem Immobilienverkauf oder -kauf in Berlin oder Brandenburg keinen wichtigen Schritt vergessen und alles reibungslos abläuft.