Damit eine fachkundige Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Makler erfolgen kann, brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Mit unserer Checkliste Immobilienbewertung helfen wir Ihnen dabei, gleich alle wichtigen Unterlagen für die Immobilienbewertung zusammen zu haben.
Checkliste: Wichtige Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung
Der Wert einer Immobilie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zu nennen sind da beispielsweise die Lage, die Größe, die Ausstattung, der Zustand und die Besonderheiten. Um aus allen Fakten rund um die Immobilie den Verkehrswert ermitteln zu können, sind folgende Unterlagen notwendig:
1. Aktueller Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist die Basis der Immobilienbewertung und soll deshalb als erster Punkt dieser Checkliste genannt werden. Er enthält alle bedeutenden Informationen über das Grundstück, wie Eigentumsverhältnisse, Grundschulden und Nießbrauchrechte. Wichtig für die Immobilienbewertung sind die Ansprüche Dritter, die im Grundbuchauszug aufgeführt sind. Einen Grundbuchauszug bekommen Sie beim Grundbuchamt. Für die fundierte und aktuelle Immobilienbewertung sollte er nicht älter als drei Monate sein.
2. Auszug aus der Flurkarte
Auch sehr wichtig für die Immobilienbewertung ist ein Auszug aus der Flurkarte. Aus der Flurkarte lassen sich die Größe und die Lage des Grundstücks ablesen. Den Auszug bekommen Sie beim Katasteramt und er sollte für die Immobilienbewertung ebenfalls maximal drei Monate alt sein.
3. Bauzeichnungen der Immobilie
Die Bauzeichnungen einer Immobilie enthalten alle geometrischen und statischen Informationen zum Gebäude. Sie sind wichtig für die Immobilienbewertung, weil sie die räumlichen Ausmaße und Materialien beinhalten. Neben den Grundrissen gehören auch Schnittzeichnungen zu den Bauzeichnungen. Sie geben Aufschluss über die Anzahl und Art der Zimmer, die Raumaufteilung und -größen. Wichtig sind aktuelle Bauzeichnungen, die auch spätere An- und Umbauten aufzeigen.
4. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Ein Baulastenverzeichnis bietet Informationen über alle Verpflichtungen des Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde. Währen diese Informationen in Bayern im Grundbuch zu finden sind, führt jedes andere Bundesland ein extra Baulastverzeichnis. Einen Auszug daraus können Immobilieneigentümer im Bauordnungsamt beantragen.
5. Wohnflächenberechnung
Um eine exakte Immobilienbewertung vornehmen zu können, ist die Wohnfläche der Immobilie von größter Bedeutung. Diesbezüglich gibt es bestimmte Regeln, nach denen die Wohnfläche ermittelt werden muss. Liegt noch keine Wohnflächenberechnung vor, kann diese anhand der Baupläne vom Immobiliengutachter erstellt werden.
6. Modernisierungsnachweise
Der Wert einer Immobilie hängt zudem maßgeblich von ihrem Zustand ab. Deshalb sind auch Nachweise zu Modernisierungen für die Immobilienbewertung sehr wichtig und gehören auf unsere Checkliste. Zu den besonders wertsteigernden Modernisierungsmaßnahmen gehört beispielsweise der Einbau moderner Fenster oder einer energieeffizienten Heizungsanlangen, aber auch eine neue Dämmung von Wänden und/oder Dach.
7. Unterlagen zu Besonderheiten
Manche Immobilien weisen Besonderheiten auf, die ebenfalls für die Immobilienbewertung von Bedeutung sind. Bei Eigentumswohnungen können das beispielsweise der Aufteilungsplan, die Nebenkostenabrechnung und Protokolle der Eigentümerversammlungen sein. Aber auch Erbbaurechtsverträge, Denkmalschutzbescheide oder Mietverträge bei vermieteten Immobilien gehören zu den Unterlagen, die für unsere Checkliste Immobilienbewertung notwendig sind.
Checkliste Immobilienbewertung im Überblick
1. Grundbuchsauszug (höchstens 3 Monate alt)
2. Auszug aus der Flurkarte (höchstens 3 Monate alt)
3. Bauzeichnungen der Immobilie (inkl. späterer An- und Umbauten)
4. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (nicht in Bayern)
5. Wohnflächenberechnung (kann ggfs. bei der Bewertung erstellt werden)
6. Modernisierungsnachweise (insbesondere Heizung, Fenster, Dämmung)
7. Unterlagen zu Besonderheiten (bei Eigentumswohnungen, vermieteten Immobilien, denkmalgeschützten Immobilien, Erbbaurecht usw.)
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