Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte, kann dies auf eigene Faust angehen oder einen Immobilienmakler beauftragen. Viele Personen unterschätzen, wie lang die To-Do-Liste ist, die es bei der Veräußerung von Immobilien zu beachten gilt. Nur um die Maklercourtage einzusparen, sollte man sich nicht aufs Glatteis begeben und vielleicht entscheidende Fehler begehen, die am Ende zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.
Wir erklären im Folgenden, welche Aufgaben ein guter Makler übernimmt und wieso die Arbeit des Maklers den Immobilienverkauf deutlich erleichtert.
Die Aufgaben des Immobilienmaklers im Überblick
Ein kompetenter Makler wird Sie in folgenden Bereichen mit seinem Fachwissen unterstützen:
- gezielte Inserierung und Vermarktung der Immobilie
- Einhaltung vertraglicher und rechtlicher Aspekte
- alle Angelegenheiten rund um Verkauf oder Vermietung
Zur durchdachten Vermarktung der Immobilie gehört im ersten Schritt die Ermittlung des Wertes. Die Erfahrung des Maklers hilft dabei, einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. Idealerweise wählen Sie einen Makler aus Ihrer Region, der dazu fähig ist, die Lage des Marktes gut einzuschätzen.
Im zweiten Schritt wird das Angebot inseriert. Dafür wird in der Regel ein sogenanntes Exposé erstellt. Dieses zeigt Ihre Immobilie in einem vorteilhaften Licht und kann damit die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Verkauf deutlich erhöhen. Makler haben zudem hervorragenden Zugang zu potentiellen Käufern (oder Mietern) und können daher eine Immobilie oftmals sehr zügig verkaufen (oder vermieten).
Auch die Einhaltung vertraglicher und rechtlicher Aspekte wird durch den Immobilienmakler sichergestellt. Der Makler wird Sie dabei unterstützen, die notwendigen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Energieausweis etc.) anzufordern.
Der Makler organisiert darüber hinaus auch selbstständig Besichtigungstermine, prüft die Bonität möglicher Mieter oder Käufer und sorgt im letzten Schritt für eine reibungslose Übergabe der Immobilie. Sie haben mit dem Verkauf oder der Vermietung der Immobilie letztlich wenig zu tun und sparen sich eine Menge Stress. Dennoch arbeiten Sie natürlich immer Hand in Hand mit dem Immobilienmakler, der Sie in jeden seiner Schritte mit einbeziehen wird – sofern Sie das wünschen.
Welche Kosten entstehen und wer zahlt den Makler?
Seit Anfang 2015 gilt in Bezug auf den Immobilienmakler das sogenannte Besteller-Prinzip für Mietimmobilien. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss die anfallenden Maklerkosten für den Fall einer Vermietung selbst zahlen. Im August 2019 wurde außerdem ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass die Maklercourtage in Zukunft immer gerecht zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden muss.
Über die Maklerprovision für den Immobilienverkauf einigen sich nach dem aktuellen Stand Verkäufer und Makler. Hier steht die Frage, ob die Provision durch den Käufer oder direkt durch den Verkäufer zu zahlen ist. Die Varianten der Innenprovision oder der Außenprovision weisen verschiedenen Vorteile und Nachteile auf. Fragen Sie uns gerne nach weitere Informationen zu dem Thema!
Bei der Vermietung von Immobilien werden maximal zwei Nettokaltmieten als Maklervergütung fällig. Dieser Betrag ist vom Vermieter zu entrichten (sofern er den Makler beauftragt hat).
Soll eine Immobilie verkauft werden, liegt die Maklerprovision in der Regel bei 3% bis 6 % zzgl. der Mehrwertsteuer des Verkaufswertes. In manchen Bundesländern wird die Provision komplett auf den Verkäufer abgewälzt, während in anderen Bundesländern die Provision zu gleichen Teilen getragen wird. Hier ist in Zukunft zu erwarten, dass eine bundesweite Vereinheitlichung folgt.
Fazit zur Beauftragung eines Immobilienmaklers
Abschließend lässt sich festhalten, dass Immobilienmakler viele wichtige Aufgaben übernehmen, damit der Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken so reibungslos wie möglich abläuft. Sie profitieren von einem breiten Spektrum an Dienstleistungen und verhindern, dass Sie über juristische Fallstricke stolpern.
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