Glossar

Denkmalschutz 

Das Wichtigste rund um Denkmalschutz


Der Denkmalschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von historischen Gebäuden, die aufgrund ihrer kulturellen, geschichtlichen oder architektonischen Bedeutung als schützenswert gelten. Immobilien unter Denkmalschutz dürfen nicht ohne Genehmigung verändert, saniert oder abgerissen werden, weil sie ein historisches Erbe darstellen. In Berlin und Brandenburg gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, insbesondere in Altbauvierteln wie Prenzlauer Berg, Charlottenburg oder Potsdam. Wer eine solche Immobilie kaufen oder sanieren möchte, sollte sich frühzeitig über die rechtlichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile informieren.

Kriterien für Immobilien unter Denkmalschutz

Eine Immobilie wird unter Denkmalschutz gestellt, wenn sie von der zuständigen Denkmalschutzbehörde als erhaltenswert eingestuft wird. Die Kriterien dafür sind:

  1. Historische oder kulturelle Bedeutung: Das Gebäude muss eine besondere geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Relevanz haben.
  2. Originalerhalt: Die bauliche Struktur und das Erscheinungsbild müssen weitgehend im Originalzustand sein.
  3. Öffentliches Interesse: Es muss ein allgemeines Interesse daran bestehen, das Gebäude langfristig zu bewahren.

Nach der Einstufung als Baudenkmal wird die Immobilie in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. In Berlin und Brandenburg sind dies das Landesdenkmalamt Berlin und das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege.

Auflagen für denkmalgeschützte Immobilien

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kauft, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Sanierung und Modernisierung: Veränderungen an Fassade, Dach, Fenstern oder Innenräumen müssen von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.
  • Erhalt der historischen Bausubstanz: Der ursprüngliche Charakter des Gebäudes darf nicht verändert oder verfälscht werden.
  • Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten: Manche denkmalgeschützten Gebäude dürfen nicht für beliebige Zwecke umgebaut werden.
  • Besondere Anforderungen an Materialien: Bei Sanierungen müssen häufig traditionelle Baumaterialien und historische Techniken verwendet werden.
  • Rechtsfolgen: Verstöße gegen den Denkmalschutz können hohe Bußgelder oder sogar Rückbaupflichten nach sich ziehen.

Vorteile eines denkmalgeschützten Hauses

  • Exklusivität und Charme: Historische Gebäude bieten oft besondere Architektur und repräsentative Wohnqualität.
  • Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten: Käufer können Sanierungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen (Denkmal-AfA).
  • Hohes Wertsteigerungspotenzial: Denkmalgeschützte Immobilien sind oft einzigartig und gewinnen langfristig an Wert.
  • Förderprogramme und Zuschüsse: In Berlin und Brandenburg gibt es Fördermittel für denkmalgerechte Sanierungen.

Nachteile eines denkmalgeschützten Hauses

  • Hohe Sanierungskosten: Maßnahmen sind meist teurer als bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden. 
  • Strenge behördliche Auflagen: Jeder Umbau muss genehmigt werden, was Zeit und Kosten verursacht.
  • Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten: Nicht alle Gebäude dürfen nach Belieben verändert oder umgewidmet werden.
  • Langwierige Genehmigungsprozesse: Behördliche Genehmigungen können Sanierungsprojekte verzögern.

Steuerliche Vorteile beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes

Eine der größten finanziellen Anreize für den Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes sind die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7i und § 10f EStG (Einkommensteuergesetz). Diese Regelungen ermöglichen es Immobilienbesitzern, einen großen Teil der Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen.

Vermieter dürfen 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben (8 Jahre lang 9 %, danach 4 Jahre lang 7 %).

Selbstnutzer können 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre hinweg steuerlich geltend machen.

Inhaltsüberblick
Denkmalschutz 

FAQ

Ob eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, kann bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde des Bundeslandes oder über die Denkmallisten eingesehen werden. In Berlin ist beispielsweise das Landesdenkmalamt Berlin zuständig, in Brandenburg das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege. Zusätzlich kann ein Makler oder Architekt eine erste Einschätzung geben, ob denkmalrechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Nein, Modernisierungen und Umbauten an denkmalgeschützten Gebäuden benötigen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Selbst Maßnahmen wie neue Fenster, Dachdämmung oder eine neue Fassadenfarbe müssen vorher genehmigt werden. Wer ohne Genehmigung saniert, riskiert hohe Strafen und kann zum Rückbau verpflichtet werden.

In Berlin und Brandenburg gibt es verschiedene Förderprogramme für denkmalgerechte Sanierungen. Dazu gehören:

  • KfW-Förderprogramme, z. B. zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Sanierungen.
  • Denkmalpflege-Zuschüsse vom jeweiligen Landesdenkmalamt.
  • Regionale Förderprogramme, je nach Kommune oder Stadt.

Sind denkmalgeschützte Immobilien teurer als normale Gebäude?

Der Kaufpreis einer denkmalgeschützten Immobilie ist nicht zwangsläufig höher als bei anderen Immobilien. Allerdings können die Sanierungskosten erheblich teurer sein, weil nur bestimmte Materialien und Techniken verwendet werden dürfen. Dafür profitieren Eigentümer von steuerlichen Abschreibungen und möglichen Förderungen, die die höheren Kosten teilweise ausgleichen können. Oft ist aber vor allem der Charme entscheidend, wenn sich Käufer für eine denkmalgeschützte Immobilie interessieren.

Ja, denkmalgeschützte Immobilien können verkauft werden. Allerdings sollte der neue Käufer sich der besonderen Anforderungen bewusst sein, insbesondere im Hinblick auf Sanierungspflichten und Genehmigungsverfahren. Immobilienmakler können dabei helfen, den Verkaufsprozess effizient zu gestalten.

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Anja Kallweit-Pohl

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